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   BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99   

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https://dejure.org/2001,8529
BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99 (https://dejure.org/2001,8529)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99 (https://dejure.org/2001,8529)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 2 BvR 1294/99 (https://dejure.org/2001,8529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatzfrage - Kostenregelung - Privatautonomie - Prozessvergleich - Gerichtskosten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 58 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als Kostenschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
    In dem von der Beschwerdeführerin zitierten Kammerbeschluss ist unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 295 (302) ausdrücklich klargestellt, dass eine Gleichbehandlung von Übernahmeschuldnern (§ 54 Nr. 2 GKG) mit Entscheidungsschuldnern (§ 54 Nr. 1 GKG) schon wegen der Möglichkeit der Manipulation zu Lasten der Gerichtskasse ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
    Eine Annahme der Verfassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht, da die entscheidenden verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen bereits höchstrichterlich geklärt sind (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) und im Übrigen die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; BVerfGE 90, 22 = Bundesverfassungsgericht, NJW 1994, S. 993).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
    Inzwischen hat auch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem Nichtannahmebeschluss vom 28. Juni 2000 - 1 BvR 741/00 - für den Fall, dass die (Rückgriffs-)Haftung für die von der Gegenpartei verauslagten Gerichtskosten auf der privatautonomen Entscheidung zum Abschluss eines Prozessvergleichs beruht, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Nichtanwendung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG verneint und den Rückgriff der Gegenpartei gegenüber dem unterlegenen Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, zugelassen.
  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
    Die Beschwerdeführerin kann sich im Hinblick darauf, dass die Kostenregelung nicht auf einer Gerichtsentscheidung beruht, sondern in einem von der Privatautonomie geprägten Vergleich von den Parteien vereinbart worden ist, zu ihren Gunsten weder auf § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG noch auf die von ihr zitierte Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 - (NJW 1999, S. 3186) berufen.
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