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   BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07   

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https://dejure.org/2007,2687
BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 (https://dejure.org/2007,2687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tätigwerden der Mitglieder des Präsidiums eines Gerichts in richterlicher Unabhängigkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung; Änderung des Geschäftsverteilungsplans; Antrag auf Feststellung des Neuentscheids über die Besetzung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e Abs. 8; GG Art. 33 Abs. 2
    Umfang des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Gerichtspräsidiums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 909
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Insoweit verkennt er, dass Art. 33 Abs. 2 GG nicht bereits bei jeder dienstlichen Maßnahme anwendbar ist, durch die ein Dienstherr die ihm zukommende Organisationsfreiheit wahrnimmt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Der Schutz besteht auch gegenüber Maßnahmen der gerichtlichen Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 17, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 17; vgl. auch BGHZ 67, 159 ).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    aa) Die Unabhängigkeit des Richters wird zum einen dadurch gesichert, dass der Richter durch die Tätigkeitszuweisung des Geschäftsverteilungsplans nicht gegen seinen Willen faktisch aus dem Amt verdrängt werden kann (vgl. BVerfGE 17, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 17).
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