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   BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78   

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BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78 (https://dejure.org/1979,72)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1979 - 2 BvR 154/78 (https://dejure.org/1979,72)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 2 BvR 154/78 (https://dejure.org/1979,72)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kölner Volksblatt

    Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG

  • fragdenstaat.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Pressefreiheit und sitzungspolizeiliche Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Entfernung eines Presseverfreters aus dem Sitzungssaal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß eines Pressevertreters - Verhandlung - Entfernung aus dem Sitzungssaal - Verstoß gegen GG - Gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften - Sitzungspolizei - Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 234
  • NJW 1979, 1400
  • MDR 1979, 467
  • afp 1979, 301
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden steht die Tatsache nicht entgegen, daß die angegriffenen Beschlüsse bereits vollzogen und die Strafverfahren, in denen sie ergangen sind, inzwischen in erster Instanz abgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [173]; 42, 212 [218]).

    a) Den Beschwerdeführern steht als Verlegern des "K. V.-Blattes" das Grundrecht der Pressefreiheit zu (BVerfGE 20, 162 [171]; 21, 271 [277 f.]; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1978, S 42 Rdnr 8).

    aa) Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates (BVerfGE 20, 162 [174]).

    Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [176]; 21, 271 [279]; 36, 193 [204]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Schutz der Informationsquelle für das Pressewesen zukommt (BVerfGE 20, 162 [176, 187]; 36, 193 [204]).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    a) Den Beschwerdeführern steht als Verlegern des "K. V.-Blattes" das Grundrecht der Pressefreiheit zu (BVerfGE 20, 162 [171]; 21, 271 [277 f.]; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1978, S 42 Rdnr 8).

    Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [176]; 21, 271 [279]; 36, 193 [204]).

    Darunter sind in diesem Zusammenhang alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht speziell gegen die Presse, insbesondere nicht gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; 26, 186 [205]; 28, 175 [185 f.]; 28, 282 [292]).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Sie ist -- neben Hörfunk und Fernsehen -- ein wichtiger Faktor für die Bildung der öffentlichen Meinung, die ihrerseits als das Ergebnis einer in freier geistiger Auseinandersetzung geführten öffentlichen Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung in der modernen Demokratie eine entscheidende Rolle spielt (BVerfGE 8, 104 [112]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97 f.]; 25, 256 [265]; 36, 193 [204]).

    Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]; 20, 162 [176]; 21, 271 [279]; 36, 193 [204]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Schutz der Informationsquelle für das Pressewesen zukommt (BVerfGE 20, 162 [176, 187]; 36, 193 [204]).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden steht die Tatsache nicht entgegen, daß die angegriffenen Beschlüsse bereits vollzogen und die Strafverfahren, in denen sie ergangen sind, inzwischen in erster Instanz abgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 20, 162 [173]; 42, 212 [218]).

    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 212 [222]; 44, 353 [383]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Darunter sind in diesem Zusammenhang alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht speziell gegen die Presse, insbesondere nicht gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; 26, 186 [205]; 28, 175 [185 f.]; 28, 282 [292]).

    Die allgemeinen Gesetze müssen vielmehr im Lichte der besonderen Bedeutung dieses Grundrechts für den freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt werden; sie sind so zu interpretieren, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208], ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 47, 130 [143]).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Sie ist -- neben Hörfunk und Fernsehen -- ein wichtiger Faktor für die Bildung der öffentlichen Meinung, die ihrerseits als das Ergebnis einer in freier geistiger Auseinandersetzung geführten öffentlichen Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung in der modernen Demokratie eine entscheidende Rolle spielt (BVerfGE 8, 104 [112]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97 f.]; 25, 256 [265]; 36, 193 [204]).

    Die Freiheit der Presse stellt damit im heutigen demokratischen Staat letztlich eine wesentliche Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung des Volkes dar (vgl. BVerfGE 20, 56 [98]; 44, 125 [139]).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 42, 212 [222]; 44, 353 [383]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Darunter sind in diesem Zusammenhang alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht speziell gegen die Presse, insbesondere nicht gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; 26, 186 [205]; 28, 175 [185 f.]; 28, 282 [292]).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Darunter sind in diesem Zusammenhang alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht speziell gegen die Presse, insbesondere nicht gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; 26, 186 [205]; 28, 175 [185 f.]; 28, 282 [292]).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
    Darunter sind in diesem Zusammenhang alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht speziell gegen die Presse, insbesondere nicht gegen die Beschaffung einer Information oder die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt (vgl. BVerfGE 7, 198 [209 f.]; 21, 271 [280]; 26, 186 [205]; 28, 175 [185 f.]; 28, 282 [292]).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

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