Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.08.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04   

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https://dejure.org/2005,11622
BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,11622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes

  • Judicialis

    BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 61; ; BVerfGG § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 113 Abs. 2 S. 3; RVG § 61
    Voraussetzungen der Verdoppelung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Zu einer Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes, der sich auf das Doppelte des Regelgegenstandswertes für ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren in Höhe von 4.000 EUR beläuft (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 RVG; zur Verdoppelung des Gegenstandswertes vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 1028/02 -) besteht keine Veranlassung.
  • BVerfG, 16.12.1994 - 2 BvR 1542/94

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Drohende

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1404/04
    Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29576
BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,29576)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,29576)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2005 - 2 BvR 1404/04 (https://dejure.org/2005,29576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch Ergänzungen des Sachverhalts durch die aufgrund der Zurückverweisung erneut mit der Sache befassten Gerichte - Heilung eines verfassungsgerichtlich festgestellten Begründungsdefizits der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Die Gewinnung überschießender und vertraulicher, für das Verfahren aber bedeutungsloser Informationen muss im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

    Anhaltspunkte für schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße sind insoweit nicht ersichtlich (zu einem hieraus resultierenden Beweisverwertungsverbot vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

    Mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der von einem überschießenden Datenzugriff mitbetroffenen Vertrauensverhältnisse bedarf der eingriffsintensive Zugriff auf Datenträger - insbesondere von Rechtsanwälten als Berufsgeheimnisträgern - im jeweiligen Einzelfall in besonderer Weise einer regulierenden Beschränkung (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

    Eine Zuordnung der Daten nach ihrer Verfahrensrelevanz war mit Hilfe geeigneter, den konkreten Strafvorwurf betreffender Suchbegriffe vorgenommen worden (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2005, S. 1917 ).

  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Durchsuchung gehört regelmäßig eine rechtsstaatlichen Anforderungen genügende richterliche Anordnung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).

    Der mit der Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses bezweckte Schutz, dem Beschwerdeführer von vornherein eine Kontrolle der Durchsuchung zu ermöglichen, liefe leer, wenn es entsprechend der fachgerichtlichen Auffassung ausreichend wäre, dass eine Durchsuchungsanordnung verfassungsrechtlichen Anforderungen möglicherweise hätte genügen können (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss als Grundlage eines schwerwiegenden Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen dient unter anderem dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene soll hierdurch in den Stand versetzt werden, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen Instanzen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; stRspr).

    In Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe - wie beispielsweise der Wohnungsdurchsuchung auf Grund richterlicher Anordnung -, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Rechtsordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen kann, gebietet es effektiver Grundrechtsschutz, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden, wenn auch nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss als Grundlage eines schwerwiegenden Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen dient unter anderem dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene soll hierdurch in den Stand versetzt werden, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Mit Beschluss vom 8. März 2004 hatte die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2004, S. 1517 ff.) hinsichtlich der ursprünglichen Durchsuchungsanordnung eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt.

    Da die ursprünglichen - auf die am 15. Oktober 2003 vollzogene Durchsuchung bezogenen - Beschlüsse diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht Rechnung getragen hatten, wurden sie im vorangegangenen Verfassungsbeschwerde- Verfahren aufgehoben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 2004 - 2 BvR 27/04 -, NJW 2004, S. 1517 ff.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Es kann nicht festgestellt werden, dass die fachgerichtliche Verdachtsannahme auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts des Beschwerdeführers beruht hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Es kann nicht festgestellt werden, dass die fachgerichtliche Verdachtsannahme auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts des Beschwerdeführers beruht hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Zu berücksichtigen ist, dass der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
    Der Schutzzweck der Durchsuchungsanordnung konnte zu einem späteren Zeitpunkt - anders als bei der regelmäßig nicht zwingend notwendigen Angabe von Indiztatsachen und Beweisgrundlagen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2003 - 2 BvR 1286/02 -, BVerfGK 1, 51 ) - nicht mehr erreicht werden.
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

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