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   BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86   

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https://dejure.org/1987,2249
BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1987 - 2 BvR 1203/86 (https://dejure.org/1987,2249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Akteneinsicht - Ermittlungsverfahren - Schadensersatzanspruch - Interessenabwägung - Überlassung von Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Akteneinsicht für den Verletzten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 405
  • NStZ 1987, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Gegenteiliges ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 (NStZ 1987, 286) nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

    Denn jedenfalls haben die Beschwerdeführer keine strukturell begründete Beweisnot von solchem Gewicht dargetan, dass diese nur durch ein Akteneinsichtsrecht in dem betreffenden Strafverfahren behoben werden könnte und so einen verfassungsunmittelbaren Informationsbeschaffungsanspruch durch die Stellen der Strafrechtspflege zur Förderung eines Zivilrechtsstreits begründen könnte (hierzu bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1987 - 2 BvR 1203/86 -, NJW 1988, S. 405).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Indes hatte das BVerfG bereits mit Beschluß vom 24.03.87 (2 BvR 1203/86, NStZ 1987, 286 ) ausgeführt, daß "eine übergangsweise Akteneinsichtsgewährung im Umfang der bisherigen Regelung trotz des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage ... im Hinblick auf die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche effektiv im Zivilprozeß durchzusetzen, von Verfassungs wegen jedenfalls nicht geboten" sei.

    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").

  • LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09

    Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

    Das Urheberrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fallen zwar grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, allerdings gewährleisten weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch des Verletzten darauf, dass ihn der Staat durch Überlassung von Informationen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschafft wurden, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen unterstützt (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

    Für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stellt das Zivilprozessrecht hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer

    Das Urheberrecht und das Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fallen zwar grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, allerdings gewährleisten weder Art. 14 Abs. 1 noch Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch des Verletzten darauf, dass ihn der Staat durch Überlassung von Informationen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschafft wurden, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen unterstützt (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

    Für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche stellt das Zivilprozessrecht hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung (BVerfG, NStZ 1987, 286.).

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Eine solche übergangsweise Akteneinsichtsgewährung ist namentlich von Verfassungs wegen nicht geboten, da das Zivilprozeßrecht für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung stellt (vgl. BVerfG NStZ 1987, 286 ).
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