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   BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11   

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https://dejure.org/2011,2235
BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 (https://dejure.org/2011,2235)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 (https://dejure.org/2011,2235)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2011 - 2 BvR 1206/11 (https://dejure.org/2011,2235)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rügen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rügen ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt auf Schutz vor ansehensbeeinträchtigender Berichterstattung über seine Person in den Medien

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rügen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rügen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt auf Schutz vor ansehensbeeinträchtigender Berichterstattung über seine Person in den Medien

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren - hier: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rügen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutzgewährung im einstweiligen Verfahren

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eilverfahren bei Grundrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3706
  • DVBl 2012, 99
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Die Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO kann vom Bundesverfassungsgericht aber nur daraufhin überprüft werden, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ).

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung,

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs hier von einer eingehenden und umfangreichen Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht abhängen würde (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, S. 1305 ).

    a) Die Notwendigkeit, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde das Verfahren in der Hauptsache zu betreiben, fehlt, soweit die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, sie in diesem Sinne also eine selbständige Beschwer enthält, die sich nicht mit jener im späteren Hauptsacheverfahren deckt (stRspr.; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, S. 1305 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG fordert nicht, dass jede nach Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens verbleibende Unsicherheit hinsichtlich des Wahrheitsgehalts einer staatlichen Äußerung zulasten der beteiligten staatlichen Stelle wirkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, S. 1305 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für den Antragsteller eine selbständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt (BVerfGE 35, 263 ; 77, 381 ) und daher grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (BVerfGE 69, 315 ; 77, 381 ).

    19 Abs. 4 GG garantiert über das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, hinaus die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für den Antragsteller eine selbständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt (BVerfGE 35, 263 ; 77, 381 ) und daher grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (BVerfGE 69, 315 ; 77, 381 ).

    Dieses bietet die Möglichkeit, der verfassungsrechtlichen Beschwer vollständig abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).

    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Darüber hinaus wird der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die allgemein zuständigen Gerichte Rechtsschutz - auch gegen Verfassungsverletzungen - gewähren (BVerfGE 86, 15 ).

    Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs hier von einer eingehenden und umfangreichen Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht abhängen würde (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, S. 1305 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für den Antragsteller eine selbständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt (BVerfGE 35, 263 ; 77, 381 ) und daher grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (BVerfGE 69, 315 ; 77, 381 ).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, S. 1112 ).
  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
    Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs hier von einer eingehenden und umfangreichen Aufklärung in tatsächlicher Hinsicht abhängen würde (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1919/95 -, NJW 2003, S. 1305 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

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