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   BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10   

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https://dejure.org/2011,4985
BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 27 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Es liegt kein Verstoß gegen Grundrechte vor durch die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache; Kein Verstoß gegen Grundrechte durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Familiennachzug, Deutschkenntnisse, Visumsverfahren, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Sprachkenntnisse für den Familiennachzug

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 870
  • FamRZ 2012, 189
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Wertung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt (Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - NVwZ 2011, 870).

    Hinzu komme, dass dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar seien, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (Beschluss vom 25. März 2011 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2777/11

    Zumutbarkeit der Teilnahme an Integrationskurs für 62-jährige Analphabetin

    Das gesetzliche Instrumentarium zur Erreichung dieses Ziels ist nicht evident ungeeignet (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder Benachteiligung muss mithin gerade wegen eines dieser Merkmale erfolgen (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmeb. v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

  • VGH Hessen, 16.11.2016 - 9 A 242/15

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; AUSNAHME; DISKRIMINIERUNG; DRITTSTAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTE;

    Das Spracherfordernis für nachziehende Ehegatten Deutscher begegnet auch keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken (zur grundsätzlichen Vereinbarkeit von § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 6 GG vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011, - 2 BvR 1413/10 -, juris; speziell zur Verfassungskonformität hinsichtlich Art. 6 GG und Art. 8 EMRK bei deutschen Stammberechtigten BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 19 ff.; zur Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 u. 3 GGBVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8/09 -, juris Rn. 53 ff. im Hinblick auf türkische Eheleute, BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 32 ff. und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 -, juris Rn. 52 ff. zu deutschem Stammberechtigten; a. A. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 78 ff.; Oberhäuser in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 28 AufenthG Rn. 13; Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 17).
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