Rechtsprechung
BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten Haftfortdauerbeschluss
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft - Untersuchungshaft - Haftprüfung - Tatverdacht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
Fortdauer der Untersuchungshaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
StPO §§ 121, 122
Haftrecht: Zu den Voraussetzungen, bei denen Untersuchungshaft über 28 Monate hinaus aufrechterhalten bleiben kann
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 18.07.2001 - Ws 651/99
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01
- OLG Nürnberg, 15.10.2001 - Ws 651/99
Papierfundstellen
- NJW 2002, 207
- NStZ 2003, 83
- NStZ-RR 2002, 24
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, NStZ-RR 1999, S. 12 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.). - BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Dem entspricht es auch, dass in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zum Vorliegen eines solchen Grundes, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten sind, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände, vor allem angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvR 171/99 -, StV 1999, S. 328;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40). - BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.).
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.).Auch Bezugnahmen auf vorangegangene Haftfortdauerentscheidungen sind - selbst bei weitgehend unverändertem Sachverhalt - nur in engen, hier nicht weiter zu erörternden Grenzen statthaft, weil sich die für eine Haftfortdauer maßgeblichen Umstände angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401 f., und vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 BvR 1324/03 -, BVerfGK 1, 340 ).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Dem entspricht es auch, dass in jedem Haftfortdauerbeschluss aktuelle Ausführungen zum Vorliegen eines solchen Grundes, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten sind, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände, insbesondere angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvR 171/99 -, StV 1999, S. 328;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.). - BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
In der Regel sind in jeder Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.). - BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.). - BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der …
Bei der vorzunehmenden Abwägung gewinnen in diesen Fällen das Beschleunigungsgebot und die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 74, 358 ) immer größeres Gewicht (vgl. ähnlich zur Untersuchungshaft BVerfGE 53, 152 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 ). - OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14
Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft
Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen die Dauer der Untersuchungshaft als nicht mehr verhältnismäßig angesehen wurde, lagen regelmäßig Fälle zugrunde, in denen die Untersuchungshaft deutlich mehr als ein Jahr andauerte (vgl. nur: BVerfG, NJW 2002, 207ff.: zwei Jahre acht Monate U-Haft; BVerfG, StV 2006, 81ff: fünf Jahre zehn Monate U-Haft; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13 - sechs Jahre U-Haft). - BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
Zu den Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer von …
- VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03
Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot; …
- OLG Nürnberg, 15.10.2001 - Ws 651/99
Untersuchungshaft; Haftprüfung; Haftdauer; Verhältnismäßigkeit der …
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
- OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 OBL 51/04
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Ermittlungen
- VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
- OLG München, 20.08.2019 - 2 Ws 829/19
Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 103-IV-04
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 63-IV-04
- OLG Schleswig, 26.07.2004 - 2 Ws 229/04
Anforderungen an den dringenden Tatverdacht bei abgehörten Telefonaten
- OLG München, 28.10.2020 - 2 Ws 1108/20
Fortdauer sehr langer Untersuchungshaft bei vorübergehender Überlastung der …