Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.11.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4909
BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01 (https://dejure.org/2002,4909)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01 (https://dejure.org/2002,4909)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2 BvR 1247/01 (https://dejure.org/2002,4909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Spezialkinderheim Erich Hartung - Meerane - DDR - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen - Verletzung von Erziehungspflichten - Absolute Verfolgungsverjährung - Verjährungsunterbrechung - Verjährungsbeginn

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93d Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StGB §§ 8 ff.; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; EGStGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 143; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Straftaten zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00

    Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
    Wird diesem Grundsatz widersprochen, so hat dies Auswirkungen zumindest auf das Strafmaß und kann möglicherweise zu einem Verfahrenshindernis führen (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung;

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 -.
  • LG Leipzig, 14.06.2004 - 5 KLs 410 Js 43323/96

    Prozeß um Mißhandlungen in DDR-Kinderheim überraschend eingestellt

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
    Dem Landgericht Leipzig wird aufgegeben, in dem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Erziehungspflichten u.a. (Aktenzeichen 5 KLs 410 Js 43323/96) gegen den Beschwerdeführer solange keine Hauptverhandlung durchzuführen, bis über seine Verfassungsbeschwerde entschieden ist, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Sinn des Instituts der Verjährung ist es, nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit Rechtssicherheit für den Beschuldigten herzustellen und diesem Bedürfnis höheres Gewicht beizumessen als der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01 -, Rn. 24).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Ihr Sinn ist es, nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Zeit Rechtssicherheit für den Beschuldigten (oder den Nebenbeteiligten) herzustellen, wobei diesem Bedürfnis dann ein höheres Gewicht als der materiellen Gerechtigkeit beigemessen wird (so BVerfG, Beschluss vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01, juris Rn. 25).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren vom 1. August 2002 - 2 BvR 1247/01 -, auf die sich die Revision beruft, befaßt sich mit der Frage, ob durch das 3. Verjährungsgesetz eine Verlängerung der absoluten Verfolgungsverjährungsfrist erfolgt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6026
BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 (https://dejure.org/2003,6026)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 (https://dejure.org/2003,6026)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 (https://dejure.org/2003,6026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. ... 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 315 a EGStGB; § 78 c Abs. 3 StGB; § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB/DDR; § 150 Abs. 1 StGB/DDR; § 131 Abs. 1 StGB/DDR; § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB/DDR; § 82 Abs
    Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind (DDR-Regierungskriminalität; SED-Unrecht; Alltagskriminalität); absolute Verjährungsfrist; Bestimmtheitsgrundsatz; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (Notsituation der Justiz nach der Wiedervereinigung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verjährung von in der ehemaligen DDR begangenen Straftaten der Alltagskriminalität gem Art 315a StGBEG - Vorrang von Art 315a Abs 2 StGBEG gegenüber Art 315a Abs 1 S 3 StGBEG iVm § 78c Abs 3 S 2 StGB in Fällen der Alltagskriminalität

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Art. 315a Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStG) gegen das Gundgesetz wegen Differenzierung nach im Beitrittsgebiet begangener Straftaten; Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz und das Rechtsstaatsprinzip; Erfordernis der Beschränkung auf ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 149
  • NJ 2004, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Sie verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dem auch Entscheidungen über die Strafverfolgung unterworfen sind (BVerfGE 92, 277 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerden haben keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Er besagt dagegen nichts über die Dauer des Zeitraums, während dessen eine in verfassungsmäßiger Weise für strafbar erklärte Tat verfolgt und durch Verhängung der angedrohten Strafe geahndet werden darf (vgl. BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Dem Interesse der Beschuldigten an der unveränderten Beibehaltung des absoluten Verjährungsendes steht das Interesse der Allgemeinheit, und insbesondere der Opfer, an einer wirksamen Strafverfolgung gegenüber (BVerfGE 33, 367 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Er besagt dagegen nichts über die Dauer des Zeitraums, während dessen eine in verfassungsmäßiger Weise für strafbar erklärte Tat verfolgt und durch Verhängung der angedrohten Strafe geahndet werden darf (vgl. BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich weder erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 51, 126 ; 58, 353 ), wobei letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Eine wesentliche Ursache des Verzichts liegt im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; der Zeitablauf lässt die drohende Rechtsfolge sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten als unverhältnismäßig erscheinen (vgl. BVerfGK 2, 149 ).
  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen

    Ihm kommt eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu, die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der Lebenssachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung offensichtlich fehlt, es sich demnach um Regelungen handelt, die unter keinem sachlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind und damit als willkürlich erscheinen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 78, 249 ; BVerfGK 2, 149 ).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03

    Zur Verjährung von im Beitrittsgebiet in der Zeit nach dem Beitritt begangenen

    Solche sind auch nicht ersichtlich (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2003 - 2 BvR 1247/01, 2 BvR 1248/01 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht