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   BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03   

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https://dejure.org/2007,7814
BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 (https://dejure.org/2007,7814)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 (https://dejure.org/2007,7814)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03 (https://dejure.org/2007,7814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht der Gerichte, tauglichen Beweisangeboten nachzugehen

  • Wolters Kluwer

    Nichtgewährung einer Fristverlängerung für die Vorlage der angekündigten Stellungnahme eines Sachverständigen zu den Erfolgsaussichten einer Beweiserhebung; Prüfung der Geeignetheit eines Beweisangebots

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 121
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    a) Die Ablehnung eines Beweisantrags kann dann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn sie keine Stütze im anzuwenden Prozessrecht findet (BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Entscheidend für die Unterscheidung eines solchen Beweisermittlungsantrags von einem beachtlichen Beweisantrag ist, ob die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Dahingestellt bleiben kann, ob dieser Rechtsbehelf im Hinblick auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 (416 ff.) grundsätzlich zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG gehörte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Einem Beweisangebot ist nach den Bestimmungen des Zivilprozessrechts dann nicht nachzukommen, wenn das angebotene Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zum Beweisthema sachdienliche Ergebnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, NJW 1993, S. 254 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, Vor § 284 ZPO, Rn. 10a).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    a) Die Ablehnung eines Beweisantrags kann dann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn sie keine Stütze im anzuwenden Prozessrecht findet (BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Bedarf es für die Beurteilung der Ungeeignetheit eines Beweismittels selbst fachlicher Kenntnisse, so muss das Gericht, wenn es sich diese Sachkunde selbst zutraut, darlegen, woher es diese Fachkenntnisse bezieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2002 - 1 BvR 2116/01 -, NJW 2003, S. 1655).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Dahingestellt bleiben kann, ob dieser Rechtsbehelf im Hinblick auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 (416 ff.) grundsätzlich zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG gehörte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Selbst zur Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bedarf es bei komplexen Fragestellungen, zu welchen die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls regelmäßig gehört, keines Privatgutachtens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 -, NJW 2006, S. 152 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    a) Die Ablehnung eines Beweisantrags kann dann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn sie keine Stütze im anzuwenden Prozessrecht findet (BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03
    Entscheidend für die Unterscheidung eines solchen Beweisermittlungsantrags von einem beachtlichen Beweisantrag ist, ob die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ).
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" ist ein Gericht jedoch (auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen) nicht verpflichtet (vgl BVerfG Beschluss vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - Juris RdNr 19 mwN; BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 23; BSG Urteil vom 26.2.2019 - B 11 AL 3/18 R - Juris RdNr 22) .
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Zu Ermittlungen ohne konkrete Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" besteht auch unter verfassungsrechtlichen Erwägungen keine Verpflichtung (vgl BVerfG vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03 , Juris RdNr 19) .
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 100/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Er verweise ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerfG (Hinweis auf BVerfG vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03) .
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