Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3
BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 (https://dejure.org/1991,3)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kapitalertragssteuer

Art. 3 Abs. 1 GG, Recht des Einzelnen auf materielle Steuergerechtigkeit, Abgrenzung zu dem nicht gegebenen Anspruch auf "Gleicheit im Unrecht", gesetzgeberische Pflicht zur Kontrolle der "Steuerehrlichkeit"

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitssatz - Gleichmäßige Belastung - Besteuerungsgleichheit - Gleichheit der normativen Steuerpflicht - Durchsetzung in der Steuererhebung - Steuerehrlichkeit des Steuerpflichtigen - Deklarationsprinzip - Verifikationsprinzip - Kontrolle abgegebener Erklärungen - ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übergangsweiser Fortbestand der wegen fehlender Durchsetzbarkeit verfassungswidrigen Zinsbesteuerungsnorm

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit einer materiellen Steuernorm wegen einer Erhebungsregelung, die die steuerliche Belastungsgleichheit nicht gewährleistet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuergleichheit bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 05.07.1991)

    Schlechte Zeiten für Schummler

  • zeit.de (Pressebericht, 05.07.1991)

    Der Fiskus als Helfershelfer - Karlsruhe zur Quellensteuer: Künftig müssen auch Zinseinkünfte gerecht besteuert werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pauschbeträge bei Kapitaleinkünften
    Historischer Überblick über die Rechtslage bis zum VZ 2008 (Sparerfreibetrag)
    Funktion und Bedeutung

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Herz für Steuersünder - Finanzminister Waigel will Schlupflöcher für Kapitaleinkommen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 239
  • NJW 1991, 2129
  • NJW-RR 1991, 1140 (Ls.)
  • ZIP 1991, 1123
  • MDR 1991, 802
  • WM 1991, 1199
  • DVBl 1991, 872
  • BB 1991, 1
  • DB 1991, 1421
  • BStBl II 1991, 654
  • BStBl II 1991, 694
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (828)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Danach sind Steuerpflichtige durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich zu belasten und materielle Steuergesetze in ein normatives Umfeld einzubetten, welches die Gleichheit der Belastung auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolgs prinzipiell gewährleistet (vgl. BVerfGE 84, 239 ).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung der betroffenen Steuerpflichtigen muss die Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes folgerichtig im Sinne von belastungsgleich erfolgen (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    d) Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, so kann auch dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage nach sich ziehen und die Abgabepflichtigen in ihrem Grundrecht auf Abgabengleichheit verletzen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    Nur wenn sich die Erhebungsregelung gegenüber einem Abgabentatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirkt, dass der Abgabenanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dieses Ergebnis dem Gesetzgeber zuzurechnen ist, führt die dadurch bewirkte Gleichheitswidrigkeit zur Verfassungswidrigkeit auch der materiellen Norm (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    Für die Prüfung, ob normative Defizite einen gleichmäßigen Belastungserfolg verhindern, ist maßgeblich auf den Regelfall des Erhebungsverfahrens abzustellen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht