Rechtsprechung
BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 1163/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 98 StPO
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit sog Cum-/Ex-Geschäften - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Annahme eines hinreichenden Tatverdachts der besonders schweren mittäterschaftlichen ...
- IWW
Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 98 StPO
- Wolters Kluwer
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-/Ex-Geschäfte); Tatverdacht der besonders schweren mittäterschaftlichen Steuerhinterziehung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit sog Cum-/Ex-Geschäften - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Annahme eines hinreichenden Tatverdachts der besonders schweren mittäterschaftlichen ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit sog Cum-/Ex-Geschäften - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Annahme eines hinreichenden Tatverdachts der besonders schweren mittäterschaftlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-/Ex-Geschäfte); Tatverdacht der besonders schweren mittäterschaftlichen Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-/Ex-Geschäfte); Tatverdacht der besonders schweren mittäterschaftlichen Steuerhinterziehung
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Wirtschaftskrimi Cum/Ex-Geschäfte: Wenn die Verfassung die Steuer überholt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17
Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
(1) Es mag einiges für die Ansicht sprechen, dass ein Geschäftsmodell, das sich darauf stützt, dass eine einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet werden soll, rechtswidrig ist (vgl. zur Problematik HessFG, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012, Az.: 4 V 1661/11, abgedruckt in BB 2012, 3184, und vom 10. Februar 2016, Az.: 4 K 1684/14, abgedruckt in WM 2016, 829, und vom 10. März 2017, Az.: 4 K 977/14, abgedruckt in WM 2017, 854 FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2016, Az.: 6 K 1544/11, zit. nach juris; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2013, Az.: 2-04 O 358/12, vom Kläger vorgelegt als K52, Bl. 863 ff.; LG Wiesbaden, Beschluss vom 27. Februar 2013, Az.: 6 Qs 11/13, Folgebeschlüsse vom Kläger vorgelegt als K45 und K46, Bl. 781 ff.; vgl. auch nachgehend BVerfG, Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung vom 2. März 2017, Az.: 2 BvR 1163/13, zit. nach juris, mit Anm. Ebner in HFR 2017, 633; s. a. BFH, Urteil vom 27. Oktober 2009, Az.: VII R 51/08, abgedruckt in BFHE 227, 327, zu "nicht existenten" Aktien; BFH, Urteil vom 24. August 2011, Az.: I R 85/10, zit. nach juris, zum Erfordernis der tatsächlichen Abführung für die Erstattung bei § 50d Abs. 1 EStG). - LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18 Aus der ausführlichen und gut nachvollziehbaren Sachverhaltsschilderung in dem Aktenvermerk der Steuerfahndung vom 17.08.2017 (HA Bd. 20 Bl. 457 - 547) in Verbindung mit den dort genannten aktenkundigen Beweismitteln, die der Einleitungsverfügung der GenStA vom 25.08.2017 (HA Bd. 22 Bl. 1f.) zu Grunde lagen, ergaben sich zureichende tatsächliche, wenn nicht sogar dringende Gründe für den vom Amtsgericht zutreffend angenommenen Tatverdacht gegen den Beschuldigten wegen Beihilfe zur (schweren) Steuerhinterziehung, begangen durch die Verantwortlichen der "A", der "B" sowie der "C" (zur Verfassungsmäßigkeit der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Cum-/Ex-Geschäften vgl. BVerfG(K) Beschluss vom 02.03.2017 - 2 BvR 1163/13 - juris).