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   BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07   

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BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07 (https://dejure.org/2007,6074)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07 (https://dejure.org/2007,6074)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 (https://dejure.org/2007,6074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Instituts der Pflichtverteidigerbestellung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; StPO § 140 Abs. 2
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2).

    Ob dem Beschuldigten ohne Bestellung eines Pflichtverteidigers ein schwerwiegender Nachteil droht, hängt im Übrigen maßgeblich von der drohenden Sanktion ab (vgl. BVerfGE 46, 202 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2).

  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Eine hierfür erforderliche "Sondersituation" (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99) ist nicht ersichtlich.

    Der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 -, juris, Abs.-Nr. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 7).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Eine hierfür erforderliche "Sondersituation" (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99) ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2).

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06

    Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 -, juris, Abs.-Nr. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 7).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies gewährleistet das Institut der Pflichtverteidigerbestellung in den §§ 140, 141 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 4 und 5).

    Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 21, 139 ).

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Verfassungsverstöße nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 1547/94 -, NJW 1995, S. 316) oder die durch die Zwischenentscheidung eintretende Grundrechtsverletzung irreparabel ist.

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Würdigung aller Umstände - gegebenenfalls in Verbindung mit den Tatsachen, die schon bei der Beurteilung der in § 140 Abs. 2 StPO genannten Voraussetzungen der Verteidigerbestellung zu beachten waren - das Vorliegen eines "schwerwiegenden Falles" (BVerfGE 39, 238 ) ergibt und der Beschuldigte die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag.
  • LG Magdeburg, 26.04.2007 - 28 Qs 97/07
    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
    gegen a) den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 26. April 2007 - 28 Qs 97/07 -,.
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1547/94

    Keine Anfechtfarkeit strafgerichtlicher Eröffnungsbeschlüsse

  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

  • BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1999 - 3 Ss 244/98
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Dieses zählt - wie das BVerfG wiederholt betont hat - zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 14.8.2007 - 2 BvR 1246/07 - juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 462/77 - BVerfGE 46, 202 - juris RdNr 31) .
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, jeweils Kammerbeschlüsse des 2. Senats, 3. Kammer, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 - Rn. 3, vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 - Rn. 19 und vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - Rn. 4; 1. Kammer, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 - Rn. 4 und vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 - alle juris).

    Dabei ist die Frage, ob es sich um einen in diesem Sinne schwerwiegenden Fall handelt, maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung vornehmlich dient (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007, - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

    Dabei genügt der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 - juris Rn. 7; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7); dies würdigt - entgegen dem Beschwerdevorbringen - auch nicht zum bloßen Verfahrensobjekt herab.

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 14. August 2007, - 2 BvR 1246/07 - Ls. in NJW 2007, 3563).

    Der damit drohende Nachteil der Wiederholung der Hauptverhandlung genügt für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit der Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz zu begründen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 14. August 2007, a. a. O., vom 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 - und vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 - jeweils zitiert nach juris).

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).

    Allein der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers begründet für sich genommen einen solchen Nachteil regelmäßig nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).

    Allein der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers begründet für sich genommen einen solchen Nachteil regelmäßig nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 55/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung

    Hieraus ergibt sich, dass die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar ist (ebenso BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Etwas anders kann nur gelten, wenn es dem Beschwerdeführer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände unzumutbar ist, das fachgerichtliche Verfahren durchzuführen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 12), wobei aber der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers für sich genommen regelmäßig nicht genügt, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Die abstrakte Gefahr, dass die Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden muss, begründet für sich allein keine Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 -, juris Rn. 12 m. w. N., und 12. Januar 2005 - 2 BvR 27/05 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 134-IV-21

    Vereinbarkeit der Aufrechterhaltung des Haftbefehls mit dem

    e) Soweit der Beschwerdeführer erstmals im Rahmen der Gegenvorstellung und hieran anschließend in der Verfassungsbeschwerde vorträgt, dass bereits die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht in besonderem Maße zügig erfolgt seien, wahrt ein solches Vorbringen nicht den Grundsatz der Subsidiarität (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 44-IV-21; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 7), weil den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden kann, dass er dies bereits im Beschwerdeverfahren vorgetragen hat.
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 44-IV-21
    Soweit er erstmals im Rahmen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, dass am 21. April 2021 Personen auf dem Kran geschwenkt worden seien und es durch den Kranbetrieb zu Verunreinigungen seines Grundstücks gekommen sei, wahrt die Verfassungsbeschwerde nicht den Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 7), weil den vorgelegten Unterlagen nicht entnommen werden kann, dass er dies bereits vor den Fachgerichten vorgetragen hat.
  • LG Mannheim, 26.07.2021 - 7 Qs 15/21

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses wegen Wegfalls eines

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