Rechtsprechung
BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1624/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 202a StGB; § 202b StGB; § 90 Abs. 1 BVerfGG
Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten (Computerprogramme; dual use tools; "Hacker-Tools"; Entwicklung oder Modifikation mit der Absicht zur Begehung von Straftaten; Beschaffung oder Weitergabe zum Zweck von Sicherheitsüberprüfungen; ... - lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Hackerparagraph - Dual-use-Software fällt nicht unter den objektiven Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zur Auslegung und Voraussetzungen von § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB.
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels unmittelbarer Betroffenheit der Beschwerdeführer unzulässige Verfassungsbeschwerden bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 202c Abs 1 Nr 2 StGB
- webshoprecht.de
Zulässigen Anwendung von Sicherheitssoftware, die auch zur Begehung von Computerdelikten geeignet ist
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Auslegung des Hackerparagraphen § 202c StGB - Dual Use Tools
- JurPC
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; Notwendigkeit einer gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit durch die angegriffenen Rechtsnormen in den Grundrechten des Beschwerdeführers für die Zulässigkeit einer ...
- opinioiuris.de
Dual-use-Software
- Judicialis
StGB § 149; ; StGB § 202a; ; StGB § 202c Abs. 1; ; StGB § 275
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; Notwendigkeit einer gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit durch die angegriffenen Rechtsnormen in den Grundrechten des Beschwerdeführers für die Zulässigkeit einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig
- beck-blog (Ausführliche Zusammenfassung)
Einsatz von "dual use tools" nicht nach § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen »Hacker-Paragraphen« zurück
- heise.de (Pressemeldung, 19.06.2009)
Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig
- heise.de (Pressebericht, 19.06.2009)
Verfassungsbeschwerden gegen Hackerparagraphen unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Cybercrime
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Dual use"-Software fällt nicht unter den "Hacker-Paragraf"
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
§§ 202b, 202c StGB
Verfassungsbeschwerden gegen "Hacker-Paragraphen" unzulässig - lempe-kessler.com (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen § 202 c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen §202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig
Besprechungen u.ä.
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 491
- MMR 2009, 577 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 137
- DVBl 2009, 986
- K&R 2009, 632
- ZUM 2009, 745
- JR 2010, 79
- 2 BvR 1524/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
Digitale Programmierung von Wegstreckenzählern (Verfälschen; Computerprogramme …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
An einer unmittelbaren Beschwer durch eine Strafnorm fehlt es dagegen, wenn ein verfassungsrechtlich geschütztes Betätigungsfeld von der angegriffenen Norm nach deren Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik eindeutig nicht betroffen ist (BVerfGK 8, 75 ); denn eine im Wege der Auslegung vorgenommene Anwendung von Strafbestimmungen über deren Wortlaut hinaus wäre wegen Art. 103 Abs. 2 GG verfassungswidrig und braucht deshalb nicht in die Zumutbarkeitserwägungen einbezogen zu werden (BVerfGE 97, 157 ).Ferner entspricht sie den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht bereits für die Auslegung des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG aufgestellt hat (BVerfGK 8, 75 ).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Saarländisches Pressegesetz
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).An einer unmittelbaren Beschwer durch eine Strafnorm fehlt es dagegen, wenn ein verfassungsrechtlich geschütztes Betätigungsfeld von der angegriffenen Norm nach deren Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik eindeutig nicht betroffen ist (BVerfGK 8, 75 ); denn eine im Wege der Auslegung vorgenommene Anwendung von Strafbestimmungen über deren Wortlaut hinaus wäre wegen Art. 103 Abs. 2 GG verfassungswidrig und braucht deshalb nicht in die Zumutbarkeitserwägungen einbezogen zu werden (BVerfGE 97, 157 ).
- BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08
Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Andererseits setzt die Feststellung gerade des voluntativen Elements des Eventualvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit im Einzelfall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 -, juris Rn. 46, 49 m.w.N.;… vgl. auch Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07 -, juris Rn. 5).
- BGH, 16.04.2008 - 5 StR 615/07
Bedingter Vorsatz bei Wirtschaftsstraftaten und Betrug; Abgrenzung von …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Andererseits setzt die Feststellung gerade des voluntativen Elements des Eventualvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit im Einzelfall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte voraus (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 -, juris Rn. 46, 49 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07 -, juris Rn. 5). - BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Andererseits setzt die Feststellung gerade des voluntativen Elements des Eventualvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit im Einzelfall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte voraus (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 -, juris Rn. 46, 49 m.w.N.;… vgl. auch Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07 -, juris Rn. 5). - BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Das Risiko einer Bestrafung besteht bereits dann, wenn ein grundrechtlich geschütztes Verhalten vom Wortlaut einer Strafnorm noch erfasst sein kann (vgl. BVerfGE 75, 329 ), also unter Zugrundelegung einer möglichen, nicht ganz fernliegenden Auslegung des Tatbestands unter diesen fällt. - BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Den Verfassungsbeschwerden kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75
Halbfettmargarine
Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
- BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit …