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   BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80   

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https://dejure.org/1982,4
BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 (https://dejure.org/1982,4)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 (https://dejure.org/1982,4)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 (https://dejure.org/1982,4)
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Sasbach

Art. 14, Art. 19 Abs. 3 GG, (keine) Grundrechtsfähigkeit einer Gemeinde, keine 'grundrechtstypische Gefährdungslage';

materielle Präklusion im Atomverfahren, Art. 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sasbach

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eigentumsschutz einer Gemeinde aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechtsfähigkeit einer Gemeinde außerhalb der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumsschutz der drittbetroffenen Gemeinde im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren (Prof. Peter Badura; JZ 1984, 14-17)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 82
  • NJW 1982, 2173
  • NVwZ 1982, 554 (Ls.)
  • DVBl 1982, 940
  • DÖV 1982, 816
 
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Wird zitiert von ... (738)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von selbstbestimmt zur Selbsttötung entschlossenen Personen (Rn. 202 ff.) gegen objektives Verfassungsrecht und ist infolgedessen auch gegenüber den unmittelbaren Normadressaten nichtig (vgl. BVerfGE 61, 82 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    187 b) aa) Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 15, 256 ; 21, 362 ; 35, 263 ; 45, 63 ; 61, 82 ).

    Nur wenn die Bildung und Betätigung einer juristischen Person Ausdruck der freien Entfaltung der privaten, natürlichen Personen sei, wenn insbesondere der Durchgriff auf die hinter den juristischen Personen stehenden Menschen es als sinnvoll und erforderlich erscheinen lasse, sei es gerechtfertigt, juristische Personen als Grundrechtsinhaber anzusehen und sie kraft dessen auch in den Schutzbereich bestimmter materieller Grundrechte einzubeziehen (vgl. BVerfGE 21, 362 ; 61, 82 ; 68, 193 ).

    Die juristischen Personen öffentlichen Rechts stünden dem Staat bei Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht in der gleichen grundrechtstypischen Gefährdungslage gegenüber wie der einzelne Grundrechtsträger (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ).

    195 bb) Allerdings fehlt es auch in Fällen ausländischer staatlicher Rechtsträgerschaft an den hinter diesen Organisationseinheiten stehenden Menschen, die gegen hoheitliche Übergriffe zu schützen und deren Möglichkeiten einer freien Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen zu sichern letztlich Sinn der vom Grundgesetz verbürgten Grundrechte ist (vgl. BVerfGE 61, 82 ).

    Art. 14 GG als Grundrecht schützt nicht das Privateigentum, sondern das Eigentum Privater (BVerfGE 61, 82 ).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Sie widerspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 78, 214 ; 84, 59 ; 129, 1 ; 149, 346 ; zu Art. 47 GRCh vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, Kadi, C-584/10 P u.a., EU:C:2013:518, Rn. 119; Urteil vom 18. Juli 2015, Schindler, C-501/11, EU:C:2013:522, Rn. 36, 38; Urteil vom 18. Juni 2015, Ipatau, C-535/14, EU:C:2015:407, Rn. 42; Urteil vom 17. Dezember 2015, Imtech, C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 38; Urteil vom 18. Februar 2016, Bank Mellat, C-176/13, EU:C:2016:96, Rn. 109; Urteil vom 21. April 2016, Bank Saderat, C-200/13, EU:C:2016:284, Rn. 98; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 30; Eser/Kubiciel, in: Mayer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 47 GRCh Rn. 21; einschränkend EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech, C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Rn. 62; Urteil vom 10. Juli 2014, Telefonica de Espana, C-295/12, EU:C:2014:2062, Rn. 55).
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