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   BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89, 2 BvR 1198/90, 2 BvR 1481/90, 2 BvR 123/91   

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BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89, 2 BvR 1198/90, 2 BvR 1481/90, 2 BvR 123/91 (https://dejure.org/1992,466)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89, 2 BvR 1198/90, 2 BvR 1481/90, 2 BvR 123/91 (https://dejure.org/1992,466)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89, 2 BvR 1198/90, 2 BvR 1481/90, 2 BvR 123/91 (https://dejure.org/1992,466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Beihilfe - Aufwendungen - Angehöriger - Fürsorgepflicht - Dienstherr

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Beihilfe - Aufwendungen - Angehöriger - Fürsorgepflicht - Dienstherr

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Beihilfe - Aufwendungen - Angehöriger - Fürsorgepflicht - Dienstherr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2168 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 560
  • DVBl 1992, 1590
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89
    Die Beihilfe muß allerdings sicherstellen, daß der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. BVerfGE 83, 89 (100 f.) [BVerfG 13.11.1990 - 2 BvF 3/88]).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89
    Daß in den nunmehr verbleibenden Restfällen, in denen ein Verzicht oder eine Beschränkung nicht stattfindet, eine gewisse Benachteiligung eintritt, durfte der Vorschriftengeber in Kauf nehmen, da er im Rahmen seiner weiten Gestaltungsfreiheit nicht gehindert ist, durch generalisierende Regelungen den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung zu tragen (vgl. hierzu: BVerfGE 58, 68 (79 f.) [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Im übrigen mag die unentgeltliche Behandlung naher Angehöriger nicht mehr der Verkehrssitte entsprechen, unüblich ist sie aber auch nach den heutigen gesellschaftlichen Anschauungen grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG NVwZ 1993, 560 f. und BVerwG ZBR 1991, 149 f. sowie Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 4 m.w.Nachw. zur ähnlichen Problematik im Beihilferecht; OLG Celle aaO S. 184; Präve VersR 1997, 938, 939 f.).
  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

    19 Die Norm verstößt entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Beschl. v. 02.07.1990 - 2 B 12/90 -, JURIS; Beschl. v. 07.06.1989 - 2 B 74.89 -, unveröff.; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; BayVerfGH, Entsch.

    Die Beihilfe muss allerdings sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560).

    Auch wenn die unentgeltliche persönliche Behandlung unter nahen Angehörigen möglicherweise nicht oder nicht mehr in dem Maße die Regel ist, dass sie als Verkehrssitte bezeichnet werden könnte (so noch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 31.03.1981 - IV 3104/78 -), bleibt die der Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit naher Angehöriger zugrundeliegende Erwägung berechtigt, dass eine Behandlung ohne Entgelt oder doch unter Beschränkung auf dasjenige, was als Versicherungsleistung und/oder Beihilfe erstattet wird, unter nahen Angehörigen jedenfalls nicht fernliegt (so bereits BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560).

    14/4575; zu Verschwägerten: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 123/91 -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Saarl.

    Dass der Verordnungsgeber den ihm bei der Abgrenzung des Personenkreises der nahen Angehörigen zustehenden Einschätzungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560) überschritten hätte oder seine Einschätzung für den hier maßgeblichen Zeitraum haltlos wäre, ist nicht festzustellen.

    Dabei ist nicht allgemein auf das in der Gesellschaft übliche Verhältnis zwischen Geschwistern abzustellen, sondern auf solche Geschwisterverhältnisse, bei denen sich der zu Behandelnde zu einer Behandlung durch seinen Bruder oder seine Schwester entschließt und damit in der Regel ein besonderes Vertrauen zu diesem oder dieser zum Ausdruck bringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BayVerfGH, Entsch. v. 17.07.2008 - Vf. 98-VI-07 -, BayVBl. 2008, 721).

