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   BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12   

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https://dejure.org/2012,22062
BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12 (https://dejure.org/2012,22062)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12 (https://dejure.org/2012,22062)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1142/12 (https://dejure.org/2012,22062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des Allgemeinen Register - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei fehlender Reaktion des Prozessbevollmächtigten auf einen ausdrücklichen Hinweis des Allgemeinen Registers auf die Unzulässigkeit der eingelegten Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände bzw bei mangelnder anwaltlicher Sorgfalt hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen trotz ausdrücklichen Hinweises des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei fehlender Reaktion des Prozessbevollmächtigten auf einen ausdrücklichen Hinweis des Allgemeinen Registers auf die Unzulässigkeit der eingelegten Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tricksereien am Fristbeginn - und die Mißbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widersprüchliche Angaben nach Hinweis des Allgemeinen Registers auf Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde rechtfertigen Missbrauchsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    In der am 3. Mai 2012 vollständig und mit Anlagen übermittelten Version ist die Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Darlegung der Fristwahrung (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.) unzulässig.

    Ein Missbrauch des Verfassungsbeschwerderechts liegt unter anderem dann vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.) oder auf einen ausdrücklichen Hinweis des Allgemeinen Registers auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht mit der zumutbaren Sorgfalt reagiert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10 -, juris).

    b) Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

    b) Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    Ein Missbrauch des Verfassungsbeschwerderechts liegt unter anderem dann vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden (vgl. BVerfGK 14, 468 m.w.N.) oder auf einen ausdrücklichen Hinweis des Allgemeinen Registers auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht mit der zumutbaren Sorgfalt reagiert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    Mit der am 2. Mai 2012 eingegangenen Version der Verfassungsbeschwerdeschrift war, selbst bei unterstellter Richtigkeit der in dieser Version enthaltenen Angabe zum Zugang der angegriffenen letztinstanzlichen Entscheidung am 1. April 2012, die Verfassungsbeschwerde schon wegen der Unvollständigkeit des Beschwerdeschriftsatzes nicht ausreichend begründet (zum Erfordernis ausreichender Begründung innerhalb der Beschwerdefrist vgl. BVerfGE 21, 359 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
    Mit der am 2. Mai 2012 eingegangenen Version der Verfassungsbeschwerdeschrift war, selbst bei unterstellter Richtigkeit der in dieser Version enthaltenen Angabe zum Zugang der angegriffenen letztinstanzlichen Entscheidung am 1. April 2012, die Verfassungsbeschwerde schon wegen der Unvollständigkeit des Beschwerdeschriftsatzes nicht ausreichend begründet (zum Erfordernis ausreichender Begründung innerhalb der Beschwerdefrist vgl. BVerfGE 21, 359 ; 112, 304 ).
  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 1586/12

    Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben

    Dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.000 EUR (in Worten: eintausend Euro) auferlegt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1142/12 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 34/16

    Begründung; Nachweis der fristgemäß erhobenen Gehörsrüge

    An der Einhaltung der Frist des § 321a ZPO bestanden angesichts der Behauptung des Beschwerdeführers, das angegriffene Urteil vom 27. Januar 2016 sei erst am 9. März 2016 zugestellt worden, Zweifel, die er durch Vorlage der entsprechenden Beweismittel (§ 20 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 VerfGGBbg) hätte entkräften müssen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13, Juris, Rn. 11 ff; Beschl. v. 11. Juli 2012 - 2 BvR 1142/12 -, Juris Rn. 7; Beschl. v. 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99 -, Juris; Beschl. v. 29. September 2009 - 2 BvR 1682/08 -, Juris; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl., § 93 Rn. 111; Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Bethge, BVerfGG, Stand: Februar 2016, § 92 Rn. 32; Magen, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 92 Rn. 20 m. w. Nachw.).
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