Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.06.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04   

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BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 (https://dejure.org/2004,4)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 (https://dejure.org/2004,4)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 (https://dejure.org/2004,4)
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Beachtung der EGMR-Rechtsprechung

Art. 20 Abs. 3, 25 GG, Art. 34, 46 MRK, zur Frage der Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicht des deutschen Grundgesetzes

Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 GG: Art. 20 Abs. 3 GG; Art.... 97 Abs. 1 GG; Art. 59 Abs. 2 GG; Art. 23 GG; Art. 24 GG; Art. 25 GG; Art. 8 EMRK, Art. 6 EMRK; Art. 36 Abs. 2 EMRK; § 621 g ZPO; § 620 e ZPO; § 621 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO; § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB; § 359 Nr. 6
    Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK); Mangelhafte Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR); Rechtsstaatsprinzip (Bindung an Recht und Gesetz; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    EGMR-Entscheidungen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für innerstaatliche Gerichte; Verhältnis von Grundgesetz und Völkerrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Straßburger Urteile für deutsche Justiz nicht zwingend

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung um eine Zwischenentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde; Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Bindungswirkung von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8, 34, 41, 42, 44, 46 EMRK

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Menschenrechte; Rechtsstaatsprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6

  • fr-blog.com

    Bindungswirkung der Entscheidungen des EMGR

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bindungswirkung von Entscheidungen des EuGHMR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; EMK
    Bindung der Staatsgewalt an die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht bindend

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Art. 1, 3, 6, 20 GG
    Berücksichtigung von Entscheidungen des EGMR durch deutsche Gerichte

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 987 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.10.2004)

    Gerichte nicht zwingend an Menschenrechtsgerichtshof gebunden // Urteile des Straßburger Gerichts eher "Auslegungshilfen"

Besprechungen u.ä. (14)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsanmerkung)

    Steigerung der verfassungsrechtlichen Bedeutung der EMRK durch Berücksichtigungspflicht und erhöhte Kontrolldichte (Karsten Gaede; HRRS 11/2004, S. 387 ff.)

  • nomos.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Art. 1, 3, 6, 20 GG
    Berücksichtigung von Entscheidungen des EGMR durch deutsche Gerichte

  • nomos.de PDF, S. 6 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eigentumsschutz im Beitrittsgebiet im Lichte der Auseinandersetzung zwischen BVerfG und EGMR (RA Dr. Thorsten Purps; Neue Justiz 4/2005, S. 145-152)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 1 ZP-I-MRK; Art. 25 GG; Art. 13 MRK; Art. 46 MRK; Art. 53 MRK; Art. 14 GG; § 9 VermG
    Eigentumsschutz im Beitrittsgebiet im Lichte der Auseinandersetzung zwischen BVerfG und EGMR (RA Dr. Thorsten Purps, Potsdam; Neue Justiz 4/2005, S. 145)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8, 34, 41 EMRK; 6, 25 GG
    Grundrechtsrüge bei Nichtberücksichtigung einer erfolgreichen Individualbeschwerde

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Görgülü" - Wirkung der Rechtsprechung des EGMR in Deutschland

  • juraplus.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bedeutung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR für die nationale Rechtsordnung (Dr. Rolf Schmidt)

  • drgertner.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Nichts Neues aus Karlsruhe (RA Dr. Thomas Gertner; RA'in Sylvia von Maltzahn)

  • damm-mann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 8 EMRK
    Auswirkungen der Caroline-Entscheidung des EGMR auf die forensische Praxis (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; NJW 45/2004, S. 3220)

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue Schlagkraft der gemeineuropäischen Grundrechtsjudikatur - Zur Bindung deutscher Gerichte an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Heiko Sauer; ZaöRV 65 (2005), 35-69)

  • proasyl.info PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wohin steuert das Bundesverfassungsgericht? - Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachrangig? (Prof. Norman Paech)

  • sustainability-justice-climate.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die dritte Gewalt im transnationalen Mehrebenensystem (Prof. Dr. Felix Ekardt, Verena Lessmann; Kritische Justiz 2006, 381)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Architektonik des europäischen Grundrechtsraums (Dr. Hans-Georg Dederer; ZaöRV 2006, 575)

  • verdi.de PDF, S. 21 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die EMRK, nur ein einfaches Gesetz? 60 Jahre Widerstand gegen die Nürnberger Prinzipien (Ingo Müller; verdikt 02/2011, S. 21-24)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 307
  • NJW 2004, 3407
  • NVwZ 2005, 77 (Ls.)
  • NJ 2005, 144
  • StV 2005, 307
  • FamRZ 2004, 1857
  • DVBl 2004, 1480
  • DÖV 2005, 72
 
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Wird zitiert von ... (671)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.).

    Das nationale Recht ist unabhängig von dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen (vgl. BVerfGE 74, 358 ).

    Dieser ist in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG die Grundlage für die verfassungsrechtliche Pflicht, auch bei der Anwendung der deutschen Grundrechte die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrer konkreten Ausgestaltung als Auslegungshilfe heranzuziehen (vgl. BVerfGE 74, 358 ).

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Die materielle Rechtskraft im Individualbeschwerdeverfahren nach Art. 34 EMRK ist durch die personellen, sachlichen und zeitlichen Grenzen des Streitgegenstandes begrenzt (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - Pakelli, EuGRZ 1985, S. 654 ; siehe auch E. Klein, Binding effect of ECHR judgments, Festschrift für Ryssdal, 2000, S. 705 ).

    Des Weiteren haben die Vertragsparteien die "wirksame Anwendung aller Bestimmungen" der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihrem innerstaatlichen Recht zu gewährleisten (vgl. Art. 52 EMRK), was in einem durch den Grundsatz der Gewaltenteilung beherrschten demokratischen Rechtsstaat nur möglich ist, wenn alle Träger hoheitlicher Gewalt an die Gewährleistungen der Konvention gebunden werden (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 - Pakelli, EuGRZ 1985, S. 654 ).

    bb) Bei einem Konventionsverstoß durch Gerichtsentscheidungen verpflichten weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch das Grundgesetz dazu, einem Urteil des Gerichtshofs, in dem festgestellt wird, dass die Entscheidung eines deutschen Gerichts unter Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zustande gekommen sei, eine die Rechtskraft dieser Entscheidung beseitigende Wirkung beizumessen (vgl. Bundesverfassungsgericht, EuGRZ 1985, S. 654).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Zwar handelt es sich bei einem Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung um eine Zwischenentscheidung, deren selbstständige Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 58, 1 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer Ausnahme vorliegen, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Zwischenentscheidung für den Betroffenen bereits einen bleibenden rechtlichen Nachteil nach sich zieht, der nicht mehr oder doch nicht vollständig behoben werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ).

    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Ein Beschwerdeführer kann insofern vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 -, EuGRZ 2004, S. 317 ).

    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Gerichtshofs einschlägig, so sind grundsätzlich die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung, namentlich die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 -, EuGRZ 2004 S. 317 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).
  • OLG Brandenburg, 18.03.1994 - 9 UF 40/93

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren; Begriff

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Es kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu vertretender Weise davon, dass eine einstweilige Anordnung nur auf Antrag und nicht - wie im vorliegenden Fall - auch von Amts wegen ergehen kann, und damit von der Zulässigkeit der Beschwerde ausgegangen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLG-Report 2001, S. 269 einerseits, OLG Brandenburg, OLG-NL 1994, S. 159 und OLG Naumburg, JMBl ST 2003, S. 346 andererseits).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Dabei steht das Grundrecht in einem engen Zusammenhang mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vorrang des Gesetzes, nach dem alle staatlichen Organe im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Gesetz und Recht gebunden sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    In der deutschen Rechtsordnung kann dies insbesondere im Familien- und Ausländerrecht sowie im Recht zum Schutz der Persönlichkeit eintreten (siehe dazu jüngst EGMR, No. 59320/00, Urteil vom 24. Juni 2004 - von Hannover gegen Deutschland, EuGRZ 2004, S. 404 ff.), in denen widerstreitende Grundrechtspositionen durch die Bildung von Fallgruppen und abgestuften Rechtsfolgen zu einem Ausgleich gebracht werden.
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen können grundsätzlich nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich sind oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • EGMR, 08.04.2004 - 71503/01

    ASSANIDZE v. GEORGIA

  • EGMR, 17.02.2004 - 39748/98

    MAESTRI c. ITALIE

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Diese Bewertung steht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, die als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 149, 293 ), und den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten grundlegenden konventionsrechtlichen Wertungen (vgl. BVerfGE 148, 296 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der Grundsatz der demokratischen Selbstbestimmung und der gleichheitsgerechten Teilhabe an der öffentlichen Gewalt bleibt auch durch den Friedens- und Integrationsauftrag des Grundgesetzes sowie den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 111, 307 ; 112, 1 ; BVerfGK 9, 174 ) unangetastet.

    Insofern widerspricht es nicht dem Ziel der Völkerrechtsfreundlichkeit, wenn der Gesetzgeber ausnahmsweise Völkervertragsrecht - allerdings unter Inkaufnahme entsprechender Konsequenzen im Staatenverkehr - nicht beachtet, sofern nur auf diese Weise ein Verstoß gegen tragende Grundsätze der Verfassung abzuwenden ist (vgl. BVerfGE 111, 307 ).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Das Grundgesetz bindet die Bundesrepublik Deutschland mit der Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 16 Abs. 2, Art. 23 bis Art. 26 und Art. 59 Abs. 2 GG in die internationale Gemeinschaft ein und hat die deutsche öffentliche Gewalt programmatisch auf internationale Zusammenarbeit ausgerichtet (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 111, 307 ; 112, 1 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1481/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,25132
BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1481/04 (1) (https://dejure.org/2005,25132)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2005 - 2 BvR 1481/04 (1) (https://dejure.org/2005,25132)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 2 BvR 1481/04 (1) (https://dejure.org/2005,25132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 27 Abs. 2 S. 2; BRAGO § 113 Abs. 2 S. 3
    Wertfestsetzung der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1481/04
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Juni 2004 - 14 WF 64/04 -,.

    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. März 2004 - 14 WF 64/04 -.

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