    Anhaltspunkte für eine derartige Zwangslage sind jedoch vorliegend nicht gegeben (vgl. insgesamt BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; BGH, Urt. v. 21.02.2001 - IV ZR 11/00 -, VersR 2001, 576; VG Saarl., Urt. v. 23.07.2009 - 3 K 512/09 -, NVwZ-RR 2009, 896).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 80.10

    Beihilfe; Beihilfeausschluss; persönliche Tätigkeit; naher Angehöriger; Ehegatte;

    Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Vorschriftengebers, es bestehe die naheliegende Möglichkeit, dass im Verhältnis zwischen unterhaltspflichtigen Angehörigen der Behandelnde auf sein Honorar verzichtet oder seine Forderung auf das beschränkt, was als Versicherungsleistung und/oder Beihilfe erstattet wird; im letzteren Fall würden Honorarforderungen nur deshalb erhoben und nur deshalb erfüllt, weil letztlich Dienstherr und Krankenversicherung die Aufwendungen zu tragen haben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560).

    Die für die Beamten mit der Regelung verbundene Belastung wird ohnehin durch den Umstand erheblich reduziert, dass der Beihilfeberechtigte ihre Anwendung durch eine entsprechende Auswahl des Behandelnden abwenden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 23.07.2009 - 3 K 512/09

    Keine Beihilfe für Behandlung durch nahe Angehörige

    Mit Beschluss vom 16.09.1992 (2 BvR 123/91, DVBl 1992, 1590-1591) habe das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit naher Angehöriger als verfassungskonform anerkannt, denn es bestehe die naheliegende Möglichkeit, dass unter nahen Angehörigen ein Honorar entweder nicht erhoben oder auf dasjenige beschränkt werde, was als Versicherungsleistung und/oder Beihilfe erstattet werde; im letzteren Fall würden Honorarforderungen nur deshalb erhoben, weil letztlich Dienstherr und Krankenversicherung die Aufwendungen zu tragen hätten.

    (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89, 2 BvR 1198/90, 2 BvR 1481/90 und 2 BvR 123/91 -, DVBl 1992, 1590, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 02.07.1990 a.a.O., zitiert nach JURIS; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 17.07.2008 - Vf. 98-VI-07 -, BayVBl 2008, 721, zitiert nach JURIS).

    aa) Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. September 1992 (BayVBl 1993, 48 f.), der sich der Verfassungsgerichtshof anschließt, ausgeführt hat, liegt der Vorschrift die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Einschätzung zugrunde, es bestehe die naheliegende Möglichkeit, dass unter nahen Angehörigen ein ärztliches Honorar entweder nicht erhoben oder auf dasjenige beschränkt wird, was als Versicherungsleistung und Beihilfe erstattet wird; im letzteren Fall würden - gäbe es die Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BhV nicht - Honorarforderungen nur deshalb erhoben und nur deshalb erfüllt, weil Dienstherr und Krankenversicherung die Aufwendungen zu tragen hätten.

    Die Überprüfung der Ernsthaftigkeit der Honorarforderung in jedem Fall wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden und würde zudem ein tiefes Eingreifen in die Privatsphäre des Betroffenen erfordern (vgl. BVerfG BayVBl 1993, 48/49).".

  • VerfGH Bayern, 17.07.2008 - 98-VI-07

    Heilbehandlung durch nahen Angehörigen des Beihilfeberechtigten

    Nach den - im Einzelnen wiedergegebenen - Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 16.9.1992 = BayVBl 1993, 48 f.) verstießen der Ausschluss von Leistungen auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BhV und die darin erfolgte Abgrenzung des Personenkreises der nahen Angehörigen weder gegen das mit Art. 118 Abs. 1 BV inhaltsgleiche Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen das mit Art. 95 Abs. 1 BV inhaltsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 5 GG.

    aa) Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. September 1992 (BayVBl 1993, 48 f.), der sich der Verfassungsgerichtshof anschließt, ausgeführt hat, liegt der Vorschrift die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Einschätzung zugrunde, es bestehe die naheliegende Möglichkeit, dass unter nahen Angehörigen ein ärztliches Honorar entweder nicht erhoben oder auf dasjenige beschränkt wird, was als Versicherungsleistung und Beihilfe erstattet wird; im letzteren Fall würden - gäbe es die Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BhV nicht - Honorarforderungen nur deshalb erhoben und nur deshalb erfüllt, weil Dienstherr und Krankenversicherung die Aufwendungen zu tragen hätten.

    Die Überprüfung der Ernsthaftigkeit der Honorarforderung in jedem Fall wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden und würde zudem ein tiefes Eingreifen in die Privatsphäre des Betroffenen erfordern (vgl. BVerfG BayVBl 1993, 48/49).

