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   BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10   

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https://dejure.org/2012,5916
BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10 (https://dejure.org/2012,5916)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10 (https://dejure.org/2012,5916)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 (https://dejure.org/2012,5916)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 89b Abs 1 HGB, § 89b Abs 3 Nr 1 HGB, §§ 355 ff ZPO, §§ 402ff ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 89b Abs 1 HGB, § 89b Abs 3 Nr 1 HGB, §§ 355 ff ZPO, §§ 402ff ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Fragen des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Nichterhebung eines angebotenen Beweises

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde betreffend Fragen des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Nichterhebung eines angebotenen Beweises

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises - hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und die Nichterhebung eines angebotenen Beweises

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verletzung des Rechts auf rechtiches Gehör, Unterlassen der Beweiserhebung, Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung, Unzumutbarkeit der Tätigkeit als HV aus Gesundheitsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs bleibt den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 67, 208 ; 74, 228 ).

    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ).

    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, oder ob es sich nicht eher um einen Beweisermittlungsantrag handelt, bei dem die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ), ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ).

    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, oder ob es sich nicht eher um einen Beweisermittlungsantrag handelt, bei dem die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ), ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Dennoch ist derjenige, der ein Recht beansprucht, nicht schon deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 -, NJW 1991, S. 2707 ).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 150/91

    Ausgleichsanspruch des Vertrags-/Eigenhändlers wegen Alters oder Krankheit

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Zwar ist nicht ohne weiteres auszuschließen, dass aus einfachrechtlicher Sicht das Oberlandesgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht von weiteren Angaben des Beschwerdeführers zu dessen spezifischer Tätigkeit abhängig machen durfte (kritisch zur hier vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Döpfer, EWiR 2010, S. 459 f.; vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Unzumutbarkeit der Fortführung eines Handelsgewerbes i.S.d. § 89b Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 HGB a. F. BGH, Urteil vom 29. April 1993 - I ZR 150/91 -, NJW-RR 1993, S. 996 ).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, oder ob es sich nicht eher um einen Beweisermittlungsantrag handelt, bei dem die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ), ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil 19. November 2008 - VIII ZR 138/07-,NJW 2009, S. 502 m.w.N.) ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, oder ob es sich nicht eher um einen Beweisermittlungsantrag handelt, bei dem die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ), ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 54, 277 ) folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs bleibt den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 67, 208 ; 74, 228 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10
    Die Nichtberücksichtigung eines vom Gericht als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 69, 141 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

  • OLG Hamburg, 25.02.2010 - 13 U 102/09

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Eigenkündigung: Verteilung der

  • BVerfG, 05.11.2008 - 1 BvR 1822/08
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Erhebt das Gericht einen Beweis nicht, ist Art. 103 Abs. 1 GG zwar auch verletzt, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149 [juris Rn. 13]; 75, 302, 312 [juris Rn. 29]; BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 2008 - 1 BvR 1822/08, juris Rn. 3 f.; vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Erhebt das Gericht einen Beweis nicht, ist Art. 103 Abs. 1 GG zwar auch verletzt, wenn die Rechtsanwendung offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 312; BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 2008 - 1 BvR 1822/08, juris Rn. 3 f. und vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der

    Denn sie findet im Prozessrecht eine ausreichende Stütze (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, ist zunächst eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 -, juris Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Ob der Sachvortrag eines Prozessbeteiligten hinreichend substantiiert ist, um das Gericht zur Erhebung eines angebotenen Beweises zu zwingen, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2018 - 10 LA 284/18

    Abschiebungsverbot; Attest; posttraumatische Belastungsstörung; Beweisantrag;

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt allerdings keinen Schutz dagegen, dass das Gericht das Vorbringen oder den Beweisantrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt lässt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.07.2018 - 8 B 41.17 -, juris Rn. 8).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2016 - 5 K 16/14

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Die Klägerin stellt ihren Antrag daher ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts "aufs Geratewohl" bzw. "ins Blaue hinein" (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 A 1/16, 1 A 1/16 (1 A 3/15), Beschluss vom 12. August 1997 - 8 B 165.97; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 13 A 198/17

    Abschiebungsverbot eines Ausländers bei erheblicher konkreter Gefahr der

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 -, juris, Rn. 6 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 B 85.12 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 13 A 1863/10

    Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 - juris, und vom 30.Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2000 - 9 B 530.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. August 2010 13 A 1055/08.A -, vom 10. Januar 2006 - 13 A 4173/05.A - und vom 1. März 2005 13 A 2947/04.A -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2013 - 6 A 10257/13
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl, BVerfG, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 BvR 2838/09 -, Beschluss vom 04. September 2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 jeweils juris).
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