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   BVerfG, 12.01.2006 - 2 BvR 1143/04   

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https://dejure.org/2006,60052
BVerfG, 12.01.2006 - 2 BvR 1143/04 (https://dejure.org/2006,60052)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 BvR 1143/04 (https://dejure.org/2006,60052)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 BvR 1143/04 (https://dejure.org/2006,60052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 31 S 1, EStG § 32 Abs 1, EStG § 32 Abs 6 S 6, EStG § 32 Abs 7, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Haushaltsfreibetrag; Kind; Kinderfreibetrag; Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Unter einer "Ehe" ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103, m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12. Januar 2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09

    Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?

    Unter einer "Ehe" ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. BFH, Urteil vom 20.04.2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103, m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12.01.2006 nicht zur Entscheidung angenommen).

    Unter einer Ehe ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. Urteil des BFH vom 20.04.2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103 m. w. N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12.01.2006 - nv - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

    Unter einer " Ehe " ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2004 VIII R 88/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 1103, m.w.N.; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde vom BVerfG durch Beschluss vom 12.01.2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 236/03

    Kein Anspruch auf Zusammenveranlagung bei gleichgeschlechtlichen

    Unter einer "Ehe" ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103 m.w.N.; die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde durch Beschluss vom 12. Januar 2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 2269/11

    Anspruch von Lebenspartnern auf Einreihung in eine Eheleuten gleiche

    Unter einer " Ehe " ist nur die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2004 VIII R 88/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2004, 1103, m.w.N.; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1143/04 wurde vom BVerfG durch Beschluss vom 12.01.2006 nicht zur Entscheidung angenommen).
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