Rechtsprechung
BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG; §§ 8 Abs. 2 Satz 3, 8 Abs. 3 Satz 2 EAEG; § 3 BeitragsVO
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG); Differenzierung zwischen Jahresbeiträgen und Sonderbeiträgen i.S.d. EAEG i.R.d gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit eines Beschwerdeführers; ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; EAEG § 8 Abs. 2 Satz 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 12; EAEG § 8; KWG § 32; KWG § 35
Verfassungsmäßigkeit der Jahresbeiträge nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG); Differenzierung zwischen Jahresbeiträgen und Sonderbeiträgen i.S.d. EAEG i.R.d gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit eines Beschwerdeführers; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einlagensicherung in Karlsruhe
- zbb-online.com (Leitsatz)
ESAEG § 8 Abs. 2, 3; BeitragsVO §§ 1, 2; GG Art. 12; KWG §§ 1, 1a
Verfassungsmäßigkeit der EdW-Umlage zur Einlagensicherung - nwb.de (Kurzmitteilung)
Regelmäßige Beiträge zur Einlagensicherung GG -konform
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beiträge nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verfassungsgemäß
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.06.2003 - 25 A 274.01
- BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 348
- ZIP 2004, 1847
- ZIP 2010, 168
- NJ 2010, 422
- NJ 2011, 66
- VersR 2010, 500
- WM 2010, 17
- DÖV 2010, 277
Wird zitiert von ... (145) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
a) Nach dem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt der Abgabe (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) kann diese nicht als Steuer, sondern nur als eine nichtsteuerliche Abgabe verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.Es handelt sich um eine an die Marktteilnahme anknüpfende Zuweisung von Vor- und Nachteilen eines auf Marktstabilisierung zielenden Anlegerschutzes, nicht aber um individuelle Leistungsrechtsverhältnisse zwischen Staat und Abgabepflichtigen, wie sie für zulässige Gebühren und Beiträge kennzeichnend sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Die Abgabe erfüllt auch nicht die Voraussetzungen einer Ausgleichsabgabe eigener Art oder weist sonstige unterscheidungskräftige besondere Belastungsgründe auf, die eine Konkurrenz dieser Abgabe zur Steuer ausschließen könnten (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ; 78, 249 ; 92, 91 ; 93, 319 ; 108, 186 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (stRspr; vgl. BVerfGE 55, 274 ; 108, 186 m.w.N.; 113, 128 ).
Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 55, 274 ).
Die bisherige Sonderabgabenjudikatur bezieht sich mit den Formulierungen zum Erfordernis einer "evidenten" (so BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ), "besonderen" oder "spezifischen" Sachnähe (BVerfGE 108, 186 m.w.N.) auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und anderen, nicht abgabepflichtigen Gruppen sowie vor allem auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
Wenn der Gesetzgeber nicht auf die je konkrete Tätigkeit, sondern auf den nach der Zulassung möglichen Tätigkeitskreis abstellt, so ist das, auch mit Blick auf die Typisierungsbefugnis des Sonderabgabengesetzgebers (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 108, 186 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung im Anschluss an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 108, 186 ) bereits festgestellt hat, sind diese Verwendungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich, da es sachlich gerechtfertigt ist, dass durch die Sonderabgabe auch Tätigkeiten entgolten werden, die, wie die Abgabenerhebung und die Durchführung des Entschädigungsverfahrens, mit der Abgabe in einem engen funktionalen Zusammenhang stehen.
Wie in der Entscheidung des Senats zur Umlage für die Altenpflegeausbildung ausgeführt (BVerfGE 108, 186 ), ist es jedoch bei kostenorientierten Abgaben, anders als bei Steuern, nicht notwendig, einen Mangel an konturenscharfen, die Höhe der Steuerlast wirksam begrenzenden Zwecken durch spezifische Anforderungen an die Tatbestandsbestimmtheit des Parlamentsgesetzes auszugleichen.
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die vom Gesetz als Beitrag bezeichnete Abgabe knüpft - insoweit ähnlich der Umlage zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Aufsichtsbereichen Kredit- und Finanzdienstleistungswesen und Wertpapierhandel (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023) - tatbestandlich unmittelbar an die Tätigkeit bestimmter Unternehmen auf dem Finanzmarkt an und bemisst sich im Grundsatz nach dem Geschäftsumfang.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Begrenzungs- und Schutzfunktionen der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) wird die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben grundsätzlich begrenzt durch das Erfordernis eines besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes, der einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglicht und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet ist, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 m.w.N.).
Es handelt sich um eine an die Marktteilnahme anknüpfende Zuweisung von Vor- und Nachteilen eines auf Marktstabilisierung zielenden Anlegerschutzes, nicht aber um individuelle Leistungsrechtsverhältnisse zwischen Staat und Abgabepflichtigen, wie sie für zulässige Gebühren und Beiträge kennzeichnend sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Die Abgabe erfüllt auch nicht die Voraussetzungen einer Ausgleichsabgabe eigener Art oder weist sonstige unterscheidungskräftige besondere Belastungsgründe auf, die eine Konkurrenz dieser Abgabe zur Steuer ausschließen könnten (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ; 78, 249 ; 92, 91 ; 93, 319 ; 108, 186 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bildet zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichert so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (vgl. zuletzt m.w.N. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Dem entsprechend hat der Senat (BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ) in seiner Entscheidung zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Aufsichtsbereichen Kredit- und Finanzdienstleistungswesen und Wertpapierhandel die spezifischen Risiken des Finanzmarkts insgesamt in den Blick genommen und dazu ausgeführt: .
Die Jahresbeiträge zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen finden ihre Rechtfertigung in einer Verantwortlichkeit für die Folgen gruppenspezifischer Zustände und Verhaltensweisen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens wirkt zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 113, 128 ; 122, 316 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12 Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Öffentliche Abgaben greifen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 113, 128 ).Eine solche Abgabenregelung greift in die Berufsfreiheit der Abgabepflichtigen ein und ist nur aufgrund eines Gesetzes zulässig, das auch im Übrigen mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 113, 128 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030).
a) Nach dem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt der Abgabe (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) kann diese nicht als Steuer, sondern nur als eine nichtsteuerliche Abgabe verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.
Vielmehr hat der Gesetzgeber die Abgabepflicht dem Grunde und der Höhe nach mit dem Anfall bestimmter Kosten für die Erledigung einer speziellen Aufgabe tatbestandlich verbunden (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) und so den Finanzbedarf für die Errichtung und die Aufgabenerfüllung eines Fonds zur Durchführung der Anlegerentschädigung als Sonderlast ausgewiesen und durch § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAEG der besonderen Finanzierungsverantwortung der Gruppe der in § 1 Abs. 1 EAEG näher bestimmten Institute zugeordnet.
Es handelt sich um eine an die Marktteilnahme anknüpfende Zuweisung von Vor- und Nachteilen eines auf Marktstabilisierung zielenden Anlegerschutzes, nicht aber um individuelle Leistungsrechtsverhältnisse zwischen Staat und Abgabepflichtigen, wie sie für zulässige Gebühren und Beiträge kennzeichnend sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (stRspr; vgl. BVerfGE 55, 274 ; 108, 186 m.w.N.; 113, 128 ).
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidarfonds Abfallrückführung (BVerfGE 113, 128 ) schließen es die Grundsätze über die Zulässigkeit von Sonderabgaben nicht von vornherein aus, über eine solche Abgabe im Wege sogenannter Fondslösungen auch die Beseitigung der Folgen von Fehlverhalten - beispielsweise umweltschädigendem Verhalten - in Fällen zu finanzieren, in denen die in erster Linie Verantwortlichen nicht herangezogen werden können, weil sie nicht auffindbar oder nicht zahlungsfähig sind oder aus anderen Gründen eine effektive individuelle Schadenszurechnung nicht möglich ist.
Die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens wirkt zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 113, 128 ; 122, 316 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12 Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
- BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag, …
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 - BVerwG 6 C 20.03 -,.Mit Wirkung vom 1. August 1998 ist in Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (im Folgenden: EAEG) als Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998 (BGBl I S. 1842) in Kraft getreten, das für die angegriffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Fassung des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) maßgeblich war (vgl. BVerwGE 120, 311 ).
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Beschwerdeführerin durch Urteil vom 21. April 2004 - BVerwG 6 C 20.03 -, BVerwGE 120, 311, zurück.
(c) (aa) Für die erforderliche Sachnähe der Abgabepflichtigen zu der zu finanzierenden Aufgabe stellt das Bundesverwaltungsgericht unter anderem darauf ab, "dass die Entschädigungseinrichtung der Absicherung der Risiken dient, die gerade auf die Tätigkeit der Institute in einem risikoempfindlichen Markt zurückzuführen sind und die Institute zu einer Risikogemeinschaft werden lassen" (BVerwGE 120, 311 ).
Dass nach diesen Maßstäben die gesetzliche Regelung der Jahresbeiträge jedenfalls in den Streitjahren den Anforderungen an hinreichende Bestimmtheit genügt, hat das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung (BVerwGE 120, 311 ) eingehend und überzeugend begründet.
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (stRspr; vgl. BVerfGE 55, 274 ; 108, 186 m.w.N.; 113, 128 ).Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 55, 274 ).
Die bisherige Sonderabgabenjudikatur bezieht sich mit den Formulierungen zum Erfordernis einer "evidenten" (so BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ), "besonderen" oder "spezifischen" Sachnähe (BVerfGE 108, 186 m.w.N.) auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und anderen, nicht abgabepflichtigen Gruppen sowie vor allem auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
a) Nach dem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt der Abgabe (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) kann diese nicht als Steuer, sondern nur als eine nichtsteuerliche Abgabe verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.Vielmehr hat der Gesetzgeber die Abgabepflicht dem Grunde und der Höhe nach mit dem Anfall bestimmter Kosten für die Erledigung einer speziellen Aufgabe tatbestandlich verbunden (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) und so den Finanzbedarf für die Errichtung und die Aufgabenerfüllung eines Fonds zur Durchführung der Anlegerentschädigung als Sonderlast ausgewiesen und durch § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAEG der besonderen Finanzierungsverantwortung der Gruppe der in § 1 Abs. 1 EAEG näher bestimmten Institute zugeordnet.
Es handelt sich um eine an die Marktteilnahme anknüpfende Zuweisung von Vor- und Nachteilen eines auf Marktstabilisierung zielenden Anlegerschutzes, nicht aber um individuelle Leistungsrechtsverhältnisse zwischen Staat und Abgabepflichtigen, wie sie für zulässige Gebühren und Beiträge kennzeichnend sind (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Vielmehr hat der Gesetzgeber die Abgabepflicht dem Grunde und der Höhe nach mit dem Anfall bestimmter Kosten für die Erledigung einer speziellen Aufgabe tatbestandlich verbunden (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ) und so den Finanzbedarf für die Errichtung und die Aufgabenerfüllung eines Fonds zur Durchführung der Anlegerentschädigung als Sonderlast ausgewiesen und durch § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EAEG der besonderen Finanzierungsverantwortung der Gruppe der in § 1 Abs. 1 EAEG näher bestimmten Institute zugeordnet.Die bisherige Sonderabgabenjudikatur bezieht sich mit den Formulierungen zum Erfordernis einer "evidenten" (so BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ), "besonderen" oder "spezifischen" Sachnähe (BVerfGE 108, 186 m.w.N.) auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und anderen, nicht abgabepflichtigen Gruppen sowie vor allem auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
Wenn der Gesetzgeber nicht auf die je konkrete Tätigkeit, sondern auf den nach der Zulassung möglichen Tätigkeitskreis abstellt, so ist das, auch mit Blick auf die Typisierungsbefugnis des Sonderabgabengesetzgebers (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 108, 186 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die gesonderte Überwälzung der Finanzierungslast findet ihre Rechtfertigung in einer Verantwortlichkeit für die Folgen gruppenspezifischer Zustände und Verhaltensweisen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 - 2 BvL 54/06 -, DVBl 2009, S. 375 ).Die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens wirkt zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 113, 128 ; 122, 316 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12 Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Eine solche Abgabenregelung greift in die Berufsfreiheit der Abgabepflichtigen ein und ist nur aufgrund eines Gesetzes zulässig, das auch im Übrigen mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 113, 128 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030).Die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens wirkt zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 113, 128 ; 122, 316 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12 Mai 2009 - 2 BvR 743/01 -, NVwZ 2009, S. 1030 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Abgabe erfüllt auch nicht die Voraussetzungen einer Ausgleichsabgabe eigener Art oder weist sonstige unterscheidungskräftige besondere Belastungsgründe auf, die eine Konkurrenz dieser Abgabe zur Steuer ausschließen könnten (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ; 78, 249 ; 92, 91 ; 93, 319 ; 108, 186 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 ).Die bisherige Sonderabgabenjudikatur bezieht sich mit den Formulierungen zum Erfordernis einer "evidenten" (so BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ), "besonderen" oder "spezifischen" Sachnähe (BVerfGE 108, 186 m.w.N.) auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und anderen, nicht abgabepflichtigen Gruppen sowie vor allem auf den Vergleich zwischen der abgabepflichtigen Gruppe und der Allgemeinheit der Steuerzahler.
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07
Wertpapierhandel: Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- VG Berlin, 24.06.2003 - 25 A 274.01
Zulässige Abgabenerhebung zum Zwecke der Finanzierung der …
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Kennzeichnend für eine Steuer ist somit, dass sie ohne individuelle Gegenleistung und unabhängig von einem bestimmten Zweck ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben wird (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ; 137, 1 ).Die kompetenzrechtliche Einordnung einer Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 124, 348 ; 137, 1 ).
Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 ; 108, 1 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
Zum Recht der Wirtschaft gehören die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, insbesondere diejenigen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen (vgl. BVerfGE 8, 143 ; 116, 202 ; stRspr; zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Grundlage für die Regelung wirtschaftsbezogener Sonderabgaben vgl. BVerfGE 82, 159 ; 124, 348 ).Für Sonderabgaben mit Finanzierungszweck gilt: Der Gesetzgeber darf sich einer solchen Abgabe nur im Rahmen der Verfolgung eines Sachzwecks bedienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht (vgl. zuletzt BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).
Die Gruppe muss zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck in einer Beziehung spezifischer Sachnähe stehen, aufgrund deren ihr eine besondere Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.; stRspr).
Das Abgabenaufkommen muss außerdem gruppennützig verwendet werden (vgl. BVerfGE 124, 348 ; 124, 235 ; 123, 132 ; 122, 316 ; 113, 128 ; 110, 370 ; 108, 186 , m.w.N.).
Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 124, 348 ; für eine diesbezügliche Evidenzanforderung BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).
Dies wird mit dem Erfordernis einer "spezifischen" Sachnähe und einer damit zusammenhängenden "besonderen", "spezifischen" Finanzierungsverantwortung der abgabebelasteten Gruppe (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) zum Ausdruck gebracht.
Dies gilt auch für die Frage, was hinsichtlich der Nähe zum Sachzweck als gleich oder ungleich anzusehen ist (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bildet zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichert so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Sind Sachnähe zum Zweck der Abgabe und Finanzierungsverantwortung der belasteten Gruppe der Abgabepflichtigen gegeben, so wirkt die zweckentsprechende Verwendung des Abgabenaufkommens zugleich gruppennützig, entlastet die Gesamtgruppe der Abgabenschuldner nämlich von einer ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Aufgabe (vgl. BVerfGE 124, 348 ; s. auch BVerfGE 124, 235 ; 123, 132 ).
Dem Gesetzgeber steht es auch frei, innerhalb einer homogenen Gruppe Untergruppen zu bilden, um Unterschieden Rechnung zu tragen, die innerhalb einer im Hinblick auf gemeinsame Nähe zum Sachzweck homogenen Gruppe ungeachtet der homogenitäts- und sachnähebegründenden Gemeinsamkeit bestehen können (vgl. BVerfGE 124, 348 ; für entsprechend differenzierte Sonderabgaben s. auch BVerfGE 37, 1 ; 124, 235 ).
Auf einem Markt, auf dem nicht zuletzt aufgrund technischer Neuerungen sowohl die Verwertungsformen als auch die Bedingungen ihrer administrativen Erfassbarkeit ständigen Veränderungen unterliegen, ist der Gesetzgeber im Übrigen gehalten, im Rahmen der gebotenen regelmäßigen Überprüfung der Abgabenregelung (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) besonders auch die Abgrenzung der abgabebelasteten Gruppe zu überprüfen und in angemessenen Abständen die unter den Gesichtspunkten der Homogenität, spezifischen Sachnähe und Finanzierungsverantwortung sich als notwendig erweisenden Anpassungen vorzunehmen.
ee) Der für Sonderabgabenregelungen geltenden Pflicht zur Überprüfung in angemessenen Abständen (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ) ist genügt (s. C.I.2.b)cc)(4)).
Auch an der gebotenen haushaltsrechtlichen Dokumentation (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ) fehlt es für das Streitjahr 2004 nicht.
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
c) Über ihre Ordnungsfunktion hinaus entfaltet die Finanzverfassung eine Schutz- und Begrenzungsfunktion, die es dem einfachen Gesetzgeber untersagt, die ihm gesetzten Grenzen zu überschreiten (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 55, 274 ; 67, 256 ; 93, 319 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 124, 348 ; 132, 334 ; 137, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 62 f.).a) Steuern sind öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 ; 110, 274 ; 124, 235 ; 124, 348 ; 137, 1 ).
Die Einordnung der Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten, materiellen Gehalt (BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 124, 348 ; 137, 1 ).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Zu diesem Kompetenztitel gehören die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, insbesondere diejenigen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen (vgl. BVerfGE 8, 143 ; 116, 202 ; 135, 155 ; stRspr; zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Grundlage für die Regelung wirtschaftsbezogener Sonderabgaben vgl. BVerfGE 82, 159 ; 124, 348 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, BVerfGE 135, 155 = NVwZ 2014, 646 = juris Rn. 121 f., Beschlüsse vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, BVerfGE 132, 334 = NVwZ 2013, 638 = juris Rn. 47 ff., vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris Rn. 23 ff., und vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, BVerfGE 124, 348 = juris Rn. 53, jeweils m.w.N. - BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Kennzeichnend für eine Steuer ist somit, dass sie - wie die verfahrensgegenständlichen Übernachtungsteuern - ohne individuelle Gegenleistung und unabhängig von einem bestimmten Zweck zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben wird (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 124, 235 ; 124, 348 ; 137, 1 - Straßenausbaubeiträge; 149, 222 ). - BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Die Einordnung der Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten, materiellen Gehalt (BVerfGE 108, 1 ; 108, 186 ; 110, 370 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 124, 348 ).Steuern sind öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 123, 132 ) ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 ; 110, 274 ; 124, 235 ; 124, 348 ).
Während bei den Zwecksteuern die Ausgaben- und die Einnahmenseite voneinander abgekoppelt sind, werden bei den nichtsteuerlichen Abgaben in Form von Beiträgen die Rechtfertigung und die Höhe der Abgabe gerade durch den öffentlichen Aufwand vorgegeben (vgl. BVerfGE 108, 186 ; 110, 370 ; 124, 348 ;… Birk/Eckhoff, in: Sacksofsky/Wieland, Vom Steuerstaat zum Gebührenstaat, 2000, S. 54 ;… P. Kirchhof, Nichtsteuerliche Abgaben, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007, § 119 Rn. 64).
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG …
Die mit den Verfassungsbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen knüpfen an den Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - (BVerfGE 124, 348) an, der die Jahresbeitragspflicht zur EdW für die Jahre 1999 bis 2001 betraf.Der Senat hat die Erhebung der Jahresbeiträge nach dem EAEG in Verbindung mit der EdW-BeitragsVO grundsätzlich als verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion gebilligt (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
Es erscheine zumindest problematisch, wenn das Maß der Inpflichtnahme der verschiedenen Unternehmensgruppen durch eine Ausfallhaftung jeweils für ihre eigenen Gruppenangehörigen mittel- und langfristig gravierende Niveauunterschiede aufweist (BVerfGE 124, 348 ).
Die Beschwerdeführerinnen tragen vor, die Situation und die Risikoverteilung der Wertpapierunternehmen und Banken hätten sich in den Jahren ab 2001, insbesondere infolge des P.-Entschädigungsfalls (vgl. hierzu BVerfGE 124, 348 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 2011 - XI ZR 434/10 -, BGHZ 191, 95) erheblich verändert.
Denn die grundsätzlichen Fragen zur Zulässigkeit der Jahresbeitragspflicht zur EdW nach dem EAEG sind durch den Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - (BVerfGE 124, 348) bereits geklärt; darüber hinausgehenden Klärungsbedarf zeigen die Verfassungsbeschwerden nicht auf (I.).
1. Soweit sich die Beschwerdeführerinnen in den Verfahren 2 BvR 243/15 und 2 BvR 244/15 gegen ihre Heranziehung zu den Jahresbeiträgen 2009 wenden, ist kein über den Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - (BVerfGE 124, 348) hinausgehender grundsätzlicher Klärungsbedarf erkennbar.
Ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdeführerinnen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten gewesen wären, das umfangreiche Zahlenmaterial bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorzutragen, damit dem Bundesverfassungsgericht ein in tatsächlicher Hinsicht umfassend aufbereiteter Fall vorliegt (vgl. BVerfGE 72, 84 ; 77, 381 ; 79, 1 ; 86, 15 ; 114, 258 ; 120, 274 ; 123, 148 ; BVerfGK 7, 124 ; 7, 357 ), bietet das Vorbringen in den Verfassungsbeschwerden jedenfalls keine hinreichende Grundlage, um festzustellen, ob entscheidungserhebliche mittel- und langfristig gravierende Niveauunterschiede vorliegen, aufgrund derer es an einer insgesamt fairen und verhältnismäßig gleichen Verteilung der Kostenbelastung zwischen den verschiedenen Institutsgruppen fehlen könnte (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
Dabei kann offenbleiben, ob (auch) insoweit Jahresbeiträge und Sonderzahlungen getrennt zu beurteilen sind, weil es sich um verschiedene Belastungstatbestände handelt (vgl. BVerfGE 124, 348 ) und weil Jahresbeiträge regelmäßig, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen dagegen nur aus Anlass eines konkreten Entschädigungsfalls erhoben werden, oder ob - wie die Ausgangsgerichte annehmen - zu gegebener Zeit das gesicherte, endgültige Gesamtbelastungsniveau in den Blick zu nehmen ist.
Hierdurch werden zwar implizit auch die Beitragsbemessungsgrundlagen angegriffen; die Beschwerdeführerinnen begründen aber nicht näher, inwieweit diese im Einzelnen nicht sachgerecht oder nicht fair und verhältnismäßig gleich (vgl. BVerfGE 124, 348 ) gewählt oder ausgestaltet seien.
Zudem ziehen die Beschwerdeführerinnen die Grundentscheidung des Gesetzgebers nicht substantiiert in Zweifel, die Gruppe der Abgabepflichtigen in verschiedene Entschädigungseinrichtungen zu segmentieren und dabei typisierend nicht auf die konkrete Tätigkeit an sich, sondern auf den nach der Zulassung möglichen Tätigkeitskreis abzustellen (vgl. BVerfGE 124, 348 ).
c) Schließlich lassen die Beschwerdeführerinnen die Frage unbeantwortet, ob allein die Auswirkungen des "spektakulären P.-Falls" (BVerfGE 124, 348 ) mit seinem ganz außergewöhnlichen, in seiner Größenordnung bislang einmaligen Entschädigungsvolumen von rund 261 Milliarden Euro geeignet sein können, mittel- und langfristige Niveauunterschiede und damit die fehlende Sachgerechtigkeit der Ausgestaltung des Entschädigungssystems zu begründen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, BVerfGE 135, 155 = NVwZ 2014, 646 = juris Rn. 121 f., Beschlüsse vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 -, BVerfGE 132, 334 = NVwZ 2013, 638 = juris Rn. 47 ff., vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris Rn. 23 ff., und vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, BVerfGE 124, 348 = juris Rn. 53, jeweils m.w.N. - BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
Das Abgabenaufkommen muss außerdem grundsätzlich gruppennützig verwendet werden (vgl. zuletzt BVerfGE 124, 348 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, EuGRZ 2014, S. 98 , Rn. 121, jew. m.w.N.; für mögliche Ausnahmen vgl. BVerfGE 55, 274 ; 82, 159 ).Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 124, 348 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, EuGRZ 2014, S. 98 , Rn. 122, jew. m.w.N.).
Im Jahr 2007 wurde mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl I S. 753) der die abgabenfinanzierte Absatzförderung betreffende 8. Abschnitt des Weingesetzes, insbesondere auch die Abgabenregelung des § 43 WeinG, geändert und die Sonderabgabe beibehalten (…vgl. auch BTDrucks 16/4209 , S. 8 f., sowie Plenarprotokoll 16/85 der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. März 2007, S. 8577 ff.; zu Änderungen der normativen Grundlagen der Abgabenerhebung als ausreichendem Ausdruck gesetzgeberischer Überprüfung vgl. BVerfGE 124, 235 ; 124, 348 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 20.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 19.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Jahresbeitrag 2009; …
- BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Festsetzung von …
- BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 1 B 8.13
Berufung; Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; …
- BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14
Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu …
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine …
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 32.10
Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing; …
- BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 49.14
Zur Überprüfungspflicht des Gesetzgebers bei Sonderabgaben mit …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- BVerwG, 31.05.2016 - 8 B 13.16
Sonderzahlung an Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 491.15
Erhebung von Sonderzahlungen für den Entschädigungsfall "Phoenix"
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 5.11
Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung …
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 10.11
Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung …
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 11.11
Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung …
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 3.11
Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung …
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 6.11
Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung …
- VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 52.10
Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen und …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
- KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 352.15
Erhebung einer Sonderzahlung für den Entschädigungsfall "Phoenix"
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 359.15
Erhebung von Sonderzahlungen gegen eine Kapitalanlagengesellschaft
- BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 4.11
Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14
Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung; …
- VG Berlin, 21.03.2014 - 4 K 462.12
Bruttoprovisionserträge einer Kapitalanlagegesellschaft
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger …
- FG Münster, 21.03.2018 - 9 K 3187/16
Bankenabgabe: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit des …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der …
- LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09
Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2014 - 1 S 230.13
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix Insolvenz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 1 S 124.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 6/11
Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 648/10
Vereinbarkeit einer im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- BFH, 17.05.2021 - IX R 32/18
Zulässigkeit der Erhebung der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz …
- KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 36.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2012 - 1 S 151.11
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; EdW; …
- BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 61.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 60.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 29.06.2017 - 8 B 62.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 37.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 34.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 59.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 40.08
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 38.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 04.07.2017 - 8 B 45.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 35.16
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14
Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage; …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- VG Berlin, 26.11.2008 - 1 A 314.07
Klage gegen Beitragsbescheid der Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
Jahresbeitrag einer Privatbank für die Entschädigungseinrichtung deutscher Bank …
- BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 9.18
Heranziehung zu einer Sonderzahlung zur Finanzierung von Entschädigungsleistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- VG Berlin, 11.05.2012 - 4 K 411.10
Festsetzung des Jahresbeitrags zur Entschädigungseinrichtung der …
- LG München I, 23.02.2012 - 5 HKO 12377/09
Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12
Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 1 B 47.09
Entschädigungseinrichtung des Wertpapierhandels; Sonderabgabe zu …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2020 - 1 N 32.19
Einlagensicherungsrichtlinie; Einlagensicherungssystem; Entschädigungseinrichtung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- VG Berlin, 15.04.2008 - 1 A 174.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 1 B 24.08
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelunternehmen; Jahresbeitrag 2001; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2180/13
Jahresbeitrag zum Restrukturierungsfonds
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- BVerwG, 08.12.2016 - 8 B 15.16
Unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Hinblick auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 77.11
Bankrecht: Die Erhöhung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23
Anforderungen an den Überwachungswert der Giftigkeit gegenüber Fischeiern in der …
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 652/10
Vereinbarkeit der im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- VGH Hessen, 19.11.2014 - 6 A 2179/13
Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X... AG gegen …
- VGH Hessen, 30.07.2014 - 6 A 1079/13
Beitrag zum Restrukturierungsfonds - Bankenabgabe
- OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
Abgabenerhebung in Innovationsbereichen - Abgabe; aufschiebende Wirkung; Business …
- KG, 30.03.2012 - 9 U 115/11
Anlegerentschädigung; Amtshaftung: Anspruch auf Verzinsung des …
- VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
- VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 6961/12
Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in …
- VG Berlin, 11.05.2012 - 4 K 310.11
Sonderzahlungsbescheid der Entschädigungseinrichtung für …
- VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
- VG Düsseldorf, 17.01.2014 - 7 K 4508/12
Heranziehung eines Unternehmens zu Ausgleichsbeträgen nach der …
- VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 555.13
Beurteilung eines Jahresbeitragsbescheids nach EAEG
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 334.11
Unterschiedliche Behandlung der Sonderposten und Beitragsrückstellungen bei der …
- VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 49.10
Ermittlung des Jahresbeitrags eines Wertpapierhandelsunternehmens und Frage der …
- VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 271.10
Jahresbeitrag zur Entschädigungseinrichtung der Banken; Gültigkeit der in …
- VG Berlin, 11.05.2012 - 4 K 309.11
Sonderzahlungsbescheid der Entschädigungseinrichtung für …
- VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 6751/12
Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Altenpflegeausgleichsverordnung zur Festsetzung …
- VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 3701/12
Heranziehung der Altenpflegeausgleichsverordnung zur Festlegung der Zahlung eines …
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
- VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 423.11
Beitragspflicht eines Finanzdienstleistungsinstituts im Fall einer Zweigstelle
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - 1 S 100.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz; …
- OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/11
- VG Berlin, 14.03.2014 - 4 K 294.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- VG Berlin, 07.07.2011 - 4 L 152.11
Rechtmäßigkeit eines Sonderzahlungsbescheids; Entschädigungszahlung; Phoenix, …
- VG Berlin, 18.12.2009 - 1 L 579.09
Rechtsschutz gegen Beitragsfestsetzung der Sonderabgabe gemäß Einlagensicherungs- …
- VG Berlin, 06.07.2009 - 1 A 327.07
Beitragspflicht für Finanzdienstleistungsinstitut
- VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08
- VG Berlin, 14.08.2012 - 4 L 159.12
Ermittlung des Kundenstrukturzuschlages
- VG Berlin, 09.12.2010 - 4 K 50.10
Festsetzung des Jahresbeitrags 2007 zur Entschädigungseinrichtung der …
- VG Berlin, 09.07.2012 - 4 L 75.12
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren um Beitragsbemessungsgrundlage bei …
- VG Berlin, 18.03.2011 - 4 K 555.10
Zulässigkeit der Erhebung einer Sonderabgabe für Wertpapierhandelsunternehmen
- VG Berlin, 05.03.2010 - 4 K 47.10
Einlagenkreditinstitut; Sicherungseinrichtung; Bundesverband der Deutschen …
- VG Berlin, 26.10.2012 - 4 K 205.12
Wertpapierrecht: Die Beitragspflicht für Wertpapierhandelsunternehmen nach dem …