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   BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81   

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https://dejure.org/1982,659
BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81 (https://dejure.org/1982,659)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81 (https://dejure.org/1982,659)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 (https://dejure.org/1982,659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 241
  • DÖV 1982, 451
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auch wenn es von Verfassungs wegen regelmäßig nicht zu beanstanden ist, wenn Gerichte bei der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs in der Hauptsache in den Blick nehmen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, S. 241), ist vorläufiger Rechtsschutz deshalb grundsätzlich sowohl in Anfechtungs- wie auch in Vornahmesachen auf der Grundlage einer Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen zu gewähren (vgl. BVerfGE 51, 268 ).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Bei der somit unabhängig von den Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs im Beschwerdeverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung (zum Abwägungsmaßstab vgl. BVerfG, B.v. 22.8.1983 - 2 BvR 1193/83 - juris Rn. 3 f.; B.v. 15.2.1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241/242) überwiegt vorliegend das öffentliche Vollzugsinteresse das private Interesse der Antragstellerin am Verbleib im Bundesgebiet bis zur endgültigen Klärung ihres Aufenthaltsrechts im Klageverfahren.
  • OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20

    Schließung von Lebensmittelgeschäften aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona)

    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
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