Rechtsprechung
   BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93, 2 BvR 1757/93, 2 BvR 861/94   

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https://dejure.org/1995,1096
BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93, 2 BvR 1757/93, 2 BvR 861/94 (https://dejure.org/1995,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93, 2 BvR 1757/93, 2 BvR 861/94 (https://dejure.org/1995,1096)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 1995 - 2 BvR 1437/93, 2 BvR 1757/93, 2 BvR 861/94 (https://dejure.org/1995,1096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - Einweisungen nach dem Einweisungsgesetz der DDR - Vorschriften des StGB über freiheitsentziehende Maßregeln - Analoge Anwendung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 399
  • NStZ 1996, 101 (Ls.)
  • NJ 1995, 583
  • FamRZ 1995, 1052
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfGE 69, 315 ,372,; 82, 6 ,12,).

    Mithin bezieht sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle darauf, ob das Fachgericht in vertretbarer Weise eine einfach-gesetzliche Lücke angenommen und geschlossen hat und ob diese Erweiterungen des Normenbereichs Wertungen der Verfassung, namentlich Grundrechten widerspricht (vgl. BVerfGE 82, 6 ,13,).

  • KG, 28.06.1993 - 5 Ws 97/93

    Zuweisung; Strafvollstreckung; Strafvollstreckungskammer; Einweisung; Psychisch

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Mit Beschluß vom 28. Juni 1993 (vgl. NStZ 1994, S. 148 ) verwarf das Kammergericht die sofortige Beschwerde nun als unbegründet.

    Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, es fehle im Einigungsvertrag an einer besonderen Bestimmung, wie die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aufgrund des Einweisungsgesetzes/DDR nach Wirksamwerden des Beitritts zu behandeln sei - insbesondere dann, wenn die Unterbringung durch ein Strafgericht angeordnet wurde (vgl. neben KG, NStZ 1994, S. 148 : OLG Dresden, NStZ 1994, S. 146 ,147,; Hanack in: LK, StGB , 11. Aufl., vor §§ 61 ff. Rn. 106; Volckart, Anm. zu KG, R&P 1992, S. 32 ,33,).

  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1541/91

    Nachtragsentscheidungs über eine nach DDR-Recht angeordnete Unterbringung in ein

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob diese Entscheidung auf die Verfassungsbeschwerde durch Beschluß vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 1541/91 - (DtZ 1993, S. 53 ) auf und verwies die Sache an das Kammergericht zurück.

    Denn eine materielle Beschwer kann sich für sie schon allein daraus ergeben, daß noch die Möglichkeit eines Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung (§ 67g StGB ) gegeben ist (vgl. dazu schon 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Juli 1992, DtZ 1993, S. 53 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfGE 69, 315 ,372,; 82, 6 ,12,).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Entscheidungen über die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus sowie über die Fortdauer oder die Aussetzung der Unterbringung fallen in den Schutzbereich der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 180 ,218 f.,; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. -, StV 1994, S. 594 ), in die nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Anders als bei der analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen steht Art. 104 GG der analogen Anwendung von Verfahrensvorschriften nicht von vornherein entgegen (vgl. BVerfGE 83, 24 ,31 f.,).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Nur der Gesetzgeber darf nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 GG darüber entscheiden, in welchen Fällen Freiheitsentziehungen zulässig sein sollen (vgl. BVerfGE 29, 183 ,195 f.,).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Da die Beschwerdeführer mit ihrem Anliegen im wesentlichen durchgedrungen sind, erscheint die Anordnung der vollen Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG angemessen (vgl. BVerfGE 32, 1 ,39,).
  • OLG Dresden, 06.04.1993 - 2 Ws 137/93

    Verfahrensrechtliche Entscheidungen; Einweisungsanordnung;

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, es fehle im Einigungsvertrag an einer besonderen Bestimmung, wie die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aufgrund des Einweisungsgesetzes/DDR nach Wirksamwerden des Beitritts zu behandeln sei - insbesondere dann, wenn die Unterbringung durch ein Strafgericht angeordnet wurde (vgl. neben KG, NStZ 1994, S. 148 : OLG Dresden, NStZ 1994, S. 146 ,147,; Hanack in: LK, StGB , 11. Aufl., vor §§ 61 ff. Rn. 106; Volckart, Anm. zu KG, R&P 1992, S. 32 ,33,).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvR 1865/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung von in der vormaligen DDR erfolgten Begnadigungen

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93
    Dieses Optimierungsgebot verdeutlicht Art. 315 EGStGB mit seinem mehrfachen Verweis auf § 2 StGB (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1995 - 2 BvR 1865/93 -).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Diese noch nach DDR-Recht getroffene Anordnung führte nach dem 3. Oktober 1990 zur Einweisung des S nach dem Brandenburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch Kranke (BbgPsychKG) durch das Vormundschaftsgericht (vgl. zur Beurteilung der Übergangsrechtslage BVerfG NStZ 1995, 399).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Zu Recht hat das Oberlandesgericht allerdings aus dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 GG geschlossen, daß eine Anwendung des § 1906 Abs. 1 BGB im Wege der erweiternden Analogie nicht in Betracht kommt (zum Analogieverbot im Schutzbereich des Art. 104 Abs. 1 GG: BVerfGE 29, 183, 195 f.; 83, 24, 31 ff.; NStZ 1995, 399; Rüping in Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Art. 104 Rdn. 30).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 18. April 2013 a.a.O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 6 C 30.03 - BVerwGE 122, 130 = Buchholz 355 RBerG Nr. 52 S. 10; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 - NStZ 1995, 399 ).
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