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   BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03   

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https://dejure.org/2004,8772
BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03 (https://dejure.org/2004,8772)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03 (https://dejure.org/2004,8772)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 (https://dejure.org/2004,8772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer rechtskräftig ausgesprochenen Freiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bewährung; Erhebliche Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung; Verkennung der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts durch ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 57 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 06.03.1984 - 3 Ws 65/84
    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Insbesondere Vollzugslockerungen dürfen wegen eines anhängigen Ausweisungsverfahrens nicht pauschal wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagt werden (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Für ihre tatsächlichen Grundlagen gilt das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297 ).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Entscheidung nicht in jeder Hinsicht nach, sondern nur daraufhin, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts, verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1982 - 3 Ws 786/82
    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Insbesondere Vollzugslockerungen dürfen wegen eines anhängigen Ausweisungsverfahrens nicht pauschal wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagt werden (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Entscheidung nicht in jeder Hinsicht nach, sondern nur daraufhin, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts, verkannt hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
    Auszug aus BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1530/03
    Insbesondere Vollzugslockerungen dürfen wegen eines anhängigen Ausweisungsverfahrens nicht pauschal wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr versagt werden (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status

    Von den Fachgerichten wäre jedenfalls zu prüfen gewesen, inwiefern das Resozialisierungsgrundrecht ein Vorgehen nach § 38 Abs. 5 Satz 2 und 4 SLStVollzG erfordert, der vorsieht, dass geeigneten ausländischen Strafgefangenen, gegen die eine vollziehbare Ausweisungsverfügung besteht, Vollzugslockerungen genehmigt werden können, um so ihren verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsinteressen im Strafvollzug Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, Rn. 15; vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 -, Rn. 4; und vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 -, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Denn auch wenn es grundsätzlich unzulässig ist, die Ablehnung der bedingten Entlassung allein auf den ungeklärten ausländerrechtlichen Status des Verurteilten zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 - BeckRS 2004, 30338365; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 57, Rdnr. 13; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 57 Rdnr. 16b; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 16), ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Frage, ob sich ein Ausländer nach der Strafrestaussetzung weiterhin legal im Bundesgebiet aufhalten darf, für die Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 - juris, Rdnr. 4.).
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