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   BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18   

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BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 (https://dejure.org/2019,4166)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 (https://dejure.org/2019,4166)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 (https://dejure.org/2019,4166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache ohne hinreichende Begründung des Offensichtlichkeitsurteils gem § 78 Abs 1 AsylVfG 1992 - Gegenstandswertfestsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache ohne hinreichende Begründung des Offensichtlichkeitsurteils - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfahrensgewährleistung effektiven Rechtsschutzes; Anspruch des Bürgers auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle von Akten der öffentlichen Gewalt

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache ohne hinreichende Begründung des Offensichtlichkeitsurteils gem § 78 Abs 1 AsylVfG 1992 - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutz in Asylsachen - und die Verfahrensgewährleistung effektiven Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Ein Instanzenzug kann zwar nicht beansprucht werden; steht aber nur eine Instanz - wie vorliegend - zur Verfügung, so verstärkt dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitserforschung (vgl. für den Fall der Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet: BVerfGE 83, 24 ; 87, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 12).

    Dabei erfordert die Darlegung besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (einfach) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, juris, Rn. 12).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 2. Juli 2008 - 2 BvR 877/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10).

    c) Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG), auf die Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 AufenthG) oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) gerichtet sind (vgl. zu § 60 Abs. 1 AufenthG und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG: BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

    Auch im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG muss den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Dabei erfordert die Darlegung besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (einfach) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, juris, Rn. 12).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 2. Juli 2008 - 2 BvR 877/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10).

    c) Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG), auf die Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 AufenthG) oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) gerichtet sind (vgl. zu § 60 Abs. 1 AufenthG und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG: BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

    Auch im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG muss den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 1819/07

    Zu den Anforderungen an die Zurückweisung einer Klage in einem Asylverfahren als

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Dabei erfordert die Darlegung besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (einfach) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, juris, Rn. 12).

    Nichts Anderes kann gelten, wenn das Bundesamt den Asylantrag zwar als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, die dafür gegebene Begründung aber ihrerseits nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, sondern sich im Wesentlichen in der Wiederholung des Gesetzeswortlauts erschöpft (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 12).

    c) Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG), auf die Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 AufenthG) oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) gerichtet sind (vgl. zu § 60 Abs. 1 AufenthG und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG: BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Durch diese Darlegungspflicht wird die Gewähr für die materielle Richtigkeit verstärkt (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, juris, Rn. 13).

    Es hat seiner Prüfung den durch das Bundesverfassungsgericht gebilligten Begriff der Offensichtlichkeit in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerfGE 65, 76 ) vorangestellt und sich an die Bestimmung des § 30 Abs. 1 AsylG angelehnt.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (vgl. BVerfGE 60, 253 ), hier des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), gegebenenfalls in Verbindung mit der Gewährleistung des Art. 3 EMRK im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Ein Instanzenzug kann zwar nicht beansprucht werden; steht aber nur eine Instanz - wie vorliegend - zur Verfügung, so verstärkt dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitserforschung (vgl. für den Fall der Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet: BVerfGE 83, 24 ; 87, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (vgl. BVerfGE 60, 253 ), hier des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), gegebenenfalls in Verbindung mit der Gewährleistung des Art. 3 EMRK im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 877/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren (Art 16a

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 19.06.1990 - 2 BvR 369/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

  • BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1506/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung eines Asylantrags als

  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 1214/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • VG Hamburg, 21.10.2022 - 8 AE 3471/22

    Erfolgloser Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung

    Das Verwaltungsgericht muss dafür insbesondere auch überprüfen, ob der Antrag zu recht nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist und ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.2019, 2 BvR 1193/18, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Lehre die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.2019, 2 BvR 1193/18, juris Rn. 18 ff.; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, 13. Aufl., AsylG § 30 Rn. 3; Blechinger, in: BeckOK MigR, Stand 15.7.2022, AsylG § 30 Rn. 12; Heusch, in: BeckOK AuslR, Stand 1.7.2022, AsylG § 30 Rn. 14; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, Stand Juli 2022, § 30 Rn. 26 m.w.N.).

    Nichts anderes folgt aus einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, "ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist" (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.2019, 2 BvR 1193/18, juris Rn. 21; Kammerbeschl. v. 1.12.1993, 2 BvR 1506/93, juris Rn. 13; Kammerbeschl. v. 17.12.1991, 2 BvR 1041/91, Rn. 13).

  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Danach darf sich das Verwaltungsgericht nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils begnügen, sondern muss die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, Rn. 21).

    Das dabei erforderliche Maß an Richtigkeitsgewissheit darf nicht hinter den Anforderungen zurückbleiben, die von Verfassungs wegen an die Abweisung einer asylrechtlichen Klage als offensichtlich unbegründet zu stellen sind (vgl. BVerfGE 67, 43 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, Rn. 21).

  • VG Gelsenkirchen, 03.04.2024 - 14a L 239/24

    Erdbeben, Syrien, Türkei, Staatsangehörigkeit, Abschiebungsverbot,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. G. 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris; Heusch, in Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar zum Ausländerrecht, 39. Edition 1. Oktober 2023, § 30 AsylG, Rn. 14 m. w. N.
  • VG Bremen, 15.12.2022 - 2 V 2290/22

    Algerien: Maßstab für Asylantragsabweisung als offensichtlich unbegründet

    Denn die vom Bundesverfassungsgericht zur Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet entwickelten Kriterien sind ohne Weiteres auf die im Rahmen des Eilverfahrens vorzunehmende Offensichtlichkeitsprüfung übertragbar (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2 0 1 9 - 2 BvR 1193/18-, juris Rn. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.; Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris Rn. 10) setzt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - mit der gravierenden Folge des Ausschlusses weiterer gerichtlicher Nachprüfung - voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 77 Abs. 1 AsylG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Lehre die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21; Kammerbeschluss vom 01. Dezember 1993 - 2 BvR 1506/93 -, juris Rn. 13).

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 8 L 149/21
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die Gewährung subsidiären Schutzes oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten gerichtet sind (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 20).

    Die vorgenannten Kriterien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Offensichtlichkeitsprüfung, die im Rahmen des Eilverfahrens vorzunehmen ist, ohne Weiteres übertragbar (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18, vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).

  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 8-IV-22
    Dabei erfordert die Darlegung besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (einfach) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 - juris Rn. 10 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S 7 21.30273

    Myanmar: Verfolgungsgefahr von Rückkehrern nach Putsch unklar; aufschiebende

    Dabei muss das Verwaltungsgericht überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf B.v. 1.12.1993 - 2 BvR 1506/93 - juris, Rn. 13; B.v. 19.6.1990 - 2 BvR 369/90 - juris, Rn. 20).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG), auf die Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 AufenthG) oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) gerichtet sind (vgl. BVerfG, B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 20).

  • VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, juris Rn. 8, sowie vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21; Hailbronner, Ausländerrecht, § 36 AsylG Rn. 43 (Stand: März 2015).
  • VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21

    Anforderungen an die Begründung eines abgelehnten Asylantrages als offensichtlich

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die Gewährung subsidiären Schutzes oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten gerichtet sind (BVerfG, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht darf sich dabei nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" begnügen, sondern muss die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23.07.2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18, vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).

  • VG Würzburg, 30.09.2020 - W 10 S 20.31082

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Insoweit fordert der effektive Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG, dass sich das Verwaltungsgericht nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils begnügen darf, sondern die Frage der Offensichtlichkeit - wenn es sie bejahen will - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren klären und insoweit über eine summarische Prüfung hinausgehen muss (BVerfG, B.v. 23.7.2020 - 2 BvR 939/20 - juris; B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 21).

    Das Verwaltungsgericht muss dabei überprüfen, ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlichen unbegründet abgelehnt worden ist, ferner, ob die Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfG, B.v. 25.2.2019 - 2 BvR 1193/18 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30920

    Abschiebung einer Nigerianerin trotz minderjähriger Kinder

  • VG Hamburg, 11.04.2024 - 10 AE 1473/24

    Zu den Voraussetzungen der Ablehnung eines Asylfolgeantrags als "offensichtlich

  • VG München, 15.03.2021 - M 7 S7 21.30273

    Der Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 kann zur Annahme veränderter

  • VG Weimar, 30.05.2022 - 4 E 647/22

    Ablehnung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet wegen wirtschaftlicher

  • VG München, 22.12.2021 - M 16 S 21.32562

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung

  • VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht

  • VG Münster, 23.12.2022 - 2 L 941/22
  • VG Berlin, 31.01.2020 - 3 L 1026.19
  • VG Lüneburg, 14.10.2022 - 2 B 113/22

    Einfache Signatur; offensichtlich unbegründet; Rechtsanwalt; sicherer

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2024 - 6a L 90/24

    Asyl, Georgien, Familienasyl, Offensichtlichkeit

  • BVerfG, 16.07.2020 - 2 BvQ 12/20

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • VG Oldenburg, 17.05.2019 - 7 A 919/19

    Asyl; Gesundheit; Grundversorgung; Kardiomyopathie; Klageabweisung als

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2020 - A 12 S 1507/20

    Zulässige Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und

  • VG Augsburg, 22.02.2022 - Au 9 S 22.30074

    Nigeria, Anhörungsrüge, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser

  • VG Berlin, 27.11.2020 - 3 L 628.20
  • VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31484

    Abschiebungsandrohung gegenüber Kleinstkind in den Kongo

  • VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31482

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung in den Kongo

  • VG Augsburg, 20.09.2023 - Au 9 S 23.30872

    Irak, vorläufiger Rechtsschutz, Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung,

  • VG Osnabrück, 13.04.2022 - 1 A 15/22

    Ruanda: Asylantrag offensichtlich unbegründet; Flüchtlingsrelevanter

  • VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22

    Irak; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; wirtschaftliche

  • VG Ansbach, 04.09.2020 - AN 4 S 20.30768

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich

  • VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
  • VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 4 K 2929/20

    Ablehnung des Asylantrages eines Kindes als offensichtlich unbegründet

  • VG Köln, 14.07.2022 - 22 L 976/22
  • VG Braunschweig, 02.05.2022 - 2 B 78/22

    Kurdistan; Luftangriffe; offensichtlich unbegründet; PKK; Türkei

  • VG Augsburg, 03.02.2022 - Au 9 S 22.30074

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen gegen eine

  • VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22

    Irak; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; wirtschaftliche

  • VG Würzburg, 01.03.2021 - W 6 K 20.30790

    Erfolglose Asylklage einer minderjährigen Ukrainerin/Armenierin

  • VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30925

    Keine Abschiebung nach Nigeria wegen diverser Krankheiten

  • VG Berlin, 12.09.2019 - 21 K 98.18

    Zur Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet (insbesondere) wegen

  • VG Arnsberg, 15.05.2019 - 2 K 7991/17
  • VG Würzburg, 25.07.2023 - W 8 S 23.30389

    Sofortverfahren, Nigeria, unzulässiger Zweitantrag, Bezugnahme auf

  • VG Berlin, 18.12.2020 - 3 L 630.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 5 L 300/20
  • VG Ansbach, 18.07.2023 - AN 17 S 23.30555

    Abschiebungsandrohung bei als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag

  • VG Leipzig, 07.06.2023 - 1 L 14/23

    Venezuela: Zweifel an Ablehnung als offensichtlich unbegründet; Vortrag von

  • VG Würzburg, 15.03.2023 - W 5 S 23.30154

    Asyl, Zweitantrag, Gh., unanfechtbare Ablehnung des Asylantrags in Italien, kein

  • VG Köln, 28.11.2022 - 22 L 1842/22
  • VG Hamburg, 20.04.2022 - 1 AE 1589/22

    Zur Annahme einer Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren

  • VG Köln, 04.01.2021 - 14 L 2416/20
  • VG Weimar, 05.06.2023 - 4 E 341/23

    Anforderungen an die Ablehnung von Anträgen auf internationalen Schutz als

  • VG Karlsruhe, 30.11.2020 - A 4 K 2929/20
  • VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 17.35945

    Ablehnung des Asylantrags einer pflegebedürftigen Person aus Israel als

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