Rechtsprechung
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Privatklage im Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 170 171 172 374
Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung der Strafverfolgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 29.01.2001 - 24 Qs 25/01
- AG München, 26.04.2001 - 1122 Bs 16/00
- LG München I, 29.06.2001 - 24 Qs 25/01
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 169
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m. w. N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m. w. N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m. w. N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]).
- BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78
Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat besteht jedoch nicht (BVerfGE 51, 176 [187]). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m. w. N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]). - BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]; 74, 102 [127]). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1451/01
Ob dies zutreffend ist, ist eine Frage tatsächlicher Natur, deren nähere Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht entzogen ist (vgl. auch BVerfGE 11, 343 [349]).