  • BVerwG, 30.10.2023 - 5 B 2.23
    Das gilt schon deshalb, weil das Oberverwaltungsgericht mit einer ausführlichen Begründung unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u. a. - juris Rn. 3 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts einschließlich der dort angesprochenen, hier nicht einschlägigen Ausnahmefälle (BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 80.10 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 22 Rn. 13 ff. und 22 m. w. N.) unter Aufzeigung des verfassungsrechtlichen Maßstabs eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 GG für nicht gegeben und eine anderweitige Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG oder des Art. 12 Abs. 1 GG für ersichtlich ausgeschlossen hält (UA S. 11 ff.).

    Dementsprechend setzt sich die Beschwerde auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander, welche die Frage des Bestehens einer entsprechenden Verkehrssitte offengelassen und unter anderem angeführt hat: "Auch wenn die unentgeltliche persönliche Behandlung naher Angehöriger, sogar von Eltern, nicht oder nicht mehr in dem Maße die Regel ist, dass sie als Verkehrssitte bezeichnet werden kann, bleibt die Erwägung berechtigt, dass eine Behandlung ohne Entgelt oder doch unter Beschränkung auf dasjenige, was als Versicherungsleistung und/oder Beihilfe erstattet wird, unter nahen Angehörigen jedenfalls nicht fernliegt" (so BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - 2 C 23.81 - juris Rn. 19; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 80.10 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 22 Rn. 13 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560).

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99

    Stufe

    Der dort als Motiv genannte Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist auch im Rahmen der Beihilfegewährung, die in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt und auf einen angemessenen Ausgleich von krankheitsbedingten Mehrbelastungen unter Berücksichtigung der jeweils zumutbaren Eigenbelastung des Beamten gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 89 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, DVBl 1992, S. 1590; BayVGH, aaO), ein grundsätzlich legitimes Bemessungskriterium.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

    Allenfalls unzumutbare Belastungen bzw. erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990, a.a.O., und vom 16.09.1992, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 1 A 2712/19

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit von nahen

    Der Beihilfeausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit von nahen Familienangehörigen des Beihilfeberechtigten in § 3 Abs. 6 Satz 1 BVO NRW ist mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 -, juris).

    Das diesbezügliche Vorbringen des Klägers, die von dem Verwaltungsgericht zitierte verfassungsrechtliche Bewertung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, vgl. Kammerbeschluss vom 16. September 1992- 2 BvR 1161/89 -, juris, Rn. 1 ff., sei durch die geänderte Rechtslage und den eingetretenen gesellschaftlichen Wandel überholt, trifft nicht zu.

    Siehe hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 80.10 -, juris, Rn. 20 m. w. N.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz

    Dies kommt allenfalls bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen in Betracht, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89; Beschl. v. 16.9.1992 - 2 BvR 1161/89 - NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 5 LB 388/08

    Ausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 801/04

    Gestaltungsspielraum des nordrhein-westfälischen Verordnungsgebers beim Erlass

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 BV 13.470

    Der (weitgehende) Leistungsausschluss für persönliche Behandlungen durch nahe

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

  • OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 11/02

    Beihilfefähigkeit einer intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI);

  • OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 5/02

    Beihilfe; Ausschluss bei Anwendung der ICSI; Missbildungsgefahr

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 U 125/09

    Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Behandlungen durch

  • VG Trier, 18.11.2014 - 1 K 1456/14

    Aufwendungen für Behandlung eines Beamten durch einen nahen Angehörigen;

  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 311/91

    Beihilfeanspruch bei Teilnahme an Arbeitskampf

  • VG Saarlouis, 27.06.2017 - 6 K 2441/16

    Beihilfeausschluss für eine vom Schwiegersohn durchgeführte Heilbehandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 258/21

    Beihilfe; Ausschluss; Angehörige; Behandler; Fürsorge

  • BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95

    Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs

  • VG Regensburg, 26.01.1994 - RO 1 K 93.1842

    Gewährung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung durch einen nahen

  • VG Augsburg, 03.04.2008 - Au 7 K 07.1672
  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

  • OLG Celle, 13.04.2000 - 8 U 40/99

    Anspruch auf Arztkostenerstattung von einer privaten Krankenversicherung;

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

  • VG Saarlouis, 02.11.2010 - 3 K 478/10

    Beamtenrecht; Beihilfe; Voraussetzung medizinischer Notwendigkeit ärztlicher

  • OVG Hamburg, 19.09.2003 - 1 Bf 180/02

    Anspruch auf die Bewilligung von Beihilfeleistungen; Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 3 A 2979/07

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei Überschreitung der

  • VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit - Typisierungsbefugnis des Dienstherrn - Gebot

  • VG Saarlouis, 09.09.2010 - 3 K 573/09

    Beamtenrecht; Beihilfe; keine Beihilfe zu den Aufwendungen für die

  • VG Saarlouis, 01.06.2010 - 3 K 185/10

    Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 2/09

    Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für die sogenannte KUF-Reihe

  • BVerwG, 02.03.2004 - 2 B 1.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Saarlouis, 16.05.2012 - 6 K 521/11

    Subsidiarität der Beihilfe im Falle der Mitgliedschaft des Beihilfeberechtigten

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 3/09

    Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für die sogenannte KUF-Reihe

  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 14 ZB 07.1049

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Beihilfe; Behandlungen durch nahe Angehörige;

  • VG Düsseldorf, 30.10.2007 - 2 K 1098/07

    Anspruch auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die

  • VG Saarlouis, 01.02.2013 - 6 K 102/13

    Beihilfe zu krankheitsbedingten Fahrtkosten im Einzugsgebiet des Wohnorts mit

  • VG Saarlouis, 27.12.2010 - 3 K 1326/09

    Beamtenrecht, Beihilfe (Oxyvenierung nach Dr. Regelsberger)

  • VG Saarlouis, 08.10.2010 - 3 K 624/10

    Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 40/10

    Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für die sogenannte KUF-Reihe

  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fürsorgepflicht

  • VG Saarlouis, 01.02.2013 - 6 K 79/12

    Beihilfe zu krankheitsbedingten Fahrtkosten im Einzugsgebiet des Wohnortes mit

  • VG Saarlouis, 28.10.2008 - 3 K 301/08

    Beihilfe; Alizonne-Therapie; Ultraschall- und Endermologiebehandlung

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 11/00

    Beihilfe für Therapie-Tandem - Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 12/00

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe; Beihilfefähigkeit von

  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 735/09

    Beamtenrecht, Beihilfe (Proimmuntest, Oxyvenierung nach Dr. Regelsberger, Gabe

  • VG Saarlouis, 25.08.2009 - 3 K 347/09

    Keine Beihilfe für Schuppenshampoo bei Psoriasis

  • VG Saarlouis, 04.03.2008 - 3 K 372/06

    Beamtenrecht; Beihilfe; Mikroimmuntherapie; Laborkosten

  • VG Saarlouis, 08.05.2007 - 3 K 376/06

    Zur Beihilfefähigkeit einer Darmsanierung mittels

  • VG Darmstadt, 15.03.2001 - 1 E 1447/97

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von für den Ehegatten des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 25.12

    Fortgeltung nichtiger Beihilfevorschriften für eine Übergangszeit; Merkmal der

  • VG Saarlouis, 09.03.2010 - 3 K 69/10

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Hautcreme

  • VG Saarlouis, 08.05.2007 - 3 K 376/05
  • VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit einer fachärztlichen ganzheitlichen

  • VG Köln, 15.04.2012 - 19 K 3693/09

    Beihilfefähigkeit einer beabsichtigten kieferorthopädischen Behandlung

  • VG Ansbach, 14.12.2011 - AN 15 K 11.01568

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Cialis

  • VG Saarlouis, 14.10.2008 - 3 K 681/08

    Beihilfe; zytologische Untersuchung

  • VG Saarlouis, 29.03.2007 - 3 K 330/07

    Beamtenrecht; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit von Abmagerungsmitteln (Acomplia);

  • VG Köln, 13.04.2012 - 19 K 7118/11

    Klage auf Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine kieferorthopädische

  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 346/06

    Beamtenrecht; Beihilfefähigkeit einer Langzeittherapie mit Tebonin intens 120 mg

  • VG Oldenburg, 11.09.2002 - 6 A 3275/00

    Ausnahmefall; Beihilfe; ESWT; extrakorporale Stoßwellentherapie; Fersensporn;

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