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   BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01   

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https://dejure.org/2001,4715
BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01 (https://dejure.org/2001,4715)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2001 - 2 BvR 15/01 (https://dejure.org/2001,4715)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 (https://dejure.org/2001,4715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot durch unterlassene Strafrahmenverschiebung wegen Vorliegens des fakultativen Milderungsgrundes der Versuchsstrafbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Fehlen eines Annahmegrundes - Verfassungsbeschwerde - Gebot schuldangemessenen Strafens - Strafzumessung - Strafrahmenverschiebung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 1; ; GG Art. 103; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Erst wenn Fehler der Tatgerichte sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, und sich damit als objektiv willkürlich erweist, ist ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ).

    Sie steht nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und dem Verschulden des Beschwerdeführers (BVerfGE 54, 100 ).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ), denn sie ist teils unzulässig und im Übrigen unbegründet.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01
    Erst wenn Fehler der Tatgerichte sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, und sich damit als objektiv willkürlich erweist, ist ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts geboten (BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ).
  • BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15

    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen

    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Die Strafzumessung ist Sache des Tatgerichts und der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, es sei denn, sie entfernte sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Abs.-Nr. 5).
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06

    Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe (Jugendstrafe; gefährliche

    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).

    a) Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann neben einem Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens in Betracht kommen, soweit Gesichtspunkte der Strafzumessung in Rede stehen, die nicht das Verhältnis der Höhe der Strafe zum Maß des Verschuldens betreffen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, juris).

  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender

    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 1083/07

    Recht auf ein fairen Verfahren (gerichtliche Beweiswürdigung); Untreue

    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernt sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Strafzumessung ist freilich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
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