Rechtsprechung
BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.12.1994 - 1 Vollz (Ws) 224/94
- BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3333
- NStZ 1997, 430
- NStZ-RR 1997, 23
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21
Andreas Müller (Richter)
Entscheidend ist jedoch, dass zwischen den Äußerungen und dem konkreten Verfahren, in welchem der Richter abgelehnt wird, ein Bezug gegeben ist, denn eine verfahrensübergreifende Generalablehnung wegen geäußerter Rechtsansichten ist dem Gesetz fremd (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. August 1996 - 2 BvR 115/95-, juris, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10-, juris). - LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 2 LW 6/11 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2012 - L 2 R 244/12 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2011 - L 2 R 697/11 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).