Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.02.1962

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62   

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https://dejure.org/1962,28
BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,28)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,28)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,28)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • openjur.de

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • opinioiuris.de

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 71 StVZO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.07.1962)

    Straßenverkehr - Nichtig, Nichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 174
  • NJW 1962, 1339
  • NJW 1962, 1563 (Ls.)
  • MDR 1962, 715
  • BB 1962, 779
  • DB 1962, 935
  • DÖV 1962, 612
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54

    Zwangsunterbringung in Anstalt

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist; daher müssen "die Voraussetzungen selbst, unter denen der Eingriff als solcher überhaupt zulässig ist, und die Natur des Eingriffs ... in dem förmlichen Gesetz selbst bestimmt sein" (BGHZ 15, 61 [64]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen -

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Soweit eine Zuwiderhandlung gegen § 71 StVZO zugleich eine andere, schwerere Strafe androhende Strafbestimmung verletzt, kann die Verurteilung im Schuldspruch jetzt nur noch auf Grund der schwereren Strafbestimmung ergehen (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1954, BGHSt 6, 25 [26 f.] und Floegel/Hartung, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 13. Aufl., 1961, zu § 71 StVZO S. 1206 und zu § 49 StVO Anm. 11 S. 705 f.).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62
    Der Gesetzgeber muß die Ermächtigung zur Strafandrohung unzweideutig aussprechen und dabei Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung so genau umreißen, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [60]; 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [307 ff.]; 10, 251 [258]).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (stRspr, vgl. BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält ein striktes Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (vgl. BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 126, 170 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dieser Verfassungsnorm in zahlreichen Entscheidungen befaßt und schon früh klargestellt, daß sich ihre Bedeutung nicht im Verbot der gewohnheitsrechtlichen oder rückwirkenden Strafbegründung erschöpft (BVerfGE 14, 174 [185]; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,364
BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,364)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,364)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - 2 BvR 15/62 (https://dejure.org/1962,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach § 71 StVZO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht)

    Der umstrittene Alkohol-Paragraph - Einstweilige Anordnung - Die Gefängnistore öffneten sich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 11
  • NJW 1962, 443
  • MDR 1962, 367
  • DB 1962, 301
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die

    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00

    Vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer Restgesamtfreiheitsstrafe nach

    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 >103<; 14, 11 >12 f.<; 15, 223 >226<; 18, 146 >147<; 22, 178 >180<; 84, 341 >344<; Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, StV 1994, S. 547 ff.).
  • BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94

    Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).
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