Rechtsprechung
   BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,712
BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84 (https://dejure.org/1984,712)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84 (https://dejure.org/1984,712)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 (https://dejure.org/1984,712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlbesetzung des Gerichts - Schöffe - Anfechtung - Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter Schöffen an Strafurteilen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 125
  • NStZ 1985, 82
  • StV 1985, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84
    hinweg; dieser wird durch sie gezwungen, das Verfahren fortzusetzen (vgl. BGHSt 20, 77 ).
  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
    Auszug aus BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84
    »... Eine solche Erstreckung (nach § 357 StPO ) kommt nach ganz herrschender Auffassung nur in Betracht, wenn ein Urteil aufgehoben wird, weil materielles Recht verletzt ist oder eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (BGHSt 17, 176 ..).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84
    hat es unterlassen, den von ihm im Verfassungsbeschwerdeverfahren beanstandeten Besetzungsmangel [Nichtigkeit der Berufung von Schöffen in das Schöffenamt, BGH NJW 84, 2839, hier: IV (480) 206 d] mit einer formgerechten, nicht präkludierten Verfahrensrüge revisionsgerichtlicher Sachprüfung zuzuführen [bzw. einen entspr.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Neben den Zwecken, dem Revisionsgericht die Durchsicht der Akten auf etwaige Verfahrensfehler hin zu ersparen und den Revisionsführer in den Stand zu setzen, selbst darüber zu befinden, ob er einen bestimmten Verfahrensverstoß hinnehmen wolle (vgl. hierzu BVerfG , Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ), verfolgt § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO das Ziel, das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, allein anhand der Revisionsbegründung über die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge zu befinden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfG , Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; auch Gollwitzer, a.a.O., S. 74 ff., und Maul, a.a.O., S. 83).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Insbesondere dürfen sie nicht dazu führen, dass, soweit sich alle für die Rechtsverletzung maßgeblichen Umstände dem Vortrag der Rechtsbeschwerde zur Verfahrensrüge und der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen, dem Betroffenen eine Sachprüfung mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Rüge versagt wird (vgl. für eine im Strafverfahren trotz nicht ausdrücklicher Rüge eines Verfahrensverstoßes dem Subsidiaritätsgrundsatz genügende Erschöpfung des Rechtswegs, soweit sich nach dem Revisionsvorbringen die Prüfung des Verfahrensverstoßes aufdrängt BVerfGK 16, 1 ; vgl. für die Verpflichtung des Revisionsgerichts, bei schweren, offen zutage tretenden Mängeln der angegriffenen Entscheidung schon auf die Sachrüge hin einzugreifen, wenn sich der Mangel aus Revisionsbegründungsschrift und den Urteilsgründen ergibt BVerfGK 13, 231 ; BVerfG (Vorprüfungsentscheid), Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1305/07 -, juris, Rn. 4 ff.).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Vorauszusetzen ist dafür ein besonders schwerer Mangel, der zudem aus Gründen der Rechtsklarheit regelmäßig offenkundig sein muß (MünchKomm-ZPO/Musielak aaO. Vorbem. Rdn. 4 vor § 300; vgl. auch BGHSt 29, 216, 219 und 351, 353; BVerfGE 29, 45, 49 [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70] und BVerfG NJW 1985, 125; für gerichtliche Vollstrekkungsakte ferner BGHZ 121, 98, 102 f).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Eine Auslegung des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in diesem Sinne ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfG , Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ) und wird vom Beschwerdeführer auch nicht beanstandet.
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    aa) Die Revisionsbegründung muss bei der Rüge der Verletzung einer Verfahrensnorm die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit etwa BVerfG, Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84, NJW 1985, 125, 126).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Bei der in Frage stehenden tat- und schuldangemessenen Strafe von 35 Tagessätzen für ein Massendelikt handelt es sich jedenfalls im Verhältnis zum Absehen von einer Strafe nicht um extreme Konflikte mit der materiellen Gerechtigkeit mit einem schlechthin unerträglichen Ergebnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84; BGHSt 33, 126 (127); BGHSt 29, 351 (352); Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl. 2022, Einl. Rn. 103).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Daß als ehrenamtliche Richter zwei Personen mitgewirkt haben, die infolge eines ungültigen Auswahlverfahrens nicht Schöffen geworden sind, berührt die Gerichtseigenschaft des damit fehlerhaft besetzten Spruchkörpers (§ 76 Abs. 2 GVG) nicht (so auch Meyer NJW 1984, 2805 gegen Weis NJW 1984, 2804 f) und ist - wie das Bundesverfassungsgericht zutreffend ausgeführt hat (BVerfG NJW 1985, 125; außerdem Beschluß vom 30. Oktober 1984 - 2 BvR 1308/84) - kein derart schwerer, offen zutage liegenden Mangel, daß es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, das so zustandegekommene Urteil als einen mit staatlicher Autorität ausgestatteten, in einem rechtsförmlichen Verfahren gefundenen, verbindlichen Richterspruch anzuerkennen und gelten zu lassen (vgl. auch Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 1 ff, 41).

    Daß hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ergibt sich schließlich auch noch aus folgender Überlegung: das Bundesverfassungsgericht hat es für unbedenklich erklärt, daß Besetzungsmängel der hier vorliegenden Art vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge hin geprüft werden; weder aus Art. 3 Abs. 1 GG noch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (oder aus Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) lasse sich ableiten, daß insoweit "die Förmlichkeit des Revisionsverfahrens nicht durchgreifen dürfe" (BverfG NJW 1985, 125; außerdem Beschlüsse vom 11. und 30. Oktober 1984 - 2 BvR 1241, 1301 und 1308/84).

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Eine Aufhebung käme nur in Betracht, wenn der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs wegen der geltend gemachten Fehler bei der Wahl der Richter nichtig wäre; dies ist jedoch nicht der Fall (BGHZ 77, 327, 329; BVerfG NJW 1985, 125; BGHSt 33, 126, 127).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2024 - 7 Ss 40/22

    Ergänzung der Bescheidung eines Revisionsangriffs nach rechtskräftigem

    Eine solche die Rechtskraft durchbrechende Nichtigkeit eines Urteils kann allenfalls in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn dieses an einem derart schweren Mangel leidet, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, es als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 = NJW 1985, 125 f.; BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 = NJW 1985, 926).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03

    Nichtannahmebeschluss - Verwerfung einer strafprozessualen Revision mangels

  • OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07
  • OLG Köln, 11.08.2011 - 2 Ws 411/11

    Wirksamkeit einer durch die geschäftsplanmäßig nicht zuständige Strafkammer

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  • LG Berlin, 13.05.2019 - 534 Qs 42/19

    Wiederaufnahme eines bereits eingestellten Bußgeldverfahrens

  • OLG Frankfurt, 29.12.1995 - 3 Ws 827/95
  • OLG Hamm, 03.04.1994 - 2 Ss 506/94

    Nichterteilung des letzten Worte, Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht