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   BVerfG - 2 BvR 1167/20   

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BVerfG - 2 BvR 1167/20 (https://dejure.org/9999,133884)
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Sonstiges (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • zimmer-gratz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern?

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern?

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Ferner hat das Amtsgericht den Antrag des Betroffenen, das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20 auszusetzen, rechtsfehlerfrei abgelehnt.

    Wegen der gleichgelagerten Fragestellung hinsichtlich der Nichtspeicherung der Messdaten kommt jedenfalls in Betracht, dass die Entscheidung in dem Verfahren 2 BvR 1167/20 auch von grundsätzlicher Bedeutung für die Verwertbarkeit der mit dem Laserscanner PoliScan M1 HP erzielten Messergebnisse sein wird.

    Im Falle erstinstanzlicher Aussetzung zwecks Abwarten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20 wären inzwischen zahlreiche Bußgeldverfahren in die Verfolgungsverjährung gelaufen.

  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    Hierzu sei zum Aktenzeichen 2 BvR 1167/20 eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, deren Ergebnis vor der hiesigen Entscheidung abzuwarten sei.

    bb) Das Verfahren ist nicht mit Blick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 2 BvR 1167/20 anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren auszusetzen.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 169/20

    Aussetzungsbeschluss

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 98/20
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 160/20

    Aussetzungsbeschluss

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 184/20

    Aussetzungsbeschluss

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 129/20

    Aussetzungsbeschluss

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist im Umfang der noch ausstehenden Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die im vorliegenden Verfahren zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 17/20

    Aussetzungsbeschluss

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 ausgesetzt.

    Das Verfahren ist gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1167/20, das inhaltsgleiche verfassungsrechtliche Fragestellungen zum Gegenstand hat, für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • KG, 02.01.2023 - 3 Ws (B) 333/22

    Keine analoge Anwendung des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG auf andere Verfahrensverstöße

    Die beim BVerfG zu dieser Frage anhängige Sache 2 BvR 1167/20 ist noch nicht entschieden.
  • AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22

    Hauptverhandlung, Verteidiger, Fahrverbot, Geschwindigkeit,

    Soweit der Betroffene im inhaltlichen Kern seines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 2 BvR 1167/20 beanstandet, das Amtsgericht dürfe das Messergebnis wegen der erfolgten Löschung der Rohmessdaten nicht verwerten und als in einem standardisierten Verfahren gewonnen zugrunde legen, dringt er damit nicht durch.
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