Rechtsprechung
BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht vertretender Verein
- Deutsches Notarinstitut
EGGVG § 23, BVerfGG §§ 93b, 93a, RBerG §§ 7 S. 1, 1 Abs. 1
Verfassungsgemäßer Ausschluß eines Vereins bei Verstoß gegen - Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde und Möglichkeit einer Rechtsverletzung; Überprüfung des Bundesverfasungsgerichts auf sachfremde und damit willkürliche Erwägungen; Ausschluss von der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren aufgrund Verstoßes gegen ...
- Judicialis
EGGVG § 23; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; RBerG § 7 Satz 1; ; RBerG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
Ausschluss eines Vereins von der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Jena, 24.06.2003 - VAs 6/03
- BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1236
Wird zitiert von ... (15)
- BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …
Demgemäß geht für den Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, die herrschende Auffassung dahin, dass dieser durch konstitutiv wirkenden Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (…vgl. Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 199;… Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 211 f., jew. m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -). - BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf …
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführer angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -, NJW 2004, S. 1236). - BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen …
Es entspricht gefestigter Rechtsauffassung, dass ein Prozessbevollmächtigter, der mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, durch konstitutiven Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist (…vgl. BGH, NZI 2004, S. 510 ); hiergegen bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -, ZfStrVo 2003, S. 375 f.).
- BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1745/03
Verfassungsbeschwerde (offensichtliche Unzulässigkeit und Unbegründetheit; …
Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt. - BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03
Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter …
Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt. - BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1746/03
Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter …
Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt. - BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf …
Demgemäß geht für den Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, die herrschende Auffassung dahin, dass dieser durch konstitutiv wirkenden Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (…vgl. Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG, Rn. 199;… Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG, Rn. 211 f., jew. m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -). - BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1827/03
Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter …
Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt. - KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
Zulässigkeit der Beschwerde der gewählten Personen gegen die Ablehnung der …
Ein solcher Ausschluss war bereits für Verstöße gegen Art. 1 § 1 RBerG anerkannt (…vgl. BGH NZI 2004, 510 - juris Rdn. 7;… Rennen/Caliebe, RBerG 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 199 f. m.w.N.) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 - juris Rdn. 7;… stattgebende Kammerbeschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 - juris Rdn. 13 …und vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 - juris Rdn. 11). - KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05
Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen …
Das Bundesverfassungsgericht hat indes - allerdings anläßlich der Verwerfung eines nach vier Jahren (!) gestellten Antrages - auf die Beendigung der beanstandeten Unterbringung abgestellt (vgl. BVerfG ZfStrVO 2003, 375 = NStZ-RR 2004, 59). - OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03
Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" …
- OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 247/03
Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" …
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2007 - L 4 B 1/05
Ausschluss eines Prozessbevollmächtigten; Problem: Rechtsgrundlage; …
- AG Duisburg, 23.08.2006 - 62 IK 286/06
Der Umfang der Vertretungsbefugnis der als geeignet anerkannten Stelle i.R.e. …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - L 5 B 285/08