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   BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87   

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https://dejure.org/1989,4170
BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87 (https://dejure.org/1989,4170)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87 (https://dejure.org/1989,4170)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1989 - 2 BvR 1333/87 (https://dejure.org/1989,4170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Willkürverbots bei strafgerichtlicher Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Säumnis - Verfahrenskosten - Kosten - Schuldhaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192); 70, 93 (97)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m.w.N.; 67, 90 (94); 70, 93 (97); 74, 102 (127)).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192); 70, 93 (97)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m.w.N.; 67, 90 (94); 70, 93 (97); 74, 102 (127)).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192); 70, 93 (97)).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m.w.N.; 67, 90 (94); 70, 93 (97); 74, 102 (127)).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 (7); 42, 64 (74); 62, 189 (192); 70, 93 (97)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 (92 f.); st. Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 05.12.1973 - 3 Ws 326/73
    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Die vom Amtsgericht angewandte Vorschrift des § 467 Abs. 2 StPO führt allein bei "schuldhafter Säumnis", nach einhelliger Auffassung der Fachgerichte und der Literatur also nur im Fall schuldhafter Versäumung eines Termins oder einer Frist zur Auferlegung dadurch verursachter Kosten (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, S. 512, und Justiz 1987, S. 116 (117); OLG Karlsruhe, NJW 1961, S. 1128 (1129); Kleinknecht/Meyer, StPO , 39. Aufl., § 467 Rdnr. 4 m.w. N.; Schikora/Schimansky in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 2. Aufl., § 467 Rdnr. 4; Müller in: KMR Kommentar zur StPO , 7. Aufl., Stand August 1988, § 467 Rdnr. 3 f.; Göhler, OWiG , 8. Aufl., vor § 105 Rdnr. 81).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 (192) m.w.N.; 67, 90 (94); 70, 93 (97); 74, 102 (127)).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Sie verstößt gegen den durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungskräftig verbürgten Anspruch des Beschwerdeführers auf willkürfreie Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1333/87 -, juris, Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 16.08.2013 - 2 BvR 864/12

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher

    Von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, auch solche Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen, die bei sachgerechter Verteidigung nicht entstanden wären (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1333/87 -, juris, Rn. 12; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 109a Rn. 8; Schmehl, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 109a Rn. 9).

    Es kommt deshalb darauf an, ob sich für das Verhalten des Betroffenen ein vernünftiger und billigenswerter Grund anführen lässt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1333/87 -, juris, Rn. 13; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 109a Rn. 12; Schmehl, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 109a Rn. 12 ff.).

    Als ein solcher Grund ist der Schutz eines nahen Angehörigen vor der Verfolgung anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1333/87 -, juris, Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 1 Ws 2/95 -, Anwaltsgebühren spezial 1995, S. 41 ; Landgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2007 - Qs 51/07 -, juris, Rn. 4; AG Lüdinghausen, Beschluss vom 10. November 2006 - 10 OWi 107/06, juris, Rn. 4; AG Oberhausen, Beschluss vom 31. März 2011 - 23 OWi 3/11 (b), juris, Rn. 8; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 109a Rn. 13; Schmehl, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 109a Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2008 - 20 ZD 12/06

    Verfahren gemäß § 95 Abs. 2 Niedersächsische Disziplinarordnung (NDO) als

    Er erachtet daher den Rechtsgedanken des § 115 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 NDO (Verschweigen wesentlicher entlastender Umstände) dem Grunde nach für anwendbar, wobei er diese Anwendung jedoch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles auf einen Teil der notwendigen Auslagen des Verfahrens beschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.11.1989 - 2 BvR 1333/87 -, juris, Langtext Rn. 10 [zu § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO]; VG Dessau, Beschl. v. 17.1. 2005 - 12 A 2/04 -, juris, Langtext Rn. 7 [zu § 102 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 DO LSA]; Franke, in: KK zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 467 Rn. 8 und 9).
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