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   BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06   

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BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 (https://dejure.org/2007,8793)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 (https://dejure.org/2007,8793)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 (https://dejure.org/2007,8793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen Strafgefangener bei der Vollzugsbehörde; Erforderlichkeit des Quittierens von Mitteilungen der Inhaftierten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98

    Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs nach Bewilligung von

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Beweislasten dürfen nicht in einer Weise zugeordnet werden, die es den belasteten Verfahrensbeteiligten faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 59, 128 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Die Beweislastverteilung im gerichtlichen Verfahren darf nicht dazu führen, dass bestehende Rechtspositionen leerlaufen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Beweislasten dürfen nicht in einer Weise zugeordnet werden, die es den belasteten Verfahrensbeteiligten faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 59, 128 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Daher bedarf es keiner Entscheidung, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1828/06 entgegensteht, dass der Beschwerdeführer die behauptete Gehörsverletzung durch das Oberlandesgericht nicht vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand einer Anhörungsrüge gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG, § 33a StPO gemacht hat, oder ob die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit entbehrlich war (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. zur Glaubhaftmachung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsgesuchs BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, StV 1993, S. 451, sowie aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; zu behördlichen Dokumentationslasten siehe auch BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - XII ZB 119/98 -, FamRZ 1999, S. 579).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    b) Die Voraussetzungen für ein trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerfGE 110, 77 m.w.N.) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
    Daher bedarf es keiner Entscheidung, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1828/06 entgegensteht, dass der Beschwerdeführer die behauptete Gehörsverletzung durch das Oberlandesgericht nicht vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand einer Anhörungsrüge gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG, § 33a StPO gemacht hat, oder ob die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit entbehrlich war (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 7, 403 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

    Soweit es um den Strafvollzug geht, muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, m.w.N.).

    Eine Beweislastzuordnung kann zwar auch in Verfahren erforderlich werden, die dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen (vgl. zum Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris), denn die Zuordnung der Beweislast für eine bestimmte Tatsache entscheidet nur darüber, zu wessen Lasten es geht, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatsache ungewiss bleibt.

    Mit den besonderen Schwierigkeiten der Führung eines Negativbeweises, wie er dem Beschwerdeführer damit aufgebürdet wurde, und mit der Frage, wie ein entsprechender Beweis gerade unter den zu berücksichtigenden Bedingungen der Inhaftierung geführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, m.w.N.), hat das Landgericht sich nicht befasst und nicht erwogen, ob aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes von einer Dokumentationslast der Justizvollzugsanstalt für die Zustimmung des Beschwerdeführers zu der umstrittenen Untersuchung auszugehen war (vgl. zu Dokumentationspflichten, die gerade den Sinn haben, die Effektivität des Rechtsschutzes in Bezug auf die dokumentierte Maßnahme zu gewährleisten, BVerfGE 128, 282 ; BVerfGK 12, 374 ).

  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    In strafvollzugsrechtlichen Verfahren muss das Beweisrecht der spezifischen Situation des Strafgefangenen und den besonderen Beweisproblemen, die sich daraus ergeben können, Rechnung tragen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat außer Acht gelassen, dass Darlegungs- und Beweislasten nicht in einer Weise zugeordnet werden dürfen, die es den belasteten Verfahrensbeteiligten faktisch unmöglich macht, sie zu erfüllen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 59, 128 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris, Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 - Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481 /18 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

    Damit ist das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfallen (vgl. z. B. VerfGH vom 29.7.2013 Vf. 125-VI-11 - juris Rn. 12; BVerfG vom 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06 - juris Rn. 16; vom 1.10.2008 - 1 BvR 2733/04 - juris Rn. 12; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 579/09

    Nichtannahmebeschluss: Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels eines

    Mit der Verlegung des - mittlerweile in Freiheit befindlichen - Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt M. ist hinsichtlich des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im

    Mit der Verlegung des - mittlerweile in Freiheit befindlichen - Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt M. ist hinsichtlich des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris).
  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts im Verfahren gem. §§ 109 ff.

  • BayObLG, 04.12.2019 - 203 StObWs 1159/19

    Pflicht zur Duldung ärztlicher Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten - HIV,

  • BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13

    Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur

  • BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 273/21

    Verspätete Übergabe eines Briefes an Strafgefangenen Verletzung der

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