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   BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05   

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https://dejure.org/2006,1839
BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 (https://dejure.org/2006,1839)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05 (https://dejure.org/2006,1839)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 (https://dejure.org/2006,1839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 7 EMRK; § 68 b Abs. 2 StGB; § 67 d Abs. 6 Satz 2 StGB; § 145a StGB
    Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht zur Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Normenklarheit); Verfassungsmäßigkeit einer nach Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch gerichtlichen Weisung, mit der von dem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäter die Entbindung seines Arztes von der Schweigepflicht gegenüber staatlichen Stellen verlangt wird

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer gerichtlich angeordneten Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Entbindung seines Arztes von der Schweigepflicht gegenüber staatlichen Stellen; Umfang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in den Privatbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, findet im Gesetz derzeit keine Grundlage

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, den Arzt von Schweigepflicht zu entbinden, findet im Gesetz keine Grundlage

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Keine Entbindung von der Schweigepflicht

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Rahmen der Führungsaufsicht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.6.2006)

    Ärztliche Schweigepflicht auch bei Straftätern // Berlin hat Gesetzesgrundlage aber schon in Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 183
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Das absolute Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG umfasst nur Maßnahmen mit Strafcharakter, hingegen nicht die Maßregeln der Besserung und Sicherung (vgl. BVerfGE 109, 133 ), zu denen auch die Führungsaufsicht gehört (§ 61 Nr. 4 StGB).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Vertrauensschutzbelange die mit dem Gesetz verfolgten Anliegen überwiegen würden (vgl. BVerfGE 103, 392 ; 109, 133 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Da vorliegend auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, in Rede steht, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Solche Beschränkungen bedürfen aber einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, NJW 2006, S. 976 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    a) aa) Das Grundgesetz gewährt dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 27, 344 ; 32, 373 ).

    Nur so kann zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt daher grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Diese Norm begegnet zwar generell keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; denn gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt es nicht von vornherein, wenn eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 89, 69 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Es ist nicht ersichtlich, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Vertrauensschutzbelange die mit dem Gesetz verfolgten Anliegen überwiegen würden (vgl. BVerfGE 103, 392 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    a) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 101, 239 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    a) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 101, 239 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    a) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 101, 239 ), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 25.03.1986 - 2 BvR 201/86

    Verfassungsmäßigkeit der Nachweispflicht bei Durchführung einer

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Für den hier zu betrachtenden tief greifenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, bietet die Vorschrift indes keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch OLG Nürnberg, NStZ-RR 1999, S. 175; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 56 c Rn. 2; Groß, in: Münchner Kommentar zum StGB , § 68 b Rn. 6 und § 56 c Rn. 10; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 56 c Rn. 2; soweit diese Auffassung auch zu § 35 Abs. 3 BtMG a.F. vertreten wird ; H.P. Schneider, StV 1988, S. 26> ist dies mit Blick auf den unterschiedlichen Wortlaut nicht ohne weiteres zwingend: OLG Hamm, StV 1988, S. 24 f.; bestätigt durch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1986 - 2 BvR 201/86 -, a.a.O., S. 25).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
    Solche Beschränkungen bedürfen aber einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, NJW 2006, S. 976 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98

    Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei

  • OLG Hamm, 17.12.1985 - 1 VAs 117/85

    Aufnahme einer Therapie; Nachweis an die Vollstreckungsbehörde; Drogenabhängiger;

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (BVerfG, Beschlüsse vom 24.7.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 -91, juris Rn. 60 und vom 18.5.1988, - 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27, stRspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 8.1.1981 - 2 BvL 3/77 -, BVerfGE 56, 1 -22, juris Rn. 42 und vom 6.6.2006, - 2 BvR 1349/05 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Das Berufungsgericht stellt zutreffend klar, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Norm nicht generell und abstrakt festgelegt werden können, sondern von verschiedenen Umständen, wie Eigenart des Regelungsgegenstandes, Zweck der Norm sowie Ausmaß der Grundrechtsbetroffenheit, abhängen (BU, juris Rn. 51 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 , vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 und vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - BVerfGK 8, 183 Rn. 38).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    c) Davon unabhängig wird das LSG die ärztliche Schweigepflicht (vgl § 203 StGB; § 9 MBOÄ; Katzenmeier in Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl 2015, Kap IX RdNr 3) als weitere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützende Schranke für die Offenbarung von Daten (BVerfG Beschluss vom 6.6.2006 - 2 BvR 1349/05 - juris RdNr 32; Dochow, GesR 2016, 405) zu beachten haben.
  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 1.21

    Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur

    Insoweit gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung von persönlichen Gesundheitsdaten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. - BVerfGE 65, 1 ; Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41 ).

    Nur so kann zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt, weil es die Chancen der Heilung vergrößert und damit - im Ganzen gesehen - der Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung dient (BVerfG, Beschluss vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71 - BVerfGE 32, 373 ; Kammerbeschlüsse vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41 , vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 u. a. - juris Rn. 40 und vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - GesR 2017, 739 ).

    Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. - BVerfGE 65, 1 ; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29 ; Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41 ).

  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Nur so kann zwischen Patient und Arzt jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; BVerfGK 8, 183 ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt daher grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand (Anamnese, Diagnose und therapeutische Betreuung), die seelische Verfassung und den Charakter des ärztlich Betreuten (vgl. BVerfGK 8, 183 m.w.N.).

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    c) Davon unabhängig wird das LSG die ärztliche Schweigepflicht (vgl § 203 StGB; § 9 MBOÄ; Katzenmeier in Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl 2015, Kap IX RdNr 3) als weitere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützende Schranke für die Offenbarung von Daten (BVerfG Beschluss vom 6.6.2006 - 2 BvR 1349/05 - juris RdNr 32; Dochow, GesR 2016, 405) zu beachten haben.
  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Dieses Grundrecht schützt vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 und Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - BVerfGK 8, 183 , jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

    vgl. allg. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2006- 2 BvR 1349/05 -, juris, Rn. 31 ff.; zur Schweigepflicht eines medizinischen Sachverständigen gegenüber "Dritten" Thür. LSG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - L 1 JVEG 1033/20 -, juris, Rn. 14; Wollersheim, in: Clausen/Schroeder-Printzen, Münchner Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 Rn. 152 ff.; Bundesministerium des Innern, Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit sowie zur begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 44 bis 49 BBG) vom 16. Juli 2021 - D1-30101/5#1 -, GMBl.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2006- 2 BvR 1349/05 -, juris, Rn. 32, vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32 bis 36, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass selbst von einem Straftäter, der nach Beendigung einer angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67a StGB) unter Führungsaufsicht steht (§ 67d Abs. 6 iVm §§ 68 ff StGB), nicht verlangt werden darf, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Deshalb sind auch die in dem Vorbringen enthaltenen Unterstellungen zur Bedeutung des Vermerks in dem Verwerfungsbeschluss vom 12. Juli 2006, der nicht nur beim Bundesgerichtshof, sondern auch beim Bundesverfassungsgericht üblich ist (vgl. Beschl. der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - Umdruck S. 9), abwegig.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2020 - 1 Ws 30/20

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines zeitlich eingeschränkten Aufenthaltsverbots,

  • VG Berlin, 29.01.2018 - 27 L 633.17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erfüllung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 15 U 170/07
  • OLG Dresden, 05.07.2015 - 2 Ws 313/15

    Durchführung der Führungsaufsicht

  • KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06

    Aussetzung einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

  • VG Stuttgart, 27.12.2006 - 17 K 1608/06

    Aufforderung durch die Beihilfestelle zur Vorlage von Behandlungsunterlagen

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 2 K 98.20

    Informationszugang im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersentschädigung

  • KG, 19.03.2007 - 2 Ws 183/07

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der gesetzlichen Führungsaufsicht; Bedeutung

  • OLG Bamberg, 06.11.2012 - 1 Ws 678/12

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht: Pflicht zur Mitteilung eines intimen

  • KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des

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