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   BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1653
BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10 (https://dejure.org/2010,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10 (https://dejure.org/2010,1653)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2010 - 2 BvR 1354/10 (https://dejure.org/2010,1653)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer substanzlosen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verwefung eines Einspruchs sowie der Zurückweisung mehrerer Befangeheitsanträge mit Verfassungsrecht; Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen Materie als Voraussetzung für die Übernahme eines Mandats zur Führung eines Prozesses vor dem ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2010, 266

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 175 Euro - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Beschwerdeführers und dessen Bevollmächtigten wegen Erhebung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Vereinbarkeit der Verwefung eines Einspruchs sowie der Zurückweisung mehrerer Befangeheitsanträge mit Verfassungsrecht; Auseinandersetzung mit der verfassungsrechtlichen Materie als Voraussetzung für die Übernahme eines Mandats zur Führung eines Prozesses vor dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren Bevollmächtigte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    OWi, Fahrverbot und die wahnähnliche Verkennung des Verfassungsrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1.182 Seiten Verfassungsbeschwerde für ein Bußgeld von 175 EUR ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühr wegen 1.182 Seiten langer Beschwerde gegen Fahrverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühr wegen 1.182 Seiten langer Beschwerde gegen Fahrverbot

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühren für Einlegung aussichtloser Verfassungsbeschwerden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Strafe für 1182 Seiten umfassende Beschwerde

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Rechtsanwalt bei Stellung einer Verfassungsbeschwerde

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Teurer Bußgeldbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 466
  • NJW 2010, 3150
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2070/10

    Im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2010 - 2 BvR 1354/10 -, www.bverfg.de, Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 103-IV-11
    Es fehlt an einem geordneten, schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag, der die gerügten Grundrechtsverletzungen belegen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2010, NJW 2010, 3150 f.).
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