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   BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03   

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https://dejure.org/2003,5077
BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot im Rahmen der Prüfung einer fortdauernden Untersuchungshaft ; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtfertigung einer langen Dauer der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft; Grenzen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 33a
    Erschöpfung des Rechtswegs in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auch Bezugnahmen auf vorangegangene Haftfortdauerentscheidungen sind - selbst bei weitgehend unverändertem Sachverhalt - nur in engen, hier nicht weiter zu erörternden Grenzen statthaft, weil sich die für eine Haftfortdauer maßgeblichen Umstände angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401 f., und vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 BvR 1324/03 -, BVerfGK 1, 340 ).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    13 2. Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV) geltend gemacht, so gehört der außerordentliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 27/17 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; speziell zum Haftprüfungsverfahren vgl. BVerfGK 1, 340; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, https://verfassungsgericht.
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 2/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung;

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV) geltend gemacht, so gehört der außerordentliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 27/17 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; speziell zum Haftprüfungsverfahren vgl. BVerfGK 1, 340; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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