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   BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15   

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BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15 (https://dejure.org/2016,51696)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15 (https://dejure.org/2016,51696)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15 (https://dejure.org/2016,51696)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 8 EMRK; § 109 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 203 BayStVollzG; Art. 10 Abs. 5 BayDSG
    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Informationsinteresse und Selbstbestimmungsrecht des Patienten; stärkere Gefährdung des Selbstbestimmungsrechts und erhöhtes Informationsinteresse im ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen des Anspruchs eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 10 Abs 5 DSG BY 1993
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte - Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte; Anspruch auf Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person; Schutz des individuellen Selbstbestimmungsrechts eines Patienten

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte - Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte; Anspruch auf Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person; Schutz des individuellen Selbstbestimmungsrechts eines Patienten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte; Anspruch auf Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person; Schutz des individuellen Selbstbestimmungsrechts eines Patienten

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte - Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Krankenakte des Strafgefangenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeentscheidungen in Strafvollstreckungssachen - und das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 112 (Kurzinformation)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in Krankenakte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafgefangener hat grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte - Grundrechtliches Informationsinteresse des Patienten wiegt im Strafvollzug besonders schwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1014
  • NStZ 2018, 162
  • StV 2018, 627
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).

    Es hat seine Grundlage aber unmittelbar in dem grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen (vgl. BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 9).

    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8).

    Deshalb und wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen Unterlagen enthaltenen Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des Behandelten hat dieser ein geschütztes Interesse daran zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen worden ist, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt (vgl. BVerfGK 7, 168 ; siehe hierzu auch die zivilrechtliche Neuregelung in § 630g BGB durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013, BGBl I S. 277, und die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgreifende Gesetzesbegründung in BTDrucks 17/10488, S. 26).

    Im Hinblick auf den Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen eines im Maßregelvollzug Untergebrachten hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Maßregelvollzug in stärkerem Maße gefährdet ist als bei privatrechtlichen Behandlungsverhältnissen (BVerfGK 7, 168 ).

    Auch wo solche Einschätzungen rein subjektiven Charakter haben, ist unter diesen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten durch Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Teilen der eigenen Krankenunterlagen deutlich intensiver berührt als in einem privatrechtlichen Behandlungsverhältnis, in dem der Betroffene sein Selbstbestimmungsrecht dadurch ausüben kann, dass er sich aus dem Behandlungsverhältnis zurückzieht (vgl. BVerfGK 7, 168 ).

    Wie der Maßregelvollzug ist auch der Strafvollzug durch ein besonders hohes Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt, weshalb die Grundrechte der Betroffenen naturgemäß besonderer Gefährdung ausgesetzt sind (vgl. zum Maßregelvollzug BVerfGK 7, 168 m.w.N.).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass, wenn es im Hinblick auf bestimmte Aktenteile hinreichend gewichtige Gründe für die Ablehnung der Akteneinsicht geben sollte, eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit der Aussonderung oder Schwärzung dieser Aktenteile erfolgen müsste (vgl. BVerfGK 7, 168 ).

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).

    bb) Bezogen auf den Zugang zu Krankenakten gebieten das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8).

    Es hat seine Grundlage aber unmittelbar in dem grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen (vgl. BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 9).

    Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    a) aa) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 120, 274 ; 130, 151 ; stRspr).

    Auch der fehlende Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person kann die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfGK 7, 168 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1991 - 2 BvR 1570/89 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1992 - 1 BvR 162/89 -, juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8 ff.).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Da der Strafsenat von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), Gebrauch gemacht hat, liegen über die Feststellung im Beschlusstenor hinaus, dass die in § 116 Abs. 1 StVollzG genannte Voraussetzung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - nicht vorlägen, Entscheidungsgründe, die das Bundesverfassungsgericht einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    c) Dahinstehen kann, ob das Landgericht den Antrag des Beschwerdeführers in einer Weise ausgelegt hat, die den Rechtsschutz in verfassungswidriger Weise verkürzt, da es nicht von einem Verpflichtungsantrag, sondern von einem hinter dem eigentlichen Begehren zurückbleibenden Anfechtungsantrag ausgegangen ist (vgl. BVerfGK 10, 509 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Da der Strafsenat von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), Gebrauch gemacht hat, liegen über die Feststellung im Beschlusstenor hinaus, dass die in § 116 Abs. 1 StVollzG genannte Voraussetzung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - nicht vorlägen, Entscheidungsgründe, die das Bundesverfassungsgericht einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende

  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

  • OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89

    Rechtliches Gehör vor dem Revisionsgericht - Umfang des Rechts eines Patienten

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 28.11.2008 - 2 BvQ 36/08
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • OLG Nürnberg, 31.07.2015 - 2 Ws 407/15

    Einsicht in die Krankenakte

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 1 Vollz (Ws) 653/11

    Strafvollzug; Anspruch auf Einsicht in die eigene Krankenakte

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

  • BVerfG, 17.07.1991 - 2 BvR 1570/89

    Versagung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister für einen Rechtsanwalt

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • EGMR, 28.04.2009 - 32881/04

    K.H. AND OTHERS v. SLOVAKIA

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16

    Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

    Es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (zuletzt: BVerfG, Beschl. v. 20.12.2016, 2 BvR 1541/15, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21

    Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines

    Im Rahmen dessen ist der Inhalt der Krankenunterlagen wegen seines sehr privaten Charakters in besonderem Maße grundrechtsrelevant (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15 -, Rn. 20).
  • OLG Hamm, 30.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 322/20

    Grundsätze des Rechts auf Einsicht in die eigene Patientenakte; Keine Pflicht zur

    Es ist zu besorgen, dass die Strafvollstreckungskammer im Anschluss an das Therapiezentrum die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, veröffentlicht bei juris) in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Kammer IV, Urteil vom 28. April 2009 zu Bsw. 32881/04, Beschwerdesache K. H. u.a. gegen die Slowakei) bestehenden Grundsätze zur Gewährung von Einsicht in die (eigenen) Patienten- bzw. Krankenakten (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 und 3 MRVG NRW), denen sich der Senat wie auch die übrige obergerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 653/11, veröffentlich bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2015 zu 2 Ws 387/15 (Vollz), veröffentlicht bei juris), verkannt hat, wie im Rahmen der Begründetheit (nachfolgend unter 2.) weiter ausgeführt wird.

    Das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde eines jeden Patienten (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gebieten allerdings jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf vollständige Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen und die Übermittlung (vollständiger) Kopien bzw. Ausdrucke (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, zitiert nach juris Rn. 17 ff. m.w.N.).

    Dies gilt angesichts des besonderen Machtgefälles insbesondere auch dann, wenn der Patient im Straf- oder - wie hier - im Maßregelvollzug untergebracht ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, zitiert nach juris Rn. 19; Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 zu III-1 Vollz(Ws) 653/11, zitiert nach juris Rn. 17 ff.).

  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

    Auch ließen sich Zweifel an der Qualität von Prognosegutachten nur ausräumen, wenn die vollständigen Akten zum Vergleich herangezogen werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).
  • KG, 30.08.2021 - 2 Ws 60/21

    Akteneinsicht in Gefangenen- und Personalakten

    Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer steht im Widerspruch zu den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15, juris) in Verbindung mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 28. April 2009 zu Bsw. 32881/04, Beschwerdesache K. H. u.a. gegen die Slowakei) geltenden Grundsätzen zur Gewährung von Einsicht in die (eigenen) Patienten- bzw. Krankenakten.
  • VG Berlin, 29.01.2018 - 27 L 633.17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erfüllung eines

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt daher grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 -, juris Rn. 32; s.a. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15 -, juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 3 Ws 165/23

    Maßregelvollzug: Verfahrensfehler durch unterlassene Aktenbeiziehung und dadurch

    Das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde eines jeden Patienten (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) beinhaltet, dass grundsätzlich jeder Patient gegenüber seinem Arzt und gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch auf vollständige Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen und die Übermittlung benötigter Kopien bzw. Ausdrucke hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2016 zu 2 BvR 1541/15 zitiert nach juris Rn. 17).
  • KG, 31.07.2018 - 2 Ws 75/18

    Strafvollzug in Berlin: Einsichtnahme des Gefangenen in die Krankenakten

    Bei alledem sind die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2016 (- 2 BvR 1541/15 -) und die Wertungen des Art. 8 EMRK zu berücksichtigen.
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