Rechtsprechung
   BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1301
BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2149
  • NVwZ 1996, 997 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Diese Feststellung läßt sich nur treffen, wenn dabei auch abgewogen wird die Belastung, die den Angeschuldigten trifft, und das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen (vgl. BVerfGE 46, 17 [26, 27]).

    Es hat, wie der ausdrückliche Hinweis auf den einfach-rechtlichen Zusammenhang belegt, lediglich einen Erstrechtschluß gezogen und die vorläufige Dienstenthebung zur Vorbereitung der Dienstentfernung bereits als sinnvoll angesehen (vgl. BVerfGE 46, 17 [26]).

    Allerdings kann die Maßnahme einer Gehaltskürzung - anders als im Regelfall die der Suspendierung - unvereinbar mit dem im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden, wenn das Disziplinarverfahren unverhältnismäßig lange dauert (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]).

  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 D 107.82
    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt zugleich, daß die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens grundsätzlich den Verdacht eines Dienstvergehens erfordert, das eine schwerere Maßnahme als einen Verweis rechtfertigt, mithin eine Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt, die nicht mehr lediglich durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden kann (vgl. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl., 1988, § 63 Rn. 10; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 214 [216]).

    Dies entspricht der Gesetzeslage, die nur für die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (§ 90 Abs. 1 LDO) voraussetzt, daß im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 69 [70]).

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Dies entspricht der Gesetzeslage, die nur für die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (§ 90 Abs. 1 LDO) voraussetzt, daß im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 69 [70]).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine solche Prognose allerdings dann gefordert und die Ermessensfreiheit der Einleitungsbehörde als entsprechend beschränkt angesehen, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen zeitigt (vgl. BVerwGE 46, 61 [62 f.]; 93, 69 [70]).

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch anerkannt, daß Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung besonderer Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Richtern, umfaßt und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 [87]; 15, 298 [302]; 26, 141 [154]; 56, 146 [162]).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 [88]; 55, 372 [391 f.]).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidung frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 [69]; 26, 186 [198]).

    Sie ist allen Richtern - Berufsrichtern wie ehrenamtlichen, Bundes- wie Landesrichtern - verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 [224]; 4, 331 [344]; 18, 241 [254]; 26, 186 [201]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Nichts anderes aber kann für die Personen innerhalb der Gerichtsorganisation gelten, die allgemein oder in einer bestimmten Sache - etwa als ausgeschlossener Richter - keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 4, 412 [416 f.]; vgl. auch BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Nichts anderes aber kann für die Personen innerhalb der Gerichtsorganisation gelten, die allgemein oder in einer bestimmten Sache - etwa als ausgeschlossener Richter - keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 4, 412 [416 f.]; vgl. auch BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerwG, 19.01.1973 - II WDB 27.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine solche Prognose allerdings dann gefordert und die Ermessensfreiheit der Einleitungsbehörde als entsprechend beschränkt angesehen, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen zeitigt (vgl. BVerwGE 46, 61 [62 f.]; 93, 69 [70]).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch anerkannt, daß Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung besonderer Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Richtern, umfaßt und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 [87]; 15, 298 [302]; 26, 141 [154]; 56, 146 [162]).
  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Entsprechendes wurde angenommen, wenn der Verlust beruflicher Fähigkeiten zu vergleichbaren zusätzlichen Nachteilen führte und keine Feststellung getroffen war, daß im Hinblick auf die Art und Schwere des Dienstvergehens als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1994, 2 BvR 1089/94, Umdruck S. 11).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    (2) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber zu beachten hat, zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96, NJW 1996, S. 2149 ; BVerfGK 8, 395 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wirkt aber auch innerhalb der Gerichtsbarkeit und im Innenverhältnis eines Kollegialgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 17; Wittreck, Die Verwaltung der Dritten Gewalt, 2006, S. 183 ff.).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht