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   BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90   

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https://dejure.org/1990,3318
BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 (https://dejure.org/1990,3318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; VwGO § 123
    Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung nach § 123 VwGO - Rundfunkfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunkfreiheit - Wahlwerbung - Recht auf Chancengleichheit - Recht auf Wahlgleichheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 560
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90
    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift kann vom Bundesverfassungsgericht nur dann beanstandet werden, wenn sie Fehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der Grundrechte der Verfahrensbeteiligten beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90
    Mit dieser Abwägung - und ihrem Ergebnis, daß die nachteiligen Folgen einer Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit unter den gegebenen Umständen schwerer wiegen - folgt der Verwaltungsgerichtshof den Gründen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 - BVerfGE 82, 54 -.
  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    BVerfG, Beschluss vom 9.10.1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, 560; BremStGH a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27.11.1990 - 5 B 3282/90 -, NVwZ 1992, 68, und vom 8.5.1990, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O..
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    1991, 451 [454] = NVwZ 1991, 561 [562] [BVerfG 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90] -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 13 B 528/12

    Anspruch einer Partei auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 , NVwZ 1991, 560; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 , a. a. O., m. w. N.
  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen

    Damit wird sie im Verhältnis zu den eingeladenen Parteien ungleich behandelt und in ihren Wahlchancen geschmälert, wenn sie nicht an dem Wahl-Hearing teilnehmen darf (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 1991, 560, 561).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei,

    Damit wird sie im Verhältnis zu den eingeladenen Parteien ungleich behandelt und in ihren Wahlchancen geschmälert, wenn sie nicht an dem Wahlhearing teilnehmen darf (vgl. hierzu BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 1991, 560 [561]).
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