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   BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16   

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BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 (https://dejure.org/2018,2107)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 (https://dejure.org/2018,2107)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 2 BvR 1362/16 (https://dejure.org/2018,2107)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 308 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 406e Abs. 1 StPO; § 475 Abs. 2 StPO; § 299 StGB
    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Rabatte bei der Vermarktung von Werbezeiten (Einsicht in die Ermittlungsakten durch einen konkurrierenden Fernsehveranstalter; Abänderung einer Entscheidung zum Nachteil des ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 33a StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - ...

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Gewährung des rechtlichen Gehörs; Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und Mitarbeiter von Media-Agenturen wegen des Vorwurfs der Untreue

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 308 Abs. 1 S. 1
    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Gewährung des rechtlichen Gehörs; Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und Mitarbeiter von Media-Agenturen wegen des Vorwurfs der Untreue

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagung von Akteneinsicht - als Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1077
  • StV 2019, 149
  • DVBl 2018, 436
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).

    Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz und hängt nicht davon ab, ob neue Tatsachen oder Beweisergebnisse vorliegen (BVerfGE 65, 227 ).

    Anspruch auf rechtliches Gehör hat vielmehr jeder, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (BVerfGE 65, 227 ; 75, 201 ; 101, 397 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60

    Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

    Da der Beschwerdeführerin die Beschwerdebegründungen selbst nicht bekannt waren, konnte sie nicht auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wiedergabe vertrauen, zumal die Gerichte nicht gehalten sind, sich mit jedem rechtlichen und tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 79, 51 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Unmittelbar betroffen ist neben dem förmlich am Prozess Beteiligten auch derjenige, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (vgl. BVerfGE 60, 7 ; 89, 381 ; 92, 158 ).

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen bei Gewährung rechtlichen Gehörs anders ausgefallen wären (vgl. BVerfGE 11, 29 ; 14, 54 ; 86, 133 ; 89, 381 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Es liegt - mangels Möglichkeit einer Stellungnahme in voller Kenntnis des Beschwerdevorbringens der Gegenseite - folglich keine Situation vor, in der das Landgericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss abhelfen konnte (vgl. BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 50; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Es liegt - mangels Möglichkeit einer Stellungnahme in voller Kenntnis des Beschwerdevorbringens der Gegenseite - folglich keine Situation vor, in der das Landgericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss abhelfen konnte (vgl. BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 50; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Es liegt - mangels Möglichkeit einer Stellungnahme in voller Kenntnis des Beschwerdevorbringens der Gegenseite - folglich keine Situation vor, in der das Landgericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss abhelfen konnte (vgl. BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 50; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 28).
  • OLG Celle, 01.08.2012 - 1 Ws 290/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen einen Antrag nach § 33a StPO

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Nach heute überwiegender Auffassung sind Entscheidungen nach §§ 33a, 311a StPO dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs - wie vorliegend - abgelehnt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1999 - 2 BvR 184/99 -, NStZ 2000, S. 44 ; Kammergericht, Beschluss vom 2. Februar 1966 - 1 Ws 6/66 -, NJW 1966, S. 991 ; OLG Celle, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 Ws 290/12 u.a. -, NJW 2012, S. 2899 ; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 33a Rn. 11 ff.; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 311a Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 26.01.2011 - 1 BvR 1671/10

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsrechtlichen Verfahren gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2011 - 1 BvR 1671/10 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 215/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 677/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 10.08.1999 - 2 BvR 184/99

    Zur Frage effektiven Rechtsschutzes gegen eine vom LG auf Beschwerde der

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. dazu BVerfG, NJW 2018, 1077 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 3 Ws 36/20

    Verletzung; rechtlichen Gehörs; Anklageschrift; Eröffnungsverfahren

    Nach heute überwiegender Auffassung sind Entscheidungen nach § 33 a StPO jedenfalls in den Fällen mit der Beschwerde anfechtbar, in denen die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs - wie vorliegend - abgelehnt wird (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 25. Januar 2018 - 2 BvR 1362/16 - NJW 2018, 1077, Rdnr. 12; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 Ws 78/15 -, juris Rdnr. 5; BeckOK StPO/Larcher, 35. Ed. 1.10.2019, StPO § 33a Rdnr. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2008 - 2 Ws 349/08 - BeckRS 2009, 6765; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 33a, Rdnr. 27).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    In einem solchen Fall ist nach der überwiegenden Auffassung die sofortige Beschwerde gegen eine derartige Entscheidung statthaft, mit der ein Gericht aus formellen Gründen die Durchführung eines Nachverfahrens ablehnt und sich damit einer sachlichen Prüfung verwehrt (vgl. BVerfG vom 25.1.2018 NJW 2018, 1077 Rn. 12; Nachweise zum Streitstand bei Maul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 33 a Rn. 11 ff.).
  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

    - BVerfG (K), Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 -, NJW 2018, 1077 [1077] = juris, Rn. 12 -.
  • StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693

    Die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die

    - BVerfG [K], Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 -, NJW 2018, 1077 [1077] = juris, Rn. 12 unter Verweis auf BVerfG [K], Beschluss vom 10.08.1999 - 2 BvR 184/99 -, NStZ 2000, 44 [44] = juris, Rn. 16 (zu § 311a StPO); Kammergericht, Beschluss vom 02.02.1966 - 1 Ws 6/66 -, NJW 1966, 991 [992]; OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2012 - 1 Ws 290/12 u.a. -, NJW 2012, 2899 [2900] = juris, Rn. 5; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 33a Rn. 11 ff.; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 311a Rn. 13 ff. Genauso BayVerfGH, Beschluss vom 12.05.2010 - Vf. 117-VI-09 -, VerfGHE BY 63, 62 = juris, Rn. 28; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2000 - 39/99 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 25.01.2013 - 16/12 -, juris, Rn. 24; VerfG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006 - 43/03 -, juris, Rn. 17, 19; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 19.07.2007 - Vf. 43-IV-07 -, juris, Rn. 11, 18; VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2016 - 1 VB 83/15 -, juris, Rn. 34; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2002 - 3 Ws 692/02 -, NStZ-RR 2002, 306 = juris, Rn. 1; Beschlüsse vom 05.12.2002 - 3 Ws 122/02 -, NStZ-RR 2003, 79 [79] und vom 25.05.2005 - 3 Ws 452/05 -, NStZ-RR 2005, 238 (Beschwerde nur ausgeschlossen, wenn i. R. d. § 33a StPO neue Sachentscheidung erging); Kammergericht, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 Ws 75/16 - 141 AR 269/16 u. a. -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 14.10.2015 - 4 Ws 78/15 - 161 AR 23/15 u. a. -, juris, Rn. 5; Beschluss vom 12.03.2007 - 1 AR 227/07 - 4 Ws 23/07 -, juris, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 79/16 -, juris, Rn. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 21.12.2006 - 1 Ws 421/06 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Ws 431/05 -, juris, Rn. 8; noch Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 33a Rn. 10 (anders in neuerer Auflage, siehe unten); Pollähne, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 33a Rn. 14; Valerius, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 33a Rn. 21; Larcher, in: BeckOK StPO, 31. Ed., Stand 15.10.2018, § 33a Rn. 16. Nicht anfechtbar ist demgegenüber nach ganz herrschender Meinung die auf eine Überprüfung hin ergangene Sach entscheidung, denn über § 33a StPO soll kein erweiterter Instanzenzug eingeräumt werden: so schon Kammergericht, Beschluss vom 02.02.1966 - 1 Ws 6/66 -, NJW 1966, 991 [991 f.]; auch VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2000 - 39/99 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 25.01.2013 - 16/12 -, juris, Rn. 24; VerfG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006 - 43/03 -, juris, Rn. 19; OLG Thüringen, Beschluss vom 23.11.2005 - 1 Ws 431/05 -, juris, Rn. 8; Maul, a. a. O., Rn. 11. Anderer Ansicht: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21.01.2009 - 2 Ws 193/08 -, juris, Rn. 5 ; Beschluss vom 05.08.2011 - 3 Ws 530/11 -, NStZ-RR 2012, 315 = juris, Rn. 11 ff.; genauso noch OLG Celle, NJW 1968, 1391 (anders aber in der neueren Rechtsprechung, siehe oben); OLG Hamburg, Beschluss vom 26.06.2017 - 1 Ws 60/17 -, NJW 2017, 2360 = juris, Rn. 2; NStZ-RR 2016, 52; nunmehr auch Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 33a Rn. 10 -.
  • OLG Bremen, 03.07.2019 - 1 Ws 75/19

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der nachträglichen Gewährung

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit vielmehr entschieden, dass stets die Möglichkeit genügt, eine behauptete Gehörsverletzung bei einem gerichtlichen Verfahrenshandeln einer einmaligen gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, juris Rn. 36, 50, BVerfGE 107, 395; Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16, juris Rn. 14, NJW 2018, 1077), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine nochmalige Überprüfung des abgelehnten Antrags auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz nicht als verfassungsrechtlich geboten anzusehen ist.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21

    Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge

    Aus diesem muss sich ergeben, dass das Gericht bei Berücksichtigung dieses Vortrags und einer auf Grund dessen möglicherweise gebotenen weiteren Sachaufklärung zu einer für den Rügeführer günstigeren Entscheidung hätte kommen können (BVerfG, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16, juris, Rn. 16 = NJW 2018, 1077; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris, Rn. 3 = NJW 2008, 378; OLG München, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 34 Wx 394/15, juris, Rn. 6 - 7; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 44 FamFG, Rn. 4).
  • VG Saarlouis, 29.03.2021 - 5 K 810/19

    Rechtswidrigkeit eines auf den Verstoß gegen eine Auflage sowie den

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 -] An derartige schadensträchtige Folgen habe der Beklagte schuldhaft angeknüpft und sie gegen mehrfachen Protest als nicht mehr existent behandelt.
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