Rechtsprechung
BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StPO § 81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbringung des Beschuldigten - Vorbereitung des psychischen Gutachtens - Verhandlungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit - Erwachsener Angeklagter - Geistige und körperliche Mängel - Verweigerung der Kommunikation - Provokation - Schweigerecht
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.06.1994 - 631 Qs 87/93
- BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 38
- StV 1995, 617
- StV 1995, 618
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, Zweite Kammer des Zweiten Senats, Beschl. vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 - in StV 1995, 617; OLG Düsseldorf StV 1993, 571;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 81 Rdn. 8;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Band II, 1957, § 81, Rdn. 5). - BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung …
Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ;… der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51;… OLG Hamm, StV 2001, S. 156;… LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347;… NJW 1997, S. 70;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13;… Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.;… Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6). - BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen …
bb) Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten allgemeinen Auffassung bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinn, dass der Betroffene in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen und die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94 -, juris, Rn. 11).
- OLG Dresden, 05.02.2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14
Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die …
Damit steht in Einklang, dass die Strafprozessordnung grundsätzlich von der Verhandlungsfähigkeit jedenfalls bei erwachsenen Angeklagten ausgeht und die Rechtsprechung der Strafgerichte einen Ausschluss der Verhandlungsfähigkeit in der Regel nur bei schweren geistigen, psychischen oder körperlichen Mängeln in Betracht zieht (BVerfG NStZ 1995, 391; NStZ-RR 1996, 38 jeweils m.w.N. von Literatur und Rechtsprechung). - BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Nach allgemeiner Ansicht bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne, dass der Beschuldigte in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1951; vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94, NStZ-RR 1996, 38; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320 [sogenannte Verteidigungsfähigkeit unter Bezugnahme auf Widmaier, NStZ 1995, 361];… KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 205 Rn. 9;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Einl. 97;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 205 Rn. 20;… MüKo-StPO/Wenske, § 205 Rn. 18). - OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des …
Ein solch schwerwiegender Eingriff erfordert neben einer strikten Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips auch die Feststellung, dass die Unterbringung unerlässlich ist, d.h. ohne sie die psychische Verfassung des Betroffenen nicht beurteilt werden kann (vgl. BVerfG StV 95, 617, 618).Eine Unterbringung ist nur dann zulässig, wenn diese unerlässlich ist (BVerfG StV 95, 617; StV 2001, 657, 658).
- VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260
Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU
Das Verwaltungsgericht stellt hierzu zu Recht fest, dass sich die Antragstellerin danach zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben müsste, der es ihr unmöglich gemacht habe, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (UA S. 14/15 unter Verweis auf BVerfG, KB.v. 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris). - OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen …
Verhandlungsfähigkeit bedeutet, dass der Angeklagte in der Lage sein muss, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Form zu führen, Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BVerfG NStZ-RR 1996, 38; BGH NStZ 1996, 242;… Pfeiffer in KK-StPO 5. Aufl. Einl. Rn 126 m. w. N.). - VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410
Ungeeignetes ärztliches Gutachten
Die Antragstellerin müsste sich demnach zumindest zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben, der es ihr unmöglich machte, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris). - VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie
Das Verwaltungsgericht stellte hierzu im vorausgehenden Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 13.1.2016 - M 26 S 15.5410), auf den das Urteil verweist, zu Recht fest, dass sich die Klägerin danach zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 aufgrund ihrer Epilepsie in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben müsste, der es ihr unmöglich gemacht habe, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BA S. 14/15 unter Verweis auf BVerfG, KB. v. 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris). - OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an …