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   BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86   

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BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86 (https://dejure.org/1986,677)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86 (https://dejure.org/1986,677)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 (https://dejure.org/1986,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem Abwesenheitsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwesenheitsverfahren - Auslieferung - Rechtmäßigkeit - Wirksamkeit

  • hjil.de PDF, S. 37 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 830
  • MDR 1987, 466
  • NVwZ 1987, 404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung grundsätzlich von der Wirksamkeit der einem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Akte auszugehen und deren Rechtmäßigkeit nicht nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des ersuchenden Staates zu prüfen haben; sie sind jedoch nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte gegen den völkerrechtlich verbindlichen, von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland kraft Art. 25 GG zu beachtenden Mindeststandard oder gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze ihrer öffentlichen Ordnung verstoßen (BVerfGE 59, 280 (282 ff.); 63, 197 (206 ff.)).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung grundsätzlich von der Wirksamkeit der einem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Akte auszugehen und deren Rechtmäßigkeit nicht nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des ersuchenden Staates zu prüfen haben; sie sind jedoch nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte gegen den völkerrechtlich verbindlichen, von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland kraft Art. 25 GG zu beachtenden Mindeststandard oder gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze ihrer öffentlichen Ordnung verstoßen (BVerfGE 59, 280 (282 ff.); 63, 197 (206 ff.)).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    (1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]; 63, 197 <206 ff. [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]>).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Ein Abwesenheitsurteil verstößt jedenfalls dann nicht gegen die völkerrechtlichen Mindeststandards, wenn sich der Verfolgte dem ausländischen Strafverfahren, von dem er Kenntnis hat, durch Flucht entzogen hat und in dem Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Verteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, MDR 1987, 466, 467; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 Ws 269/13 -, Rn. 19, juris).
  • KG, 27.07.2017 - 151 AuslA 87/17

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung nach Polen nach Erlass eines

    Danach zählt das grundsätzliche Recht eines Angeklagten auf persönliche Anwesenheit in der Hauptverhandlung zum völkerrechtlich gesicherten, von Art. 25 GG umfassten menschenrechtlichen Mindeststandard, dessen Einhaltung die Fachgerichte bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung zu prüfen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 140, 317, 346 f., Rdn. 60; NJW 1987, 830; s. auch BGHSt 47, 120, 124).

    Der völkerrechtliche Mindeststandard ist vielmehr in Fällen gewahrt, "in denen der Betroffene von dem gegen ihn anhängigen Verfahren in Kenntnis gesetzt worden ist, sich ihm durch Flucht entzogen hat und im Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Pflichtverteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte" (BVerfG NJW 1987, 830; NJW 1991, 1411; jeweils mwN).

    Auf diesen Vorgaben beruht ersichtlich die Regelung des § 83 Abs. 2 Nr. 2 IRG (vgl. die ausdrückliche Bezugnahme auf BVerfG NJW 1987, 830 in BT-Drucks. 18/3562, Seite 81).

    Die Auslieferung aufgrund einer Abwesenheitsverurteilung setzt auch bei einem flüchtigen Verfolgten voraus, dass dieser unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte (vgl. nochmals BVerfG NJW 1987, 830; NJW 1991, 1411).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Die Vorlegungsfrage ist jedoch zu weit gefaßt, weil sie auch die regelmäßig unproblematischen Fälle mit umfaßt, in denen der Verfolgte von dem Verfahren, dem Hauptverhandlungstermin oder gar zudem von dem Urteil Kenntnis hatte (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411 f.; zu den "Fluchtfällen" siehe ferner BVerfG in Eser/Lagodny/Wilkitzki (Hrsg.), Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 2. Aufl. (1993) U 167, S. 573; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; Lagodny in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. § 73 IRG Rdn. 78 ff. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer erfordern jedoch die im Rechtshilfeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NJW 1987, 830; BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.; vgl. ferner: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 70 ff., 84) geltenden rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass ein Angeklagter, dem eine schwerwiegende, mit sehr hoher Strafe bedrohte Straftat vorgeworfen wird, in dem zu seiner Verurteilung führenden Abwesenheitsverfahren ohne nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit durch einen Verteidiger vertreten wird.

    Die Einhaltung dieses Mindeststandards wird in der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 17.11.1986 (NJW 1987, 830) sehr wohl verlangt.

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Unter diesen Voraussetzungen liegt in der Fortsetzung des Revisionsverfahrens trotz des mittlerweile nicht bekannten Aufenthalts des Beschwerdeführers in den Niederlanden auch kein Verstoß gegen von Art. 25 GG umfaßte völkerrechtliche Mindestanforderungen an die Durchführung von Strafverfahren gegen Abwesende [vgl. dazu BVerfGE 63, 332 [338]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, 830 ; Herdegen, ZaöRV 47 [1987], 221 [238]).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 ; 63, 197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 ; 59, 280 ).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]; 63, 197 <206 ff. [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]>).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86

    Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete

    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]; 63.197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

  • OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05

    Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter

  • KG, 16.07.2007 - 5 Ws 53/06

    Internationale Rechtshilfe: Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die

  • OLG Hamburg, 04.09.2020 - Ausl 111/19

    Auslieferungsbegehren Rumäniens zum Zwecke der Strafverfolgung

  • KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Anforderungen an eine Auslieferung

  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09

    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den

  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97

    Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Berücksichtigung der Grundsätze eines

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2018 - Ausl 301 AR 112/18

    Vereinfachte Auslieferung zur Strafvollstreckung in Rumänien: Prüfung der

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 1 AK 25/05

    Auslieferungsverfahren: Amtsermittlung bei Bedenken gegen die Wahrhaftigkeit von

  • OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 22 A 3415/94

    Anspruch auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides;

  • OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
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