Rechtsprechung
BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Substantiierung - Verjährung - Strafverfolgung - Dauerdelikt - Mißbrauchsgebühr
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 132a Abs. 1 Nr. 1
- RA Kotz
Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92
Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 21.06.1999 - VII AK 38/99 Js 327/95
- OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 2 Ss 181/99
- BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00
Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid
Auszug aus BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.). - BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99
Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00
Die Beschwerdeführerin benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 R 5352/07
Fremdrentenrecht - Nichtberücksichtigung von überdurchschnittlicher Arbeitszeit - …
Eine Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung ist unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtslosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (Bundesverfassungsgericht Beschlüsse v. 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01 und 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009, L 5 AL 293/08, alle veröffentlicht in Juris). - LSG Bayern, 06.07.2011 - L 17 U 210/10
Zur Frage der Gewährung einer Anschlussrente nach § 75 Satz 2 SGB VII nach Ablauf …
In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -BVerfGG - (vgl. die Beschlüsse vom 11.12.2001, Az: 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000, Az: 2 BvR 1407/00) ist ein Missbrauch auch dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - L 9 AL 255/15
Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Weiterführung einer offensichtlich …
Ein solcher Missbrauch ist in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. die Beschlüsse vom 11.12.2001, Az.: 1 BvR 1821/01, und vom 18.09.2000, Az.: 2 BvR 1407/00, jeweils juris) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08
Vierjahresfrist bezüglich der Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; …
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; beide zitiert nach juris) ist die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtlosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008, L 6 RA 72/04, zitiert nach juris). - LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20
Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie …
Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32;… LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f). - LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20
Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der …
Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32;… LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 25 AS 835/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Annahme einer endgültigen …
Ein solcher Missbrauch ist in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. nur die Beschlüsse vom 11. Dezember 2001 - 1 BvR 1821/01 -, vom 18. September 2000 - 2 BvR 1407/00 - und vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 1255/02 - jeweils bei juris) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn ein Rechtsmittel offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Einlegung des Rechtsmittels von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - L 5 P 53/15
Pflegeversicherung; Auferlegung von Verschuldenskosten; Missbräuchliche …
Ein solcher Missbrauch ist in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. nur die Beschlüsse vom 11.12.2001, Aktenzeichen: 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000, Aktenzeichen: 2 BvR 1407/00, jeweils juris) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. - LSG Thüringen, 29.05.2008 - L 2 R 1100/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in …
Ein solcher Missbrauch ist in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. aus letzter Zeit die Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, Az.: 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, Az.: 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. - LSG Sachsen, 02.02.2016 - L 5 R 241/13
Rentenversicherung - Steigerungssatz; Gesundheitswesen; DDR
Ein solcher Missbrauch ist in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, Az. 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, Az. 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Rechtsverfolgung offensichtlich unzulässig oder (wie hier) unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. - LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 9/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1235/07
Zusatzversorgung der technischen Intelligenz; persönliche Voraussetzungen; …
- LSG Thüringen, 29.05.2008 - L 2 R 803/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in …
- LSG Thüringen, 29.05.2008 - L 2 R 1154/06
- LSG Thüringen, 18.09.2003 - L 2 RA 379/03
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR; …
- LSG Thüringen, 18.08.2005 - L 2 R 130/05
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
- LSG Thüringen, 26.02.2004 - L 2 RA 191/03
Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem; …
- LSG Thüringen, 26.02.2004 - L 2 RA 639/03
Anspruch auf Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem; Anerkennung einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 R 307/14
- SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 165/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 387/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 77/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 6 U 150/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 151/05