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   BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18   

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BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18 (https://dejure.org/2019,1011)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18 (https://dejure.org/2019,1011)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 2 BvR 1081/18 (https://dejure.org/2019,1011)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Amtshaftungsprozess eines Strafgefangenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Kollegialgerichtsrichtlinie des BGH (III ZR 77/76, BGHZ 73, 161 <164>) nicht auf Fall mehrfacher Sachbehandlung durch eine mit einem Einzelrichter besetzte Strafvollstreckungskammer anwendbar - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) - von vornherein aussichtsloser ...

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhalten der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhalten der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kollegialgerichtsrichtlinie des BGH (III ZR 77/76, BGHZ 73, 161 <164>) nicht auf Fall mehrfacher Sachbehandlung durch eine mit einem Einzelrichter besetzte Strafvollstreckungskammer anwendbar - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) - von vornherein aussichtsloser ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Nichteinhalten der Frist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Kollegialgerichtsrichtlinie des BGH (III ZR 77/76, BGHZ 73, 161 ) nicht auf Fall mehrfacher Sachbehandlung durch eine mit einem Einzelrichter besetzte Strafvollstreckungskammer anwendbar - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) - von vornherein aussichtsloser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gesetzlich nicht vorgesehen Rechtsbehelf - und die Frist zur Verfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung - und der Staatshaftungsanspruch des Strafgefangenen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    a) Eine mit Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08 -, juris, Rn. 25 und vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Als gesetzlich nicht vorgesehener und damit von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf gehörte er nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Als gesetzlich nicht vorgesehener und damit von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf gehörte er nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    a) Eine mit Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweitens Senats vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08 -, juris, Rn. 25 und vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Als gesetzlich nicht vorgesehener und damit von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf gehörte er nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Als gesetzlich nicht vorgesehener und damit von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf gehörte er nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76

    Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    b) Soweit das Landgericht die Amtshaftungsklage des Beschwerdeführers mit der Begründung abweist, dass ein Verschulden des Anstaltsleiters bei Anwendung der sogenannten Kollegialgerichtsrichtlinie des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 73, 161 ) nicht vorliege, ist die Argumentation verfassungsrechtlich bedenklich.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 41/82

    Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Unabhängig davon, dass bei diesem Verständnis die innere Rechtfertigung für die Anwendung der Kollegialgerichtsrichtlinie (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 41/82 -, juris, Rn. 20) entfiele, hat das einzige mit der Sache befasste Kollegialgericht, das Oberlandesgericht Karlsruhe, beide Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern aufgehoben und die Maßnahme als rechtswidrig angesehen.
  • BVerfG, 25.03.2013 - 1 BvR 539/13

    Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18
    Der von ihm in der Sache vorgetragene Rechtsirrtum rechtfertigt nur in Ausnahmefällen die Annahme fehlenden Verschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem

    Im Übrigen hätte ein solcher Antrag auch keinen Erfolg, weil keinerlei Gründe für fehlendes Verschulden an der Fristversäumung darlegt wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2019 - 2 BvR 1081/18 -, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Zwar rechtfertigt ein Rechtsirrtum nur in Ausnahmefällen die Annahme fehlenden Verschuldens (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2019 - 2 BvR 1081/18 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Zwar rechtfertigt ein Rechtsirrtum nur in Ausnahmefällen die Annahme fehlenden Verschuldens (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2019 - 2 BvR 1081/18 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 1 VB 71/18

    Zurückweisung einer ua aufgrund Fristversäumnis unzulässigen

    Ein Rechtsirrtum lässt aber nur in Ausnahmefällen, nämlich im Fall seiner Unvermeidbarkeit, das Verschulden entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.1.2019 -2 BvR 1081/18 -, Juris).
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