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   BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92   

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https://dejure.org/1992,1466
BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne - Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig eingegangen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliches Verfahren - Urteilsausfertigung - Rechtliches Gehör - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 51
  • NVwZ 1993, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 62, 347 [352]; 70, 218 [220]).

    Da das Beschwerdegericht nach §§ 20 Ziff. 17, 11 Abs. 4 RPflG , § 573 ZPO im schriftlichen Verfahren entschied, waren Eingänge bis zum Erlaß der Entscheidung, d.h. bis der Urkundsbeamte die Ausfertigung zur Zustellung hinausgab, zu berücksichtigen (vgl. den ähnlich gelagerten Fall BVerfGE 62, 347 [353]).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Mit der Verfassungsbeschwerde kann er dagegen erreichen, daß die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluß wegen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG schon dann aufgehoben wird, wenn feststeht, daß das Gericht sein Vorbringen zur fehlenden Prozeßfähigkeit nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. auch BVerfGE 18, 380 [383]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Auch wenn es nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Ausgangsverfahren in Betracht kommt, daß er prozeßunfähig ist, steht dies der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde, mit der er rügt, daß sein Vorbringen zu seiner Prozeßunfähigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren übergangen wurde, nicht entgegen (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 65, 317 [321]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 68, 384 [388 f.]).
  • BVerfG, 13.09.1991 - 2 BvR 355/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 62, 347 [352]; 70, 218 [220]).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Auch wenn es nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Ausgangsverfahren in Betracht kommt, daß er prozeßunfähig ist, steht dies der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde, mit der er rügt, daß sein Vorbringen zu seiner Prozeßunfähigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren übergangen wurde, nicht entgegen (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 65, 317 [321]).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Abgelehnt ist der Zulassungsantrag - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs - nicht schon in dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss gefasst wird, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem der Urkundsbeamte die Ausfertigung des ablehnenden Beschlusses - wie hier am 16. Juli 2003 - zur Zustellung hinausgibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 425/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, NJW 2013, S. 925).
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