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   BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94   

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https://dejure.org/1994,2613
BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94 (https://dejure.org/1994,2613)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94 (https://dejure.org/1994,2613)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 (https://dejure.org/1994,2613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorsteils" - Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de

    Begriff der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorsteils" - Bestimmtheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachgerichtliche Rechtsprechung - Steuerhinterziehung - Bestimmtheit - Steuerverkürzung - Blankettartiger Verweis - Einzelsteuergesetze - Beitreibungsmaßnahmen - Vorteilserlangung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1883
  • NStZ 1995, 1883
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94
    Der Wortlaut des § 370 AO deckt eine solche fachgerichtliche Auslegung (vgl. dazu BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    b) Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf einem Verstoß gegen das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) zu entnehmende Willkürverbot beruhen könnte (zum Maßstab vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; 74, 102 [127]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94
    Eine verfassungsrechtliche Frage, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt oder noch nicht hinreichend durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 -, NJW 1994, 993 f.), ist nicht aufgeworfen.

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. hierzu BVerfG Beschluß vom 8. Februar 1994 a.a.O.).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94
    Unter diesem Aspekt kommt es für die Auslegung und Anwendung von Straftatbeständen auf deren für den Adressaten erkennbaren und verstehbaren Wortlaut maßgebend an; er bildet die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 87, 209 [224]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94
    b) Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf einem Verstoß gegen das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) zu entnehmende Willkürverbot beruhen könnte (zum Maßstab vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; 74, 102 [127]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO (früher § 392 RAO ) festgestellt, daß der Begriff "Steuerverkürzung" selbst unter dem Gesichtspunkt einer blankettartigen Verweisung auf Einzelsteuergesetze den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 und des Art. 104 Abs. 1 GG genügt (vgl. BVerfGE 37, 201 [208 f.]).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine solche Blankettstrafnorm, die durch die Vorschriften der Abgabenordnung und die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 -, juris, zu § 6a UStG; offen gelassen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).

    Daher ist auch die Auslegung und Anwendung der ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen (BVerfGK 14, 12 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883).

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    b) Eine sowohl unter dem Gesichtspunkt der Erkennbarkeit für die Adressaten (aa)) wie hinsichtlich der Wahrung der parlamentarischen Verantwortung (bb)) hinreichend bestimmte Umschreibung des tatbestandlichen Unrechts ließ sich § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann entnehmen, wenn die Tatbestandsmerkmale der steuerlich erheblichen Tatsachen und der Steuerverkürzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BVerfGE 37, 201 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a. -, juris, Rn. 2, und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, juris, Rn. 3; BGHSt 20, 177 ; 34, 272 ) als Blankettmerkmale aufgefasst wurden, die auf das materielle Abgabenrecht - hier also die Vorschriften der Verordnung Nr. 3950/92 und der Milch-Garantiemengen-Verordnung - verwiesen und durch dieses ausgefüllt wurden.
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03

    Verurteilung wegen Umsatzsteuer- Verkürzung nach AO 1977 § 370 Abs 1 Nr 1 iVm

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gerecht wird (vgl. BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 AO a.F.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a.-, Juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

    Steuerliche Beratung, die sich, wie vorliegend, als Beihilfe zum - gesetzlich hinreichend bestimmten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883 f.; zu § 392 AO a.F. BVerfGE 37, 201 ) - Straftatbestand der Steuerhinterziehung darstellt, ist unzulässig.
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97

    Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und

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