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   BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05   

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BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05 (https://dejure.org/2006,11606)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05 (https://dejure.org/2006,11606)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 (https://dejure.org/2006,11606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen im Maßregelvollzug; Rüge der Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen eines gewichtigen Grundrechtsverstoßes; Verletzung des Grundrechts auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits gewichtig sind (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

    Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101 f.; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Die Aufgabe effektiven vorläufigen Rechtsschutzes ist es aber gerade, der Schaffung vollendeter Tatsachen, die mit einer Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, soweit wie möglich zuvorzukommen (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Die Aufgabe effektiven vorläufigen Rechtsschutzes ist es aber gerade, der Schaffung vollendeter Tatsachen, die mit einer Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, soweit wie möglich zuvorzukommen (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    a) Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache ist ungeachtet des zwischenzeitlichen Vollzugs der Maßnahmen angezeigt, damit das zuständige Gericht noch Gelegenheit hat, eine Entscheidung zur Kostenfrage zu treffen (vgl. BVerfGE 6, 386 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache ist nicht geboten, weil der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung geltend macht, die gerade in der Behandlung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz liegt und im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeräumt werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 80, 40 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101 f.; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Nach Erledigung des ursprünglichen Antrags besteht ein Rechtsschutzinteresse jedenfalls bei gewichtigen Grundrechtsverstößen unter anderem dann fort, wenn die Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits gewichtig sind (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
    Damit hat das Gericht nicht nur das für die Auslegung von Anträgen maßgebliche, aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201 ) zu ermittelnde Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers verkannt, sondern sich auch über den Wortlaut des vom Beschwerdeführer gestellten, ausdrücklich auf Aussetzung gerichteten Antrags hinweggesetzt.
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Antrag auf vorläufige Aussetzung

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

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