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   BVerfG, 17.03.2020 - 2 BvR 1202/19   

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https://dejure.org/2020,6896
BVerfG, 17.03.2020 - 2 BvR 1202/19 (https://dejure.org/2020,6896)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2020 - 2 BvR 1202/19 (https://dejure.org/2020,6896)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2020 - 2 BvR 1202/19 (https://dejure.org/2020,6896)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art 2 Abs. 1 GG; § 11 StVollzG; § 109 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG
    Strafvollzugsrecht (Fortschreibung des Vollzugsplans als erledigendes Ereignis; Verletzung des Resozialisierungsgrundrechts durch Versagung von Ausführungen)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde wegen Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans als erledigendes Ereignis nicht angenommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 90 BVerfGG, § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG, § 109 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anforderungen an die Gewährung von Vollzugslockerungen im Falle langjährig Inhaftierter - hier: Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans vor Erhebung der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG) als erledigendes Ereignis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anforderungen an die Gewährung von Vollzugslockerungen im Falle langjährig Inhaftierter - hier: Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans vor Erhebung der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG) als erledigendes Ereignis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anforderungen an die Gewährung von Vollzugslockerungen im Falle langjährig Inhaftierter; hier: Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans vor Erhebung der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG ) als erledigendes Ereignis

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen der Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen im Fall eines langjährig Inhaftierten; Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans vor Erhebung der Rechtsbeschwerde als erledigendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anforderungen an die Gewährung von Vollzugslockerungen im Falle langjährig Inhaftierter - hier: Abänderung des streitgegenständlichen Vollzugsplans vor Erhebung der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG) als erledigendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Vollzugsplan - und seine zwischenzeitliche Fortschreibung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2020 - 2 BvR 1202/19
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht angesichts der Fortschreibung des streitgegenständlichen Vollzugsplans, durch welche die den Beschwerdeführer belastenden Festsetzungen zu Ausführungen und Vollzugslockerungen abgeändert und teils aufgehoben wurden, von einem erledigenden Ereignis vor Erhebung der Rechtsbeschwerde und deshalb von deren Unzulässigkeit ausgegangen ist (vgl. Euler, in: Graf, BeckOK-Strafvollzugsrecht Bund, § 116 Rn. 8 ; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/ Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, P, Rn. 78 f.; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Auflage 2013, § 116 Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, Rn. 6 - 10).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2020 - 2 BvR 1202/19
    Demnach kam es nicht mehr darauf an, dass der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Vollzugsplan und der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2. April 2019 das Resozialisierungsgrundrecht des langjährig inhaftierten Beschwerdeführers insoweit nicht angemessen berücksichtigt haben, als sie ihm Ausführungen unter bloßem Verweis auf seinen noch defizitären Behandlungsstand pauschal versagt haben (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 25 ff. m.w.N.).
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