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   BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93   

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BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 (https://dejure.org/1996,537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsschuldner - Gewerbesteuerschuld - Einwendung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 75 Abs 1, AO § 166, AO § 191, AO § 350
    Haftung des Betriebsunternehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 726
  • NVwZ 1997, 481 (Ls.)
  • WM 1997, 282
  • DVBl 1997, 482
  • BStBl II 1997, 415
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 28.07.1966 - V 64/64

    Auslegung des § 119 Abgabenordnung (AO)

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu der inhaltlich entsprechenden Vorschrift des § 119 RAO (Hinweis auf BStBl III 1966, 610 (611)).

    Das zu dieser Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, S. 610 (611)) betreffe den anders gelagerten Fall einer Gesellschafterin einer OHG, die wegen rückständiger Umsatzsteuer als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen worden war.

    In unverständlicher und nicht nachvollziehbarer Weise hätte sich das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 1966 (BStBl III 1966, 610) gestützt.

    Hier seien die Voraussetzungen des § 166 AO jedoch - anders als in der vom Bundesverwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, 610) - nicht gegeben.

    Das Bundesverwaltungsgericht berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BStBl III 1966, 610); der dort entschiedene Sachverhalt unterscheide sich ersichtlich von dem hier zugrundeliegenden Fall.

    Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidung kann aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 1966 (- V 64/64 -, BStBl III 1966, 610 = BFHE 86, 636) auch nicht die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Anfechtung der Gewerbesteuermeßbescheide hergeleitet werden.

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht in seiner Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müsse, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (BVerfGE 60, 305 (310); 67, 208 (211); 74, 220 (224)).

    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); 60, 305 (310)).

    Sofern dieses verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß gewahrt ist, kann der Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 54, 117 (123); 60, 305 (310); st. Rspr).

    Ein Grundrechtsverstoß liegt indessen vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der einfach-rechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt hat (BVerfGE 54, 94 (97, 99); 60, 305 (310 f.)).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren gegen einen Gewerbesteuerbescheid seien sie ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 56.78 - Buchholz 401.5 § 5 Gewerbesteuergesetz Nr. 3 S. 8 (10 f., 13)).

    Dieser Ausschluß verletze nicht die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980, a. a. O., S. 13 f.).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Sofern dieses verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß gewahrt ist, kann der Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 54, 117 (123); 60, 305 (310); st. Rspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Ein Grundrechtsverstoß liegt indessen vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der einfach-rechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt hat (BVerfGE 54, 94 (97, 99); 60, 305 (310 f.)).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Die Beteiligten müssen die Möglichkeit haben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); 60, 305 (310)).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 40, 272 (274 f.); 77, 275 (284)).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht in seiner Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müsse, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (BVerfGE 60, 305 (310); 67, 208 (211); 74, 220 (224)).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht in seiner Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müsse, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (BVerfGE 60, 305 (310); 67, 208 (211); 74, 220 (224)).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 (274); 40, 272 (274 f.); 77, 275 (284)).
  • BFH, 08.12.1981 - VII R 105/78

    Verjährung eines Haftungsanspruchs - Unterbrechung der Verjährung

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BFH, 28.01.1982 - V R 100/80

    Folgen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids

  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

  • BFH, 07.12.1956 - III 233/55 S

    Einlegung eines Rechtsmittels durch den Ehegatten, an den der Haftungsbescheid

  • BFH, 18.03.1987 - II R 35/86

    Auskunftsverlangen - Haftungsschuldner - Steuerschuld - Zulässigkeit -

  • BFH, 07.02.1980 - VI B 97/79

    Unanfechtbarkeit eines Urteils - Beiladung - Anfechtung eines

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 85.87

    Vermögensübernahme - Haftung - Gewerbesteuerschuld - Verwaltungsverfahren

  • BFH, 27.09.2017 - XI R 9/16

    Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei

    e) Da die Klägerin die Möglichkeit hatte, mit ihren Einwendungen gegen ihre Haftung vor Gericht gehört zu werden, ist ihre Haftung verfassungsgemäß (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, Rz 28, m.w.N.; Krumm, StuW 2012, 329, 331 ff., 333).
  • BFH, 16.05.2017 - VII R 25/16

    Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 247) lässt sich für den Streitfall nichts entnehmen, weil in dem vom BVerfG entschiedenen Fall dem Haftungsschuldner im Ergebnis keine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung stand, sich als Betriebsübernehmer gegen eine Haftung für Gewerbesteuerschulden des früheren Grundstückseigentümers mit Einwendungen gegen die Primärschuld zur Wehr zu setzen.
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

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  • BFH, 28.04.1998 - VII B 228/97

    Umsatzsteuererstattungsanspruch - Abtretung - Mietkaufvertrag -

    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision rügt die Klägerin Divergenz zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 1987 VII R 116/86 (BFHE 150, 396, 398, BStBl II 1987, 863) und zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 124).

    Mit der Rüge, das FG sei von dem Beschluß des BVerfG in DStRE 1997, 124 abgewichen, macht die Klägerin ihrem Sachvortrag nach in Wirklichkeit den Verfahrensfehler der Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und Verletzung des rechtlichen Gehörs (115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG) geltend.

    Für das Gericht beinhaltet dieser Anspruch die Verpflichtung, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen (BVerfG-Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 153, 154, und in DStRE 1997, 124; BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946 f.) und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen.

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt läßt (BVerfG-Beschlüsse vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2217; in DStRE 1997, 124).

    Die behauptete Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils zum Beschluß des BVerfG in DStRE 1997, 124 scheidet schon deshalb aus, weil der Beschluß zu einem anderen Sachverhalt: nämlich zur Berechtigung eines Haftungsschuldners, Einwendungen nicht nur gegen die Haftungsschuld, sondern auch Einwendungen gegen die zugrundeliegende Steuerschuld zu erheben, ergangen ist.

  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Eine Verletzung der aus Art. 19 Abs. 4 und aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsprinzipien kommt allerdings in Betracht, wenn ein Rechtsschutz Suchender aufgrund gegenläufiger Rechtsprechung verschiedener Gerichtsbarkeiten schlechthin keine Möglichkeit hat, mit seinen Einwendungen vor Gericht gehört zu werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, S. 726).

    In einem solchen Fall können nach Erschöpfung des Rechtsweges die Entscheidungen der zu Unrecht verweisenden Gerichtsbarkeit unter Berufung auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, ohne dass die andere Gerichtsbarkeit angerufen werden muss (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, NJW 1997, S. 726).

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

    e) Da der Kläger die Möglichkeit hatte, mit seinen Einwendungen gegen seine Haftung vor Gericht gehört zu werden, ist seine Haftung verfassungsgemäß (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, Rz 28, m.w.N.; Krumm, Steuer und Wirtschaft 2012, 329, 331 ff., 333).
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 11/08

    Erwerberhaftung bei Kauf eines Unternehmens durch eine Bruchteilsgemeinschaft -

    Der Haftungsschuldner dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415) entgegen der Rechtsauffassung des FG Einwendungen gegen die Primärschuld erheben.

    Es entspricht der Rechtsprechung des BFH und des BVerfG, dass der Haftungsschuldner Einwendungen nicht nur gegen die Haftungsschuld, sondern grundsätzlich auch gegen die Steuerschuld erheben kann, für die er als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998, unter II.2.c cc, m.w.N.; BVerfG-Beschluss in BStBl II 1997, 415, unter B.II.2.a).

  • BFH, 06.07.2011 - II R 44/10

    Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch

    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. November 1996  2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, unter B.II.1., m.w.N.).
  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur

    Eine Verletzung der aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsprinzipien kommt aber in Betracht, wenn ein Rechtsschutzsuchender aufgrund gegenläufiger Rechtsprechung verschiedener Gerichtsbarkeiten schlechthin keine Möglichkeit hat, mit seinen Einwendungen vor Gericht gehört zu werden (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.2.2006 - 1 BvR 2304/05 - Juris RdNr 11 und BVerfG Kammerbeschluss vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 - Juris RdNr 23) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 2 S 2429/99

    Umfang des Einwendungsausschlusses für Haftungsschuldner

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93 -, BStBl. II 1997, 415 = KStZ 1997, 172 ff.) geht der Senat davon aus, dass ein Haftungsschuldner seiner Inanspruchnahme nach § 191 AO aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes grundsätzlich Einwendungen entgegensetzen kann, die nicht nur die Haftungsschuld, sondern die davon zu unterscheidende sog. Primärschuld, für die er als Haftender in Anspruch genommen wird, betreffen (ebenso BFH, Urteil vom 18.3.1987, BStBl. II 1987, 419; Urteil vom 8.12.1981, BStBl. II 1982, 226; Tipke/Kruse, aaO, Tz. 132 zu § 191; Klein, aaO, Anm. 10 zu § 191; Hübschmann/Hepp/Spitaler, aaO, Rdnr. 92 zu § 191).

    Danach sind dem Haftungsschuldner Einwendungen gegen die Primärschuld dann abgeschnitten, wenn diese unanfechtbar gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt worden ist und der Haftungsschuldner entweder Gesamtrechtsnachfolger des Primärschuldners ist oder rechtlich in der Lage gewesen wäre, den gegen diesen erlassenen Steuerbescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten (BVerfG, Urteil vom 29.11.1996, aaO).

    Der Haftungsschuldner ist nur durch den Haftungsbescheid beschwert, nicht aber durch die Festsetzung der Primärschuld (BVerfG, Urteil vom 29.11.1996, aaO; Tipke/Kruse, aaO, Tz. 55 zu § 40 FGO).

  • BFH, 25.11.2015 - I R 85/13

    Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur

  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

  • OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20

    Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 14 B 535/13

    Inanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters juristischer Personen aufgrund der

  • FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

  • FG Köln, 19.07.2018 - 13 K 3142/13

    Haftung: "Director" einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für

  • BFH, 06.07.2011 - II R 43/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6. 7. 2011 II R 44/10 - Anfechtung eines gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

  • VGH Hessen, 28.07.2010 - 5 A 1865/08

    Gewerbesteuerhaftung; Auswirkungen der Verletzung von Mitwirkungspflichten;

  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

  • BFH, 08.06.2005 - X B 54/04

    PZU; Beweiskraft

  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

  • FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 2582/07

    Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH bei Bestandskraft

  • BFH, 30.06.2005 - VI S 7/05

    Lohnsteuerbescheinigung: negativer Kompetenzkonflikt zwischen Arbeitsgericht und

  • VG Weimar, 22.06.2021 - 6 K 1426/19

    Zur Frage der Haftung als faktischer Geschäftsführer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 S 6.21

    Haftungsbescheid, Messbescheid, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer,

  • BFH, 18.02.2003 - X B 111/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05

    Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer;

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-05
  • VG Köln, 11.01.2008 - 23 L 1788/07

    GmbH-Geschäftsführer haftet nicht für noch nicht festgesetzte Gewerbesteuer

  • VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06

    Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung;

  • BVerwG, 13.04.2000 - 11 B 12.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

  • FG Hamburg, 14.06.2007 - 5 K 99/06

    Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 14 B 787/12

    Voraussetzung für den Erlass eines Haftungsbescheides im Hinblick auf den

  • VG Saarlouis, 31.03.2009 - 1 K 59/08

    Inanspruchnahme als Komplementär für eine Geldschuld der KG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 3 A 87/94

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages; Feststellung einer persönlichen

  • VG München, 02.04.2009 - M 10 K 08.2506

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Beweislast für fehlende Mittel;

  • FG Düsseldorf, 21.11.1997 - 3 K 8003/93

    Haftung für die Säumniszuschläge; Fortführung eines Unternehmens als

  • VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01811

    Gewerbesteuer: Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides gegenüber dem "Director"

  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 1045/95

    Lohnsteuerhaftung; Bestandskraft der Anmeldung; Festellungslast -

  • FG Hamburg, 17.12.1997 - II 320/97

    Besteuerung des Gewerbekapitals in den alten Bundesländern; Gebotenheit der

  • VG München, 10.07.2008 - M 10 K 07.2752

    Beendigung der Geschäftsführerstellung; Überwachungsverschulden; Einwendungen